Nach 10 Jahren wird Gartennutzung untersagt?

  • Hallo,
    leider haben wir heute morgen von der Verwaltung einen unschönen anruf erhalten.
    Wir sollen die Spielgeräte der Kinder (Schaukel & Sandkasten) in den Vorderren Garten stellen, und die restlichen gartengeräte eine Kleine Hütte und die Terrasse abbauen.
    Im mietvertrag steht nicht Welcher Garten zu welcher Wohnung gehört wir leben in einem 2 Parteienhaus.
    Plötzlich aber sind die vermieter der meinung der Hintere garten gehöre zur unteren Wohnung.
    Die ist aber wie gesagt seit 10 Jahren nie gesagt wurden, zudem nicht schriftlich festgehalten worden.
    in unserem Mietvertrag steht lediglich das wir die Garten pflege übernehmen sollen (was wir auch seit 10 Jahren machen)

    Der neue Mieter will aber den Hinteren garten nun für sich gestallten, und wir sollen mit unseren 3 Kindern in den Vorderren garten wo kein richtiger Zaun steht, und zudem noch eine Hauptstraße verläuft.

    Ist sowas rechtens? Einen Anwalt wollen wir auch einschalten sobald es schriftlich kommt das wir den garten Räumen sollen. Haben wir da überhaupt eine Chance den garten zu behalten?
    Achso Plötzlich wollen die Vermieter auch einen neuen mietvertrag festlegen indem dies Festgehalten wird.

    Viele Grüße

  • Ein neuer Mietvertrag muss nicht abgeschlossen werden. Wieso auch, Ihr habt einen gültigen.

    Wenn Ihr aber in Eurem alten Mietvertrag keinen Passus habt, der Euch den einen Garten zur alleinigen Nutzung zuspricht, sehe ich schwarz für Euch. Gab es ein Übergabeprotokoll, wo Euch der hintere Garten zur Nutzung übergeben wurde?

  • Zitat

    Haben wir da überhaupt eine Chance den garten zu behalten?

    Da der Garten nicht genau im Mietvertrag bezeichnet wurde, sehe ich da schwarz. Ihr habt laut Vertrag nur das Recht auf die Nutzung eines Gartens. Welchen Ihr dann tatsächlich bekommt, entscheidet der Vermieter. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

    Sind die umgebauten Sachen, wie die Terrasse vom Vermieter genehmigt worden?

    Hier wäre dann nur der Vertrag zu prüfen, ob euch ggfs. ein umzäunter Garten zur Verfügung gestellt werden muss.

    Zitat

    Achso Plötzlich wollen die Vermieter auch einen neuen mietvertrag festlegen indem dies Festgehalten wird.

    Was der Vermieter will, ist hier unerheblich. Es gibt einen gültigen Mietvertrag. Ich würde hier nichts unterschreiben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Terrasse und die Kleine Hütte standen vom Vormieter noch da und uns wurde erlaubt diese Zu nutzen. Leider nur mündlich bei wohnungs besichtigung.
    Und wie gesagt es wurde 10 Jahre nie etwas gesagt, und es gab so auch nie Probleme. Erst jetzt wo die neuen Mieter einziehen und den hinteren garten haben wollen.

    Okay, also den neuen Mietvertrag unterschreibe is also schonmal nicht.

  • Das die Gartennutzung 10 Jahre lang stillschweigend geduldet wurde heißt nicht das Ihr Anspruch darauf habt.

    Zitat

    Achso Plötzlich wollen die Vermieter auch einen neuen mietvertrag festlegen indem dies Festgehalten wird

    Dazu ist kein neuer Vertrag nötig. Ein Nachtrag zum bestehenden genügt.

    Diesen würde ich aber unterschreiben. Nicht das dem Vermieter in Bezug auf die Gartennutzung in ein paar Jahren wieder was anderes einfällt oder er sie gänzlich untersagt da ja nirgends was schriftlich dazu vereinbart wurde.

    Den Weg zum und die Kosten für den Anwalt könnt Ihr Euch m. M. n. sparen.

  • Die Terrasse und die Kleine Hütte standen vom Vormieter noch da und uns wurde erlaubt diese Zu nutzen. Leider nur mündlich bei wohnungs besichtigung.
    Und wie gesagt es wurde 10 Jahre nie etwas gesagt, und es gab so auch nie Probleme. Erst jetzt wo die neuen Mieter einziehen und den hinteren garten haben wollen.

    Okay, also den neuen Mietvertrag unterschreibe is also schonmal nicht.

    Es kann nur sein, dass Ihr dann ganz ohne privatem Garten darsteht, da sowas ja nicht vereinbart wurde, und Ihr nur noch einen Gemeinschaftsgarten zur Mitbenutzung zur Verfügung habt.
    Was akzeptabel wäre, wäre ein Nachtrag zum Mietvertrag, wo der Mietgegenstand um einen Garten erweitert wird, der dann aber auch genau bezeichnet werden soll. Natürlich könnte der Vermieter dann aber auch extra Gartenmiete für verlangen, denn ein exklusiv genutzter Garten hat seinen Mehrwert.

  • Sofern der Garten als Mietgegenstand nicht explizit im Vertrag genannt wird, haben Sie keinen Anspruch darauf.
    Ihnen wurde, wie meistens lediglich eine Mitnutzung gestattet. Diese kann der Vermieter jederzeit widerrufen. Dabei ist es egal, wie lange die Nutzungsmöglichkeit bestand. Ich würde mich da nicht allzusehr aus dem Fenster beugen.

    Es handelt sich offenbar um einen Austausch der Flächen.
    Sie müssen dem nicht zustimmen und wären damit den gesamten bisher genutzten Bereich los.
    Stimmen Sie zu, dann würde ich aber, wie anitari auch meint, auf einer Fixierung im Vertrag bestehen.
    Der Hinweis von AndreasC1977 ist auch zu beachten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (28. April 2015 um 12:16)

  • Plötzlich wollen die Vermieter auch einen neuen mietvertrag festlegen indem dies Festgehalten wird.


    Wenn ein VM einen neuen MV abschliessen möchte, sollten beim M sämtliche Alarmlampen angehen.:(

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