Vermieter bestätigt Kündigung per SMS innerhalb Karenzzeit aber nicht das Auszugsdatu

  • Hallo Liebes Forum!

    Mein Vermieter möchte mich 1 Monat länger "behalten" als ich möchte, obwohl ich meines erachtens rechtlich im Recht bin. Aber da ich kein Experte bin, stelle ich meine Frage hier zu Diskussion.

    Da es sich um eine zeitkritische Kündigung innerhalb der Karenzzeit handelt stelle ich den Sachverhalt im folgenden tagesweise dar:

    Wenn gilt, dass

    • Nach § 573c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung) Absatz (1) ist :"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."


    und folgendes zutrifft:

    • 1.3.2015 (Sonntag)
    • 2.3.2015 (Montag, 1. Werktag innerhalb der Karenzzeit)
    • 3.3.2015 (Dienstag, 2. Werktag innerhalb Karenzzeit) - Kündigung zum 31.5.2015 per Email verschickt (incl. Abfotografierten, von mir unterschriebenen Kündigungsschreibens)
    • 4.3.2015 (Mittwoch 3. Werktag innerhalb der Karenzzeit) - Vermieter "bestätigt" mir den Erhalt meiner Kündigung per SMS. Akzeptiert aber nicht den 31.5 sondern gibt den 30.6 als mögliches Auszugsdatum an.


    Ist dann

    • der 31.5.2015 rechtsgültig ?
    • kann der Vermieter auf dem 30.6 bestehen, da er meint er hätte meine Kündigung "nicht ordentlich auf Papier" erhalten?

    Persönlicher Hintergrund:
    - Ich wandere am 5.6 aus Deutschland aus
    - Der Vermieter deutete während eines Besuchs an die Wohnung von Grund auf renovieren zu lassen (Putz neumachen, etc.)

    Abschließende Fragen:
    - Wie verfahre ich am besten in diesem Fall? (Dem Vermieter ist es ja nur recht, dass ich dann schön außer Landes bin.)
    - Sollte ich wie im Vertrag vereinbart die Wohnung renovieren und ihm die Schlüssel in den Briefkasten werfen wenn es sich nicht mehr meldet?
    - Kann der Vermieter die Miete von der Kaution abziehen?


    Vorab schonmal vielen Dank für jegliche Hinweise und Ratschläge!
    Besten Gruß,
    Micha

    Einmal editiert, zuletzt von miklog (6. Mai 2015 um 16:22)

  • Hallo miklog,
    wann ist Deine von Dir selbst unterschriebene Kündigung in den Verfügungsbereich des Vermieters (nachweislich) gelangt?

  • Zitat

    Ist dann der 31.5.2015 rechtsgültig ?

    Nein. Die ganze Kündigung ist nicht gültig.

    Warum?

    Darum:

    Zitat

    3.3.2015 (Dienstag, 2. Werktag innerhalb Karenzzeit) - Kündigung zum 31.5.2015 per Email verschickt (incl. Abfotografierten, von mir unterschriebenen Kündigungsschreibens)


    Zitat

    4.3.2015 (Mittwoch 3. Werktag innerhalb der Karenzzeit) - Vermieter "bestätigt" mir den Erhalt meiner Kündigung per SMS. Akzeptiert aber nicht den 31.5 sondern gibt den 30.6 als mögliches Auszugsdatum an.

    Da kannst Du wem auch immer auf Knien danken.

    Der Vermieter könnte auch auf stur schalten und sagen "Kündigung? Habe keine bekommen"

  • Danke für die Hinweise!
    Der Vermieter war zu dem Zeitpunkt in Spanien und ist erst im Mai wieder zurück nach Deutschland gekommen.
    Email Empfang nachweisen kann ich genauso wenig wie Brief-Empfang.
    Das kann ja nur der Vermieter aktiv bestätigen.
    Für mich zählte diese SMS als Bestätigung!

  • Der Vermieter war zu dem Zeitpunkt in Spanien und ist erst im Mai wieder zurück nach Deutschland gekommen.
    Email Empfang nachweisen kann ich genauso wenig wie Brief-Empfang.
    Das kann ja nur der Vermieter aktiv bestätigen.
    Für mich zählte diese SMS als Bestätigung!


    Die einzige rechtlich wasserdichte Bestätigung wäre, wenn ein Zeuge bestätigen kann, dass Deine von Dir selbst unterschriebene Kündigung rechtzeitig in den Briefkasten des VM eingelegt wurde. Wo der gute Mann zu der Zeit gewesen war, ist völlig egal.


  • Der Vermieter war zu dem Zeitpunkt in Spanien und ist erst im Mai wieder zurück nach Deutschland gekommen.
    Email Empfang nachweisen kann ich genauso wenig wie Brief-Empfang.
    Das kann ja nur der Vermieter aktiv bestätigen.

    Muß er aber nicht.

    Wie gesagt, er könnte einen auf stur machen und sagen eine formgerechte Kündigung, mit Deiner eigenhändigen Unterschrift, ist ihm nicht zugegangen.

    Ich würde versuchen ihn nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, auf die Vertragsbeendigung zum 30.06. fest zunageln.

  • Muß er aber nicht.
    Wie gesagt, er könnte einen auf stur machen und sagen eine formgerechte Kündigung, mit Deiner eigenhändigen Unterschrift, ist ihm nicht zugegangen.
    Ich würde versuchen ihn nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, auf die Vertragsbeendigung zum 30.06. fest zunageln.


    Hätte der Fragesteller doch zwei Tage früher hier gepostet...:eek:

  • Zitat

    Email Empfang nachweisen kann ich genauso wenig wie Brief-Empfang.

    Völlig egal. Eine Kündigung der Wohnung bedarf der Schriftform, also mit eigenhändiger Original-Unterschrift. Da eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss der Vermieter auch gar nichts bestätigen. Hier hätte es ausgereicht, wenn das Schreiben in seinem Briefkasten gelandet wäre.

    Zitat

    Für mich zählte diese SMS als Bestätigung!

    Hoffentlich weiß der Vermieter im Juni noch, dass er diese SMS gesendet hat. Grundsätzlich kann hier nämlich weder bewiesen werden, dass Du gekündigt hast, noch, dass der Vermieter Dir irgend etwas bestätigt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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