Beiträge von test123

    ...danke schon einmal. Der absatz bzgl der erhoehung der bk pauschale wurde seinerzeit durchgestrichen, der vermieter ist der neue, der allerdings auch bereits verkauft hat. Der kuenftige moechte einen neuen mietvertrag abschliessen. Muss ich das tun? Mir waere einnachtrag zum mv bzgl der neuen vertragspartei lieber...

    merci, test

    Hallo gemeinde,

    mein vermieter moechte die pauschale fuer die bk und hk (ohne verbrauchserfassung) erhoehen, da mein partner sich des oefteren bei mir aufhaelt.
    Er wohnt jedoch nicht bei mir und duschen und waschen tut er meist zu hause, strom zahle ich ja separat.

    Welchen nachweis kann bzw muss mein vermieter mir erbringen, dass eine pauschale ihv 95 eur fuer eine whg von ca 45 quadrat zu gering ist bzwab wieviel std aufenthalt muss ich fuer eine weitere person eibe pauschale ansetzen ?

    Besten dank vorab und herzliche gruesse,

    test123

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