Beiträge von smudy

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    @ Berny:
    nein, da wir bis dahin fest davon ausgegangen sind, dass dies "normale" Abnutzung durch Gebrauch sei. Darüber nachgedacht selbst drüber zu lackieren haben wir, allerdings waren wir uns sicher, dass es danach auch nicht wie neu aussehen würde.

    Die "restliche Wohnung" haben wir (obwohl sie eh weiß war) frisch in weiß gestrichen und natürlich haben wir auch gewischt und fenster geputzt, Bohrlöcher in den Wänden verspachtelt etc...

    falls es so rüberkam, dass wir faule Mieter waren, die sich über den Zustand der Wohnung bei Übergabe keine Gedanken gemacht haben möchte ich das hiermit klar verneinen :D

    Hallo zusammen.

    Ich habe heute meine alte Wohnung übergeben. Nun soll ich für die Beseitigung von Lackschäden (Stahltürrahmen weiß lackiert) an jeder Tür in der Wohnung aufkommen. Diese sind nicht beim Umzug oder durch sonstige "Unfälle" entstanden. Sie sind durch den täglichen "Gebrauch der Mietsache" (Türen schließen, mal mit dem Wäschekorb angekatscht, mit dem Reißverschluss der Jacke hängengeblieben etc) entstanden.
    Es liegen auch keine Beschädigungen des Stahlrahmens an sich vor. Es ist lediglich der Lack "abgeplatzt".

    Hier der entsprechende Auszug aus dem Mietvertrag:

    "§13 Schönheitsreparaturen

    1. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßigen wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen.

    2. - 5. wurde per Hand gestrichen.

    6. Alle Schönheitsreparaturen müssen bis zum Ablauf des Mietverhältnisses ausgeführt sein.

    7. Ferner vereinbaren die Parteien:

    (hier wurde ein Freitextfeld ausgefüllt)
    Bei Auszug des Mieters ist die Wohnung komplett mit neu hell u. einheitlich gestrichener Rauhfaser an Wände u. Decken, weiß lackierte Heizkörper u. Türzargen, geräumt, grundgereinigt und sauber zurückzugeben. Durch die Vereinbarung zur Renovierung bei Auszug §13 Abs. 7 (Freitextfeld) wird der Punkt §13 Abs. 2 bis 5 ersatzlos gestrichen. Beschädigungen an den Türen u. am Laminat-Boden sind fachgerecht zu entfernen."


    Besteht die Möglichkeit, dass hier etwas unwirksam formuliert ist? (weiß lackierte Türzargen zB?):confused:

    Ich habe das Übergabeprotokoll vorerst nicht unterschrieben. Mit der Dame der Hausverwaltung habe ich vereinbart, dass ich mich darüber informieren werde, ob ich tatsächlich für diese "Beschädigungen" finanziell (durch Beauftragen einer Firma/ selbst beseitigen) aufkommen muss. Am Montag solle ich ihr meine Entscheidung mitteilen.

    Ich habe die Wohnung (mit meiner Lebensgefährtin) 3 Jahre und 1 Monat bewohnt.

    Wäre über Eure Einschätzung und/ oder über Ratschläge sehr dankbar. Sollte ich etwas Wichtiges vergessen haben trage ich es schnellstmöglich nach. :)

    Mit besten Grüßen,

    smudy :o

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