Aufwandsentschädigung bei Reservierung eine Wohnung ??

  • Hallo Leute,

    ich habe vor 7 Tagen eine Reservierung, um eine Wohnung zu mieten ausgefüllt und per eMail geschickt.

    Nach 7 Tagen, habe ich mich entschieden, diese nicht zu vermieten, und dann, die Reservierung abzusagen.

    Die Maklerin fordert jetzt mir 25% die Provision zu zahlen.

    Ich bin überhaupt nicht einverstanden, weil ich normalerweise 14 Tagen Widerruf. Ausserdem, ich hätte die Eigentümer noch nicht getroffen.
    Der Eigentümer sollte zuerst mich treffen, um sich welche Mieter zu wählen…

    Meine Frage : was soll ich jetzt machen ? Was sind meine Recht ?

  • Da hier niemand weiß, was du bei der Reservierung unterschrieben hast, wirst du keine Antwort bekommen. Makler, die ihr Handwerk verstehen, lassen sich nämlich bestätigen, dass der Wohnungssuchende auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

    Aber so am Rande bemerkt, hier geht es um Mietrecht und nicht um Vertragsrecht. Dafür gibt es eigene Foren.

  • Hallo jujuv,
    aufgrund welcher Rechtsvorschrift fordert die Maklerin 25%? Hattest Du sie (zuerst) kontaktiert?
    Ähem, wolltest Du mieten oder vermieten??

  • Zitat

    Ich bin überhaupt nicht einverstanden, weil ich normalerweise 14 Tagen Widerruf.

    Wurdest Du von deinem Widerrufsrecht informiert und hast ggfs. auf selbiges verzichtet, damit der Makler vorab tätig wird?

    Zitat

    ich habe vor 7 Tagen eine Reservierung, um eine Wohnung zu mieten ausgefüllt und per eMail geschickt.

    Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?

    Ich bezweifle allerdings, dass der Makler hier was geltend machen kann. Ein Provisionsanspruch besteht erst dann, wenn ein Mietvertrag unterzeichnet wird.

    Hättest Du - aufgrund der Reservierung - denn auch Schadenersatz gegenüber dem Makler geltend machen können, wenn sich der Eigentümer für einen anderen Mieter entschieden hätte?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • absoluter Humbuck ma wieder, die Maklerin hat nen Anspruch auf gar nichts ! Ne Ferienwohnung für 14 Tage kannste reservieren, aber eine Mietwohnung? Die Maklerin hat nichts anders getan als ihren Job, dich nämlich dem Vermieter als Interessenten vorzumerken. Da der Vermieter dich ja jederzeit ablehnen kann, besteht für dich auch kein Anspruch auf die Wohnung , somit ist dies auch keine Reservierung in dem Sinne. Darum gibts auch keine Art Stornogebühr oder dergleichen.

    Sowas ist Berufsrisiko eines Maklers. Da kann man auch keine Entschädigung verlangen ...

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (30. April 2015 um 21:17)

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