Wenn es in diesem Forum um Meinungen und nicht um fundierte Aussagen geht, dann
a) ist meine Meinung, dass nicht ein für mich externer Dritter - die Hausverwaltung - Ursache dafür sein darf, dass ein bestehender Vertrag zwischen mir und dem TK-Unternehmen mir von jenem Unternehmen außerordentlich gekündigt werden darf und mir sämtliche in der direkten Folge entstehenden Kosten überantwortet werden dürfen (vom ganzen Generve mit der Telefonfreischaltung mal abgesehen); und
b) bin ich hier falsch.
Beiträge von smartn
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@ Kolinum:
a. schade, mit welchem Tonfall man bei manchen schon bei einem Erstkontakt rechnen muss
b. anders als Sie es missverstehen stelle ich Fragen, keine Forderungen
c. genaues Lesen hätte helfen können: Die Frage ist nicht, ob ich direkt gegen die Hausverwaltung etwas durchsetzen könnte, sondern ob der TK dies nicht angesichts seines Vertrages mit mir (und weiteren Mietparteien im Haus) tun müsste/könnte.
d. Gott gebe Ihnen lieber Hirn als Kraft. Und mir mehr Fähigkeit zum Ignorieren.@ Leipziger82
bis hierhin besten Dank
smartn -
Besten Dank! Das sind allerdings zwei unterschiedliche Ebenen: Mit der HV kann ich Praktisches besprechen, nämlich a) ab wann und b) welcher neue Anbieter nun für die Telefon-/Internetversorgung des Hauses beauftragt werden kann.
Aber das hat ja mit der rechtlichen Frage der Kündigungsfrist des Vertrages zwischen meinem Alt-Anbieter und mir nichts bzw. nur indirekt zu tun. Telefonisch habe ich von denen eben erfahren, dass die Kündigung zum 1.6. wirksam werden soll, d.h. das genaue Datum wird mir erst drei-einhalb Wochen vorher mitgeteilt. Ist das rechtens? Und wenn nicht: Welche Anrechte erwachsen mir daraus?
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Das kommt darauf an, wie die AGB's dieses Vertrages aussehen. Was ist dort hinsichtlich der Kündigung erwähnt. Hält sich das Unternehmen an die angegebenen Kündigungsfristen, können hier auch keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Kündigungsfristen für eine in diesem Fall vorliegende außerordentliche Kündigung sind nicht genannt. Eine ordentliche Kündigung muss mit 6 Wochen vorlauf angekündigt werden. Gilt diese Frist dann auch für eine außerordentliche Kündigung? Und ist eine schriftliche Kündigung wirksam, wenn kein genaues Datum, sondern nur ein Zeitraum benannt wird?
Bis hierhin schon mal danke...
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Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich einen Fall mit einer ganzen Kaskade an Fragen...
Ich wohne in einer Mietswohnung. Dort werde ich vom Telekommunikations-Unternehmen A mit Telefon und Internetzugang beliefert. Dieses Unternehmen war von meiner Hausverwaltung autorisiert, für das gesamte Mietshaus die Möglichkeit zum Abschließen eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages anzubieten.
Zum Jahresanfang ist mein Haus verkauft worden. Nun habe ich von meinem TK-Unternehmen eine Kündigung des Telefon-/Internetvertrages erhalten. Begründung: Diesem Unternehmen sei durch meine neue Hausverwaltung der Vertrag zum Bereitstellen von Telefon/Internet für das gesamte Haus gekündigt worden. Ab einem noch nicht genau benannten Datum ca. Anfang bis Mitte Juni würde ich nicht mehr beliefert werden. In dem Kündigungsschreiben an mich werden mir sämtliche mögliche entstehenden Folgekosten überantwortet, etwa Kosten für eine Rufnummernmitnahme, anteilige Kosten für die Tage, die ich über das Monatsende hinaus noch beliefert würde; keine Übernahme von Kosten für eine Freischaltung durch einen neuen Anbieter etc.
Von meiner Hausverwaltung dagegen habe ich keinerlei Information bekommen: weder über die Kündigung des „Hausvertrages“ noch darüber, welches Unternehmen stattdessen beauftragt würde.
Hier schließen sich vor allem folgende Fragen an:
An meine Hausverwaltung:
- Hätte ich informiert werden müssen? Wenn ja: Welche Rechte entstehen mir aus der Unterlassung?
- Habe ich ein Anrecht auf die Übernahme entstehender einmaliger Kosten (Anschluss-Schaltung etc.)?
- Wenn der neue Anbieter teurer sein wird: Habe ich ein Anrecht auf die Übernahme solcher dauernden Kosten?An mein bisheriges Telekommunikations-Unternehmen:
- Ich habe einen gültigen, laufenden Vertrag mit diesem TK. Ich habe keinen Vertrag mit meiner Hausverwaltung. Habe ich ein Anrecht, weiterhin durch das TK beliefert zu werden? Kann das TK entsprechende Anrechte gegenüber der Hausverwaltung durchsetzen?
- Habe ich ein Anrecht auf die Übernahme von Kosten, die
o durch den neuen Anbieter entstehen werden?
o durch eine temporäre Übergangslösung (Internet über Mobilfunk o.ä.) entstehen werden?
o Habe ich ein Anrecht auf Kompensationszahlungen für den Zeitraum, in dem ich ohne eigenes Verschulden möglicherweise gar kein Internet haben werde?Sachdienliche Hinweise oder Fragen zum genaueren Erläutern des Falles nehme ich gerne entgegen.
Vielen Dank und besten Gruß
smartn
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