Haustierhaltung

  • Hallo zusammen! :)

    Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Haustierhaltung. Und zwar planen meine Freundin und ich uns 2 Katzen in unserer Wohnung anzuschaffen. Da wir in einem Haus mit relativ vielen Parteien wohnen gibt es auch einige, die bereits Haustiere wie Hund und Katze besitzen. Aufgrund dessen sind wir nun auch davon ausgegangen, dass die Haustierhaltung erlaubt ist.

    Ich habe also den Vermieter kontaktiert um eine Genehmigung einzuholen, diese wurde jedoch abgelehnt, da zu viele Parteien angeblich nicht angemeldete Haustiere hätten und deswegen nun plötzlich ein Genehmigungsstop ausgerufen wurde. Hier ist nun die Frage, ob so ein Genehmigungsstop irgendwie anfechtbar ist, da einige Parteien sicherlich eine Haltungs-Genehmigung besitzen und wir immerhin in guter Absicht beim Vermieter nachgefragt haben. Ich habe mal etwas von einem Gleichberechtigungsgrundsatz oder sowas in der Art gelesen, zählt der auch in einem solchen Fall?

    Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen könnt! :)

    Beste Grüße

    Chrischl

  • Wenn andere Mieter zu mindest zum Teil mal ne Erlaubniss für die Haltung eines Hundes bekommen haben, darf man dir dies nicht verwären. Katzen sind meist trotz Verbot von Tierhaltung im Haus weniger ein Problem. Allerdings wenn es Freigänger sind die alles vollkoten könnte es Probleme geben. Ebenso bei sehr vielen Tieren, aber 2 sind wohl noch ok. Wenn es keien Geruchsbelästigung gibt und sonst keiner sich gestört fühlt sollte das ok sein.

    Zur Sicherheit lass die Nachbarn unterschreiben das sie damit kein Problem haben, wenn auch du Katzen hälst. Dann kann der Vermieter ansich nix gegen sagen.

    Leider urteilen die Gerichte was Katzen angeht sehr unterschiedlich.


    und Katzen können extremst stinken, wenn man sich nur so drum kümmert. Jemand den ich kenne hatte eine Katze und die Wohnung konnte man nicht betreten ! Es stank bereits unten beim reinkommen ins Haus nach Amoniak. Absolut ekelhaft... Wegen so Leuten gibts was Haustierhaltung angweht eben oft Probleme

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (30. April 2015 um 18:14)

  • Die Tierhaltung unterliegt grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters. Ausgenommen sind Kleintiere, wie Vögel, Meerschweinchen, Kanninchen und etc, welche in der Regel in einem Käfig gehalten werden. Hierfür brauchen Sie keine Erlaubnis.
    Einen Gleichberechtigungsgrundsatz gab es mal im Sozialismus, der wurde durch das Volk abgeschafft.

    Einen Anspruch könnte man höchstens bei einem Blindenhund herleiten, da wäre ich mir sogar sicher, aber Zierkatzen? Nee.

  • Chrischl:

    "Ich habe also den Vermieter kontaktiert um eine Genehmigung einzuholen, diese wurde jedoch abgelehnt, da zu viele Parteien angeblich nicht angemeldete Haustiere hätten und deswegen nun plötzlich ein Genehmigungsstop ausgerufen wurde."
    - Welcher Postillion hat das gemacht?

    "Hier ist nun die Frage, ob so ein Genehmigungsstop irgendwie anfechtbar ist, da einige Parteien sicherlich eine Haltungs-Genehmigung besitzen ..."
    - Der VM ist nicht gleichbehandlungsverpflichtet.

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein generelles Haustierverbot ist in Mietverträgen nicht zulässig.

    Urteil des BGH zur Hund- und Katzenhaltung|immonet


    In einer aktuellen Entscheidung vom 20.03.2013 (VIII ZR 168/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Standardklausel eines Mietvertrages für ungültig erklärt, die die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell verboten hat.

    Einmal editiert, zuletzt von indi (30. April 2015 um 19:20)

  • "Die" Frage wird hier ohnehin nicht so beantwortet wie es die Fragestellerin hören möchte. Daher ist alles weitere unnütz.

    Vermieter hat keine Erlaubniss erteilt, sollten nun dennoch Katzen angeschafft werden kann das mit Kündigung enden, hättest besser nicht den VM gefragt , wer korekt sein möchte hat meist den Nachteil. Ist schade aber leider Realität

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