Darf ich dem Mieter den Satelliten-TV-Empfang verweigern?

  • Haben unseren Mietern wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt. Ausgezogen sind sie jedoch nicht!
    Im Mietvertrag steht die Nutzung der Satellitenschüssel mit drin.
    Ich weiß, dass ich Heizung und Strom nicht abstellen darf, aber da die gute Familie nicht arbeiten will, sitzt sie den ganzen Tag vor der Klotze! Darf ich die Schüssel abhängen?

    Ach ja, zu dem Thema Strom...den bezahle ich auch, die Mieter bezahlen den dann an mich mit den Nebenkosten.
    Allerdings seit 4 Minaten auch nicht mehr... Darf ich den trotzdem nicht abstellen?
    Wie siehts mit dem warmen Wasser aus, darf ich das abstellen?

  • Wegen Strom, wer ist der Vertragsnehmer beim Energieversorger ? Wenn Sie das selber sind wirds schwer mit abstellen. Allerdings können Sie den Versorgungsvertag auch kündigen. Dann hat sich das auch erledigt.

    Läuft die Satanlage über eine Zentrale Verteilung ? Wenn ja , sowas muss natürlich auch mal gewartet werden, bzw überholt , sowas kann dauern und in der Zeit ist kein Empfang gewährleistet :)

    aber Grundlegend wirds wohl mal Zeit für ne Räumungsklage. Die Mietschulden werden nicht weniger und wenn eine Kaution hinterlegt wurde ist diese vermutlich bereits verbraucht wenn man die Mietschulden gegenrechnet

    Wenn die Fristlose Kündigung rechtsgültigf ist und auch keinerlei Zahlungen mehr vom Mieter eingehen. Köntt ich mir schon vorstellen das man dann den Hahn zudrehen darf. Das sollte aber ein Anwalt klären

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (2. Mai 2015 um 14:42)

  • Paeck:

    "Haben unseren Mietern wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt. Ausgezogen sind sie jedoch nicht!
    Im Mietvertrag steht die Nutzung der Satellitenschüssel mit drin.
    Darf ich die Schüssel abhängen?"
    - Nein.

    "Strom...den bezahle ich auch, die Mieter bezahlen den dann an mich mit den Nebenkosten.
    Allerdings seit 4 Minaten auch nicht mehr... Darf ich den trotzdem nicht abstellen?"
    - Darfste nicht abstellen.

    "Wie siehts mit dem warmen Wasser aus, darf ich das abstellen?"
    - Google hat auch mich gehelft: Mietschulden - Kein Geld - trotzdem Wasser und Strom! - Geld - S

  • Berny, du sagst "Nein" zur Satt-Abschaltung...Warum?

    In dem Link zur süddeutschen verstehe ich das hier:
    "Eine Unterbrechung der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa dann, wenn das Mietverhältnis unstreitig beendet ist und der Vermieter Energie oder Wasser als Vorleistung zur Verfügung stellt. Der Vermieter ist dann Vertragspartner des Energielieferanten und muss an diesen die Verbrauchskosten bezahlen, unabhängig davon, ob er die Kosten vom Mieter erstattet erhält.

    Das Amtsgericht Bergheim hatte sogar für das Wohnraummietrecht so entschieden: Es bestehe ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters hinsichtlich der Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung, wenn das Mietverhältnis wegen Zahlungsrückständen wirksam gekündigt worden sei. Die Notlage der Mieter und ihrer Kinder sei nicht vom Vermieter zu tragen. Vielmehr müssten sich die Betroffenen im Fall von Zahlungsproblemen an öffentliche Stellen wenden (15. Dezember 2003, 27 C 744/03)."

    Das bedeutet doch, dass ich das in unserem Fall abstellen darf?'

    Ich bezahle jeden Monat 240!!! Euro Abschlag an den Energieversorger. Von der Kohle sehe ich im Moment keinen Cent! Die Mietnomaden sitzen den ganzen Tag vor der klotze! Ich könnte kotzen!

  • „Kalter Auszug":

    Der so genannte „kalte Auszug" meint, dass der Vermieter die Energieversorgung (Wasser / Strom) der Mietwohnung unterbricht und damit den Mieter auf Dauer derart zermürbt, dass er zwangsläufig und nahezu freiwillig auszieht.

    Die häufigste Frage, die uns in diesem Rahmen gestellt wird ist, ob man denn bspw. die Wasserversorgung abstellen darf?

    Ja, man darf. Denn das Abstellen der Wasser- oder Stromversorgung greift nicht in das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung ein, sondern betrifft nur den Mietgebrauch! (vgl. BGH, Urt.v. 06.05.2009, 12 ZR 137/07).

    Die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen sind:

    1. Der Vermieter selbst ist Inhaber/Vertragspartner hinsichtlich der Versorgungsleistungen. Ist er das nicht, steht ihm kein aus dem Mietvertrag heraus begründetes Zurückbehaltungsrecht an den Leistungen zu.

    2. Es muss eine rechtswirksame Kündigung gegenüber dem Mieter ausgesprochen worden sein. Hier sind - man mag es kaum glauben - eine Vielzahl von Fallstricke zu beachten. Ein gerichtliches Räumungsverfahren muss dafür nicht anhängig sein.

    3. Bei einem Mietminderungseinwand ist zu beachten, dass die inzwischen angefallenen Miet-Rückstände die fiktiven Minderungsquoten bei weitem übersteigen müssen! Bei einer Einstellung der Wasserversorgung ist von einer fiktiven Minderung von 20% auszugehen, die auf den Jahreswert hochzurechnen und dann mit den Miet-Rückständen ins Verhältnis gesetzt werden müssen (Vgl. hierzu: Beuermann, Das Grundeigentum (GE)1996, 1396 ff.; GE 2002, 1601 ff.; KG, Beschl.v. 21.05.2001, 24 W 94/01; Beschl. v. 26.11.2001, 24 W 7/01; Urt.v. 17.12.1998, 8 U 7247/98, GE 2004, 622.).

    Vermieterrecht: kalter Auszug des nicht zahlenden Mieters | Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

  • hm...
    wenn ich die urteile so lese, scheint es einfach zu sein.
    ist der zähler auf den vermieter angemeldet, ihm kein Geld zur verfügung gestellt wird, kann er auch die Rechnung für diesen zähler nicht bezahlen.
    dann wird der versorger aktiv und stellt den Strom ab.

    und der darf es.

  • In dem höchstrichterlich entschiedenen Fall handelte es sich um eine Gewerbemieteinheit.
    Ich erinnere mich vom Vermieter-Forum her lediglich daran, dass ab 2 MM Rückstand lediglich das WW abgestellt werden durfte.

    Und Paeck, Abschaltung der Satschüssel ist m.E. reine Rache bzw. Schikane, denn die benötigt ja garkeine Energiezufuhr vom Haus. Und der Bürger hat das Recht auf Informationsfreiheit. Wenn mtl. 240€ fehlen, ist das zwar hart, aber da muss man leider durch. Vielleicht fällt Dir etwas Geschicktes ein, die Schmarotzer hinauszu"bewegen"...

  • Berny:
    Natürlich ist das mit der satschüssel Schikane...wenn die fernsehen schauen wollen, sollen sie sich ne eigene aufstellen oder nen kabelvertrag abschließen!

    Die 240€ sind nur der Abschlag für strom. Monatlich sind 850€ warm zu bezahlen.

    Aber ich muss nochmal Fragen: ich bin Vertragspartner mit dem Energielieferanten, die Mieter stehen mit 6000 in der Kreide. Die Kündigung ist rechtens...
    Wenn ich die 3 Punkte oben beachte, darf ich den Strom abstellen, oder?

  • Paeck:

    "ich bin Vertragspartner mit dem Energielieferanten,"
    - Ja.

    "die Mieter stehen mit 6000 in der Kreide. Die Kündigung ist rechtens..."
    - Interessiert hier im Moment nicht...

    "Wenn ich die 3 Punkte oben beachte, darf ich den Strom abstellen, oder?"
    - Nein, darfste nicht.
    Ich weiss, dass das hart klingt...

  • Berny: warum nicht? Wenn ich die Punkte aus dem bgh-Urteil nehme, ist alles erfüllt...
    Ah, habs. Es geht um gewerberäume. Indy sprach oben aber von Wohnraum...

    was passiert, wenn ich dem Energieversorger kündige?

    Einmal editiert, zuletzt von Paeck (3. Mai 2015 um 21:09)

  • was passiert, wenn ich dem Energieversorger kündige?


    Gute Frage, nächste Frage...?
    Ich schätze, dass die Parasiten sich beim Energieversorger erkundigen und dann Dir an's Bein pinkeln könnten wegen Eingriff in deren Besitzstand. Ein "passender" Anwalt würde dann eine Einstweilige Verfügung gegen Dich beantragen, nach der Dir ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht wird, falls Du nicht augenblicklich deren Versorgung wiederherstellst.
    Wilkommen im sozialen Rechtsstaat...:(

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