Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich einen Fall mit einer ganzen Kaskade an Fragen...
Ich wohne in einer Mietswohnung. Dort werde ich vom Telekommunikations-Unternehmen A mit Telefon und Internetzugang beliefert. Dieses Unternehmen war von meiner Hausverwaltung autorisiert, für das gesamte Mietshaus die Möglichkeit zum Abschließen eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages anzubieten.
Zum Jahresanfang ist mein Haus verkauft worden. Nun habe ich von meinem TK-Unternehmen eine Kündigung des Telefon-/Internetvertrages erhalten. Begründung: Diesem Unternehmen sei durch meine neue Hausverwaltung der Vertrag zum Bereitstellen von Telefon/Internet für das gesamte Haus gekündigt worden. Ab einem noch nicht genau benannten Datum ca. Anfang bis Mitte Juni würde ich nicht mehr beliefert werden. In dem Kündigungsschreiben an mich werden mir sämtliche mögliche entstehenden Folgekosten überantwortet, etwa Kosten für eine Rufnummernmitnahme, anteilige Kosten für die Tage, die ich über das Monatsende hinaus noch beliefert würde; keine Übernahme von Kosten für eine Freischaltung durch einen neuen Anbieter etc.
Von meiner Hausverwaltung dagegen habe ich keinerlei Information bekommen: weder über die Kündigung des „Hausvertrages“ noch darüber, welches Unternehmen stattdessen beauftragt würde.
Hier schließen sich vor allem folgende Fragen an:
An meine Hausverwaltung:
- Hätte ich informiert werden müssen? Wenn ja: Welche Rechte entstehen mir aus der Unterlassung?
- Habe ich ein Anrecht auf die Übernahme entstehender einmaliger Kosten (Anschluss-Schaltung etc.)?
- Wenn der neue Anbieter teurer sein wird: Habe ich ein Anrecht auf die Übernahme solcher dauernden Kosten?
An mein bisheriges Telekommunikations-Unternehmen:
- Ich habe einen gültigen, laufenden Vertrag mit diesem TK. Ich habe keinen Vertrag mit meiner Hausverwaltung. Habe ich ein Anrecht, weiterhin durch das TK beliefert zu werden? Kann das TK entsprechende Anrechte gegenüber der Hausverwaltung durchsetzen?
- Habe ich ein Anrecht auf die Übernahme von Kosten, die
o durch den neuen Anbieter entstehen werden?
o durch eine temporäre Übergangslösung (Internet über Mobilfunk o.ä.) entstehen werden?
o Habe ich ein Anrecht auf Kompensationszahlungen für den Zeitraum, in dem ich ohne eigenes Verschulden möglicherweise gar kein Internet haben werde?
Sachdienliche Hinweise oder Fragen zum genaueren Erläutern des Falles nehme ich gerne entgegen.
Vielen Dank und besten Gruß
smartn