Mietvertrag befristet Kündigungsrecht?

  • Hallo, mein Sohn will mit zwei anderen Studenten zum 1.05 in eine Mietwohnung ziehen. In dem Zusatz zum Mietvertrag steht: Der Mietvertrag ist mindestens 1 Jahr gültig.
    Was bedeutet dies? Kann dann erst nach einem Jahr gekündigt werden? Einen Auschluss der gesetzlichen Kündigungsfrist ist in diesem Zusatz nicht aufgeführt! Im Netz findet man aber zu diesem Thema widersprüchliche Aussagen!
    Vielleicht kann mir jemand hier in diesem Forum mehr dazu sagen.

    Vielen Dank schon mal!

    Peter


  • In dem Zusatz zum Mietvertrag steht: Der Mietvertrag ist mindestens 1 Jahr gültig.


    ........... und besteht aus Papier!

    Zitat

    Was bedeutet dies?

    Bla-Bla-Bla. Eben nichts. Können Sie getrost unterschreiben.

  • In dem Zusatz zum Mietvertrag steht: Der Mietvertrag ist mindestens 1 Jahr gültig.


    Hallo Peter,
    das bedeutet, dass der Erschaffer keine Ahnung hat, also, dass der MV ohne weiteres unterschrieben werden kann UND die normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für den Mieter gilt.
    (Der VM will wohl erreichen, dass der MV vor Ablauf eines Jahres nicht gekündigt werden kann, verständlich aus seiner Sicht. Das hätte dann aber erheblich anders formuliert sein müssen.)

  • Zitat

    Was bedeutet dies?

    Das der Vermieter meint die jungen Leute auf diese Art mindestens 1 Jahr fest nageln zu können.

    Wenn die jungen Leute nach 9 Monaten fristgerecht mit der für Mieter gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, hat der Mietvertrag mindestens 1 Jahr gedauert.

    Zitat

    Der Mietvertrag ist mindestens 1 Jahr gültig.

    Ist das alles was im Vertrag steht und die exakte Formulierung ist das natürlich unwirksam.

    Der Vertrag könnte sofort wieder gekündigt werden.

  • Hallo Helldiver,
    meine Meinung ist das man besser nicht unterschreiben sollte, auch wenn die Klausel ungültig zu sein scheint. Die Lebensumstände von Studenten ändern sich meist doch sehr schnell, beispielsweise durch ne neue Freundin zu der man ziehen will oder nen Auslands-Semester usw.

    Wenn dann urplötzlich einer von den dreien ausziehen will gibt es dann Knatsch mit dem Vermieter weil er anscheinend längerfristige Bewohner haben will, auch wenn er anscheinend im Unrecht ist.
    Dies ist nicht gerade vorteilhaft weil man ja noch die Wohnung zurückgeben muss und dann der stinkige VM wohl sehr genau nach Schäden an der Wohnung schauen wird oder die Kaution unnötig lange zurückhalt.

    Das kann dann für mietrechtlich unbewanderte Studenten ziemlich nach hinten losgehen und man muss meist Lehrgeld zahlen (eigene Erfahrung).
    Sucht euch als Studenten besser eine Wohnung mit Vermieter der schon Erfahrung mit WGs hat oder schaut mal beim Studentenwerkm, da kann man auch Mehrzimmerwohnungen als WG anmieten.

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