Nachweise für Arbeiten nach Auszug

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich wollte mich mit meinen Problemchen mit meinem ehemaligen Vermieter an euch wenden.

    Folgender Sachverhalt:

    Nach Auszug hat meine Frau die Übernahme gemacht. Nachdem der Vermieter alle Zimmer mehrfach nach Mängeln durchsucht hat, ist Ihm aufgefallen, dass an einem Heizkörper etwas Lack weggesprungen ist. Dies wurde ins Übernahmeprotokoll aufgenommen. Des Weiteren wurde bemängelt, dass die Heizkörper INNE sehr verdreckt waren. Somit landete auch noch die "Heizkörperreinigung" auf dem Protokoll. Dies wurde von meiner Gattin so unterschrieben, was sollte sie auch tun.

    Nach ein paar Wochen habe ich die Angebote erhalten. Eines für das Material (Lack für den Heizkörper), eins für den Maler (Reparatur des Heizkörpers) und eines Für die Heizkörperreinigung.

    Nach einigem hin und her, habe ich die beiden Angebote, welche die Reparatur des Heizkörperschadens (Lack + Leistung) akzeptiert, unter der Voraussetzung das ich die Nachweise für die Leistung erhalte.

    Bei der Heizkörperreinigung bin ich der Meinung, dass diese nicht von mir zu vertreten ist, da im Mietvertrag "besenrein" steht und schlecht von mir verlangt werden kann, dass ich diese auseinander schraube und selbst reinige. Mal abgesehen davon, dass diese bei Bezug auch nicht gereinigt waren.

    Ich hatte schriftlich eine Frist gestetzt für die Zusendung der Leistungsnachweise. Nach Ablauf dieser Frist habe ich versucht die Vermieter telefonisch zu kontaktieren. Keine Chance...

    Ich bin dann vorbei gefahren und mir wurde mündlich zugesagt, dass ich die Nachweise eine Woche später bekommen würde.
    Umso erstaunter war ich, als in der Post ein Schreiben des Anwalts der Vermieter lag. Dieser teilte mir mit, dass ich keinerlei Anspruch auf mein dargelegtes habe und alles so zu bezahlen habe bzw. dies von meiner Kaution einbehalten wird.

    Darum wende ich mich jetzt an dieses Forum. Kann mir eventuell jemand mitteilen was nun richtig ist. Als Leistungszahler, werde ich doch erfahren dürfen das die Leistung auch vollbracht wurde. Gehört die Heizkörperreinigung zu meinen Pflichten? Fragen über Fragen...

    Danke im Voraus

    LG

  • Zitat

    Als Leistungszahler, werde ich doch erfahren dürfen das die Leistung auch vollbracht wurde.

    Korrekt. Grundsätzlich hat hier eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erfolgen. Hierzu gehört auch die Zusendung einer entsprechenden Rechnung als Nachweis der durchgeführten Arbeiten. Es sei denn, eine pauschale Abgeltung dieser Maßnahmen war schriftlich vereinbart.

    Zitat

    Gehört die Heizkörperreinigung zu meinen Pflichten?

    von außen ja, von innen eher nein. Ich denke nicht, dass es einem Mieter zuzumuten ist, den Heizkörper auseinander zu bauen, um diesen zu reinigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die HK-Reinigung gehört nicht zu Deinen Pflichten bei besenreiner Übergabe.

    Der abgeplatzte Lack könnte als Sachbeschädigung abgeurteil werden, denn ohne Gewalteinwirkung platzt Lack i. d. R. nicht ab.
    Der Vermieter sollte jedoch als Beleg der Kosten ein Angebot oder eine Rechnung vorlegen.
    Ein Angebot reicht aus, da er auch fiktive Kosten abrechnen darf, allerdings ohne MwSt. Fiktive Kosten sind kosten, die entstehen würden, wenn er eine Firma beauftragen würde, es aber selber macht. Da diese Kosten natürlich nicht tatsächlich bezahlt wurden (Zahlungsfluss) darf er auch keine MwSt. geltend machen.
    Hat er eine Rechnung, ist er da sogar noch besser dran, weil er da den kompletten Bruttobetrag geltend machen kann.

  • Nach einigem hin und her, habe ich die beiden Angebote, welche die Reparatur des Heizkörperschadens (Lack + Leistung) akzeptiert, unter der Voraussetzung das ich die Nachweise für die Leistung erhalte.

    Die Nachweise sollten Sie auf jeden Fall als Quittung einfordern.
    Das der Vermieter das selbst bei der Steuererklärung geltend macht, wollen Sie doch nicht unterstützen.
    Den Arbeitsnachweis benötigen Sie vielleicht ebenfalls für die Angabe von haushaltnahen Dienstleistungen.
    Ob sich das ganze hier lohnt, kann ich nicht beurteilen. Aber hinterherschmeißen muß man pingeligen Vermietern auch nichts.

  • Die Reparaturen müssen NICHT tatsächlich erfolgen.
    Deshalb MUSS eine Reparatur auch nicht nachgewiesen werden.
    Er kann eine fiktive Abrechnung erstellen, was die Beseitigung des Schadens kosten WÜRDE, allerdings nur netto, ohne MwSt./USt.
    Dieser Nettobetrag ist das, was dem Vermieter als Sachschaden entstanden ist und dieser Sachschaden ist vom Mieter zu erstatten.
    Als Basis für eine fiktive Abrechnung KÖNNEN Angebote von Firmen sein, aber auch Materialkosten und ein fiktiver Stundenlohn, wenn der Vermieter den Schaden als Person selber behebt.

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