Berny: warum nicht? Wenn ich die Punkte aus dem bgh-Urteil nehme, ist alles erfüllt...
Ah, habs. Es geht um gewerberäume. Indy sprach oben aber von Wohnraum...
was passiert, wenn ich dem Energieversorger kündige?
Berny: warum nicht? Wenn ich die Punkte aus dem bgh-Urteil nehme, ist alles erfüllt...
Ah, habs. Es geht um gewerberäume. Indy sprach oben aber von Wohnraum...
was passiert, wenn ich dem Energieversorger kündige?
Berny:
Natürlich ist das mit der satschüssel Schikane...wenn die fernsehen schauen wollen, sollen sie sich ne eigene aufstellen oder nen kabelvertrag abschließen!
Die 240€ sind nur der Abschlag für strom. Monatlich sind 850€ warm zu bezahlen.
Aber ich muss nochmal Fragen: ich bin Vertragspartner mit dem Energielieferanten, die Mieter stehen mit 6000 in der Kreide. Die Kündigung ist rechtens...
Wenn ich die 3 Punkte oben beachte, darf ich den Strom abstellen, oder?
Berny, du sagst "Nein" zur Satt-Abschaltung...Warum?
In dem Link zur süddeutschen verstehe ich das hier:
"Eine Unterbrechung der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa dann, wenn das Mietverhältnis unstreitig beendet ist und der Vermieter Energie oder Wasser als Vorleistung zur Verfügung stellt. Der Vermieter ist dann Vertragspartner des Energielieferanten und muss an diesen die Verbrauchskosten bezahlen, unabhängig davon, ob er die Kosten vom Mieter erstattet erhält.
Das Amtsgericht Bergheim hatte sogar für das Wohnraummietrecht so entschieden: Es bestehe ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters hinsichtlich der Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung, wenn das Mietverhältnis wegen Zahlungsrückständen wirksam gekündigt worden sei. Die Notlage der Mieter und ihrer Kinder sei nicht vom Vermieter zu tragen. Vielmehr müssten sich die Betroffenen im Fall von Zahlungsproblemen an öffentliche Stellen wenden (15. Dezember 2003, 27 C 744/03)."
Das bedeutet doch, dass ich das in unserem Fall abstellen darf?'
Ich bezahle jeden Monat 240!!! Euro Abschlag an den Energieversorger. Von der Kohle sehe ich im Moment keinen Cent! Die Mietnomaden sitzen den ganzen Tag vor der klotze! Ich könnte kotzen!
Haben unseren Mietern wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt. Ausgezogen sind sie jedoch nicht!
Im Mietvertrag steht die Nutzung der Satellitenschüssel mit drin.
Ich weiß, dass ich Heizung und Strom nicht abstellen darf, aber da die gute Familie nicht arbeiten will, sitzt sie den ganzen Tag vor der Klotze! Darf ich die Schüssel abhängen?
Ach ja, zu dem Thema Strom...den bezahle ich auch, die Mieter bezahlen den dann an mich mit den Nebenkosten.
Allerdings seit 4 Minaten auch nicht mehr... Darf ich den trotzdem nicht abstellen?
Wie siehts mit dem warmen Wasser aus, darf ich das abstellen?
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