Wohnungsübergabe/ Schönheitsreparatur/ unwirksame Klausel/ Kostenübernahme

  • Hallo zusammen.

    Ich habe heute meine alte Wohnung übergeben. Nun soll ich für die Beseitigung von Lackschäden (Stahltürrahmen weiß lackiert) an jeder Tür in der Wohnung aufkommen. Diese sind nicht beim Umzug oder durch sonstige "Unfälle" entstanden. Sie sind durch den täglichen "Gebrauch der Mietsache" (Türen schließen, mal mit dem Wäschekorb angekatscht, mit dem Reißverschluss der Jacke hängengeblieben etc) entstanden.
    Es liegen auch keine Beschädigungen des Stahlrahmens an sich vor. Es ist lediglich der Lack "abgeplatzt".

    Hier der entsprechende Auszug aus dem Mietvertrag:

    "§13 Schönheitsreparaturen

    1. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßigen wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen.

    2. - 5. wurde per Hand gestrichen.

    6. Alle Schönheitsreparaturen müssen bis zum Ablauf des Mietverhältnisses ausgeführt sein.

    7. Ferner vereinbaren die Parteien:

    (hier wurde ein Freitextfeld ausgefüllt)
    Bei Auszug des Mieters ist die Wohnung komplett mit neu hell u. einheitlich gestrichener Rauhfaser an Wände u. Decken, weiß lackierte Heizkörper u. Türzargen, geräumt, grundgereinigt und sauber zurückzugeben. Durch die Vereinbarung zur Renovierung bei Auszug §13 Abs. 7 (Freitextfeld) wird der Punkt §13 Abs. 2 bis 5 ersatzlos gestrichen. Beschädigungen an den Türen u. am Laminat-Boden sind fachgerecht zu entfernen."


    Besteht die Möglichkeit, dass hier etwas unwirksam formuliert ist? (weiß lackierte Türzargen zB?):confused:

    Ich habe das Übergabeprotokoll vorerst nicht unterschrieben. Mit der Dame der Hausverwaltung habe ich vereinbart, dass ich mich darüber informieren werde, ob ich tatsächlich für diese "Beschädigungen" finanziell (durch Beauftragen einer Firma/ selbst beseitigen) aufkommen muss. Am Montag solle ich ihr meine Entscheidung mitteilen.

    Ich habe die Wohnung (mit meiner Lebensgefährtin) 3 Jahre und 1 Monat bewohnt.

    Wäre über Eure Einschätzung und/ oder über Ratschläge sehr dankbar. Sollte ich etwas Wichtiges vergessen haben trage ich es schnellstmöglich nach. :)

    Mit besten Grüßen,

    smudy :o

    3 Mal editiert, zuletzt von smudy (30. April 2015 um 22:27)

  • Die ganzen Klauseln sind mittlerweile ungültig. Farbgebung wie "weiß" darf nicht mehr vorgeschrieben werden. Turnusmässig renoviren ebenfalls nicht, bei Auszug muss alles renoviert sein erstrecht nicht.

    Heißt aber nicht das man nichts mehr machen muss, die Wohnung muss schon in einem ordentlichen Zustand übergeben werden. Heißt besenrein und nutzbar. Also alle Wände schwarz gestrichen geht nicht, total abgerockte Wohnung kann man ebenfalls nicht abgeben. Nur wer entscheidet was als angemessener Zustand gilt ? Das ist immer sone Sache.


    Grundlegend würde ich sagen, weil ihr 3 Jahre dort gewohnt habt, ist einmal drüberstreichen vermutlich angemessen. Das sieht man ja auch was nun nötig ist. Eventuell reicht ja auch nur das ausbessern von paar Stellen, oder mal ne Wand streichen. Seit ihr Raucher dann wirds fällig sein, Türzargen würd ich nur die Ecken überpinseln wo was abgeplatz ist. Heizkörper mal drüber wischen ebenso die Fensterrahmen. Das reicht ansich dann auch

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (30. April 2015 um 22:48)

  • Hallo smudy,

    "Nun soll ich für die Beseitigung von Lackschäden (Stahltürrahmen weiß lackiert) an jeder Tür in der Wohnung aufkommen. Diese sind nicht beim Umzug oder durch sonstige "Unfälle" entstanden. Sie sind durch den täglichen "Gebrauch der Mietsache" (Türen schließen, mal mit dem Wäschekorb angekatscht, mit dem Reißverschluss der Jacke hängengeblieben etc) entstanden."
    - Auf die Idee der Beseitigung dieser Schäden seid Ihr bis zur Rückgabe nicht gekommen?

    "Bei Auszug des Mieters ist die Wohnung komplett mit neu hell u. einheitlich gestrichener Rauhfaser an Wände u. Decken, weiß lackierte Heizkörper u. Türzargen,"
    - Verbesserungen der Mietsache kann der VM nicht verlangen.

    "geräumt, grundgereinigt und sauber zurückzugeben."
    - Halte ich für selbstverständlich.

    "Beschädigungen an den Türen u. am Laminat-Boden sind fachgerecht zu entfernen."
    - Ebenso.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    @ Berny:
    nein, da wir bis dahin fest davon ausgegangen sind, dass dies "normale" Abnutzung durch Gebrauch sei. Darüber nachgedacht selbst drüber zu lackieren haben wir, allerdings waren wir uns sicher, dass es danach auch nicht wie neu aussehen würde.

    Die "restliche Wohnung" haben wir (obwohl sie eh weiß war) frisch in weiß gestrichen und natürlich haben wir auch gewischt und fenster geputzt, Bohrlöcher in den Wänden verspachtelt etc...

    falls es so rüberkam, dass wir faule Mieter waren, die sich über den Zustand der Wohnung bei Übergabe keine Gedanken gemacht haben möchte ich das hiermit klar verneinen :D

    3 Mal editiert, zuletzt von smudy (30. April 2015 um 23:23)

  • da wir bis dahin fest davon ausgegangen sind, dass dies "normale" Abnutzung durch Gebrauch sei. Darüber nachgedacht selbst drüber zu lackieren haben wir, allerdings waren wir uns sicher, dass es danach auch nicht wie neu aussehen würde.


    Wie bereits angedeutet und jetzt auch noch mal höchstrichterlich bestätigt, kann (trotz MV-Vereinbarung) eine Verbesserung der Mietsache beim Auszug nicht verlangt werden. Also wäre ein Ablaugen (mit Schmirgel und/oder Chemie) und anschliessendes Überlackieren das Mittel der Wahl gewesen (hatte ich neulich mit den sieben Türen+Füllungen meiner alten Wohnung auch gemacht, und das waren noch Türen mit Strukturglaseinsätzen von 1950, also recht aufwändig...).

  • Hallo, smudy

    wenn Du so dusselig bist und mit dem Wäschekorb an den Türrahmen stoßt, so daß es Abplatzungen gibt, ist das keine Abnutzung durch Gebrauch, sondern eine Sachbeschädigung, und diesen Schaden zahlt Deine Haftpflichtversicherung. Die wirst Du doch haben, oder?

  • wenn Du so dusselig bist und mit dem Wäschekorb an den Türrahmen stoßt, so daß es Abplatzungen gibt, ist das keine Abnutzung durch Gebrauch, sondern eine Sachbeschädigung, und diesen Schaden zahlt Deine Haftpflichtversicherung.


    ... falls Mietsachschäden eingeschlossen sind.

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