Beiträge von mami80

    Hallo
    ich habe heute meine BK - Abrechnung für 2013/2014 bekommen. Ich bin die einzelnen Posten auf der BK Abrechnung durchgegangen und danach im Mietvertrag.

    Ich habe festgestellt, das einzelne Posten, wie zb. Treppenhausreinigung , gar nicht im MV aufgeführt sind. Auch der Verweis auf die Betriebskostenvereinbarung lt Gesetz fehlt.

    Nun meine Frage:

    Muss ich das bezahlen obwohl es nicht im Mietvertrag steht? Kann ich es rückwirkend zurück fordern?
    Hausmeister erledigt die Treppenhausreinigung sowie die Hausmeisterarbeiten beides wird seperat aufgeführt, die Hausmeisterkosten stehen im MV, Treppenhausreinigung nicht.

    Bitte um Hilfe

    lg

    doreen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!