Beiträge von Patrick Höroldt

    Die Terrasse und die Kleine Hütte standen vom Vormieter noch da und uns wurde erlaubt diese Zu nutzen. Leider nur mündlich bei wohnungs besichtigung.
    Und wie gesagt es wurde 10 Jahre nie etwas gesagt, und es gab so auch nie Probleme. Erst jetzt wo die neuen Mieter einziehen und den hinteren garten haben wollen.

    Okay, also den neuen Mietvertrag unterschreibe is also schonmal nicht.

    Hallo,
    leider haben wir heute morgen von der Verwaltung einen unschönen anruf erhalten.
    Wir sollen die Spielgeräte der Kinder (Schaukel & Sandkasten) in den Vorderren Garten stellen, und die restlichen gartengeräte eine Kleine Hütte und die Terrasse abbauen.
    Im mietvertrag steht nicht Welcher Garten zu welcher Wohnung gehört wir leben in einem 2 Parteienhaus.
    Plötzlich aber sind die vermieter der meinung der Hintere garten gehöre zur unteren Wohnung.
    Die ist aber wie gesagt seit 10 Jahren nie gesagt wurden, zudem nicht schriftlich festgehalten worden.
    in unserem Mietvertrag steht lediglich das wir die Garten pflege übernehmen sollen (was wir auch seit 10 Jahren machen)

    Der neue Mieter will aber den Hinteren garten nun für sich gestallten, und wir sollen mit unseren 3 Kindern in den Vorderren garten wo kein richtiger Zaun steht, und zudem noch eine Hauptstraße verläuft.

    Ist sowas rechtens? Einen Anwalt wollen wir auch einschalten sobald es schriftlich kommt das wir den garten Räumen sollen. Haben wir da überhaupt eine Chance den garten zu behalten?
    Achso Plötzlich wollen die Vermieter auch einen neuen mietvertrag festlegen indem dies Festgehalten wird.

    Viele Grüße

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