Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich wollte mich mit meinen Problemchen mit meinem ehemaligen Vermieter an euch wenden.
Folgender Sachverhalt:
Nach Auszug hat meine Frau die Übernahme gemacht. Nachdem der Vermieter alle Zimmer mehrfach nach Mängeln durchsucht hat, ist Ihm aufgefallen, dass an einem Heizkörper etwas Lack weggesprungen ist. Dies wurde ins Übernahmeprotokoll aufgenommen. Des Weiteren wurde bemängelt, dass die Heizkörper INNE sehr verdreckt waren. Somit landete auch noch die "Heizkörperreinigung" auf dem Protokoll. Dies wurde von meiner Gattin so unterschrieben, was sollte sie auch tun.
Nach ein paar Wochen habe ich die Angebote erhalten. Eines für das Material (Lack für den Heizkörper), eins für den Maler (Reparatur des Heizkörpers) und eines Für die Heizkörperreinigung.
Nach einigem hin und her, habe ich die beiden Angebote, welche die Reparatur des Heizkörperschadens (Lack + Leistung) akzeptiert, unter der Voraussetzung das ich die Nachweise für die Leistung erhalte.
Bei der Heizkörperreinigung bin ich der Meinung, dass diese nicht von mir zu vertreten ist, da im Mietvertrag "besenrein" steht und schlecht von mir verlangt werden kann, dass ich diese auseinander schraube und selbst reinige. Mal abgesehen davon, dass diese bei Bezug auch nicht gereinigt waren.
Ich hatte schriftlich eine Frist gestetzt für die Zusendung der Leistungsnachweise. Nach Ablauf dieser Frist habe ich versucht die Vermieter telefonisch zu kontaktieren. Keine Chance...
Ich bin dann vorbei gefahren und mir wurde mündlich zugesagt, dass ich die Nachweise eine Woche später bekommen würde.
Umso erstaunter war ich, als in der Post ein Schreiben des Anwalts der Vermieter lag. Dieser teilte mir mit, dass ich keinerlei Anspruch auf mein dargelegtes habe und alles so zu bezahlen habe bzw. dies von meiner Kaution einbehalten wird.
Darum wende ich mich jetzt an dieses Forum. Kann mir eventuell jemand mitteilen was nun richtig ist. Als Leistungszahler, werde ich doch erfahren dürfen das die Leistung auch vollbracht wurde. Gehört die Heizkörperreinigung zu meinen Pflichten? Fragen über Fragen...
Danke im Voraus
LG