Hallo Liebes Forum!
Mein Vermieter möchte mich 1 Monat länger "behalten" als ich möchte, obwohl ich meines erachtens rechtlich im Recht bin. Aber da ich kein Experte bin, stelle ich meine Frage hier zu Diskussion.
Da es sich um eine zeitkritische Kündigung innerhalb der Karenzzeit handelt stelle ich den Sachverhalt im folgenden tagesweise dar:
Wenn gilt, dass
- Nach § 573c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung) Absatz (1) ist :"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
und folgendes zutrifft:
- 1.3.2015 (Sonntag)
- 2.3.2015 (Montag, 1. Werktag innerhalb der Karenzzeit)
- 3.3.2015 (Dienstag, 2. Werktag innerhalb Karenzzeit) - Kündigung zum 31.5.2015 per Email verschickt (incl. Abfotografierten, von mir unterschriebenen Kündigungsschreibens)
- 4.3.2015 (Mittwoch 3. Werktag innerhalb der Karenzzeit) - Vermieter "bestätigt" mir den Erhalt meiner Kündigung per SMS. Akzeptiert aber nicht den 31.5 sondern gibt den 30.6 als mögliches Auszugsdatum an.
Ist dann
- der 31.5.2015 rechtsgültig ?
- kann der Vermieter auf dem 30.6 bestehen, da er meint er hätte meine Kündigung "nicht ordentlich auf Papier" erhalten?
Persönlicher Hintergrund:
- Ich wandere am 5.6 aus Deutschland aus
- Der Vermieter deutete während eines Besuchs an die Wohnung von Grund auf renovieren zu lassen (Putz neumachen, etc.)
Abschließende Fragen:
- Wie verfahre ich am besten in diesem Fall? (Dem Vermieter ist es ja nur recht, dass ich dann schön außer Landes bin.)
- Sollte ich wie im Vertrag vereinbart die Wohnung renovieren und ihm die Schlüssel in den Briefkasten werfen wenn es sich nicht mehr meldet?
- Kann der Vermieter die Miete von der Kaution abziehen?
Vorab schonmal vielen Dank für jegliche Hinweise und Ratschläge!
Besten Gruß,
Micha