Betriebskostenabrechnung :Müssen die einzelnen Posten im MV aufgelistet sein?

  • Hallo
    ich habe heute meine BK - Abrechnung für 2013/2014 bekommen. Ich bin die einzelnen Posten auf der BK Abrechnung durchgegangen und danach im Mietvertrag.

    Ich habe festgestellt, das einzelne Posten, wie zb. Treppenhausreinigung , gar nicht im MV aufgeführt sind. Auch der Verweis auf die Betriebskostenvereinbarung lt Gesetz fehlt.

    Nun meine Frage:

    Muss ich das bezahlen obwohl es nicht im Mietvertrag steht? Kann ich es rückwirkend zurück fordern?
    Hausmeister erledigt die Treppenhausreinigung sowie die Hausmeisterarbeiten beides wird seperat aufgeführt, die Hausmeisterkosten stehen im MV, Treppenhausreinigung nicht.

    Bitte um Hilfe

    lg

    doreen

    Einmal editiert, zuletzt von mami80 (29. April 2015 um 13:12)

  • Zitat

    ich habe heute meine BK - Abrechnung für 2013/2014 bekommen

    Bitte mal den exakten Abrechnungszeitraum.

    Zitat

    Ich habe festgestellt, das einzelne Posten, wie zb. Treppenhausreinigung , gar nicht im MV aufgeführt sind. Auch der Verweis auf die Betriebskostenvereinbarung lt Gesetz fehlt.

    Der Mieter muß nur die vertraglich vereinbarten (aufgelisteten) Nebenkosten tragen. Die Auflistung kann durch Verweis auf § 2 der BetrKV entfallen.

    Schau aber noch mal genau nach.

    Das "Kind" Treppenhausreinigung kann auch einen anderen Namen haben. Zum Beispiel Gebäudereinigung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!