anpassung pauschale bk + hk, personenzahl

  • Hallo gemeinde,

    mein vermieter moechte die pauschale fuer die bk und hk (ohne verbrauchserfassung) erhoehen, da mein partner sich des oefteren bei mir aufhaelt.
    Er wohnt jedoch nicht bei mir und duschen und waschen tut er meist zu hause, strom zahle ich ja separat.

    Welchen nachweis kann bzw muss mein vermieter mir erbringen, dass eine pauschale ihv 95 eur fuer eine whg von ca 45 quadrat zu gering ist bzwab wieviel std aufenthalt muss ich fuer eine weitere person eibe pauschale ansetzen ?

    Besten dank vorab und herzliche gruesse,

    test123

  • Ist eine Erhöhung der BK- und HK-Pauschale vertraglich vereinbart?

    HK-Pauschale (Heizkosten-Pauschale) wäre übrigens nur zulässig wenn Mieter und Vermieter gemeinsam in einem 2FH wohnen.

    Zitat

    ab wieviel std aufenthalt muss ich fuer eine weitere person eibe pauschale ansetzen ?

    Sowas geht nicht nach Stunden, außer in einem entsprechenden Etablissement :o, sondern danach ob eine weitere Person ständig dort wohnt.

  • ...danke schon einmal. Der absatz bzgl der erhoehung der bk pauschale wurde seinerzeit durchgestrichen, der vermieter ist der neue, der allerdings auch bereits verkauft hat. Der kuenftige moechte einen neuen mietvertrag abschliessen. Muss ich das tun? Mir waere einnachtrag zum mv bzgl der neuen vertragspartei lieber...

    merci, test

  • Zitat

    Der kuenftige moechte einen neuen mietvertrag abschliessen. Muss ich das tun?


    Nein. Der neue Vermieter muß den Vertrag so übernehmen und fortsetzen wie er ist.

    Zitat

    Mir waere einnachtrag zum mv bzgl der neuen vertragspartei lieber...

    Dazu reicht eine Mietteilung wer ab wann neuer Eigentümer/Vermieter ist.

  • Der kuenftige moechte einen neuen mietvertrag abschliessen.


    Er will Dir bestimmt etwas "Gutes" tun...:mad:
    Nein, wie schon gesagt, Du brauchst nicht einen Finger zu krümmen.

  • ...danke schon einmal. Der absatz bzgl der erhoehung der bk pauschale wurde seinerzeit durchgestrichen, der vermieter ist der neue, der allerdings auch bereits verkauft hat. Der kuenftige moechte einen neuen mietvertrag abschliessen. Muss ich das tun? Mir waere einnachtrag zum mv bzgl der neuen vertragspartei lieber...

    merci, test

    ja ja, das wollte ich auch.
    aber mein paragraphenreiter kennt den § 566 auswendig.

    ich hab sogar den alten Mietvertrag genommen und nur durch unsere namen ersetzt.
    paragraphenreiter verwies wieder auf 566.

    irgendwann hab ich ich gefragt ob er § 558 kennt.

    seit dem ist Funkstille.

    es gab ein übergabe Protokoll, mit altem Eigentümer, uns als neue Eigentümer und Mieter.

    alle drei haben unterschrieben und jeder hat eine Ausfertigung bekommen.
    auf Mieter seinem wurden unsere Konto Daten aufgenommen.

    du musst tatsächlich nichts machen.
    Garnichts.

    ausser vielleicht warten, daß er miete an den Mietspiegel anpasst.

  • Klasse, danke euch vielmals.. da die ganze angelegenheit (durchstreichen des passus') doch recht individuell zu sein scheint, werde ich wohl meinen rechtsbeistand appellieren muessen.

    Bedankt nocheinmal,

    test123

  • Klasse, danke euch vielmals.. da die ganze angelegenheit (durchstreichen des passus') doch recht individuell zu sein scheint, werde ich wohl meinen rechtsbeistand appellieren muessen.

    Bedankt nocheinmal,

    test123


    gib likes
    nur bei berny keine;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!