Beiträge von Helldiver

    Hallo, mein Sohn will mit zwei anderen Studenten zum 1.05 in eine Mietwohnung ziehen. In dem Zusatz zum Mietvertrag steht: Der Mietvertrag ist mindestens 1 Jahr gültig.
    Was bedeutet dies? Kann dann erst nach einem Jahr gekündigt werden? Einen Auschluss der gesetzlichen Kündigungsfrist ist in diesem Zusatz nicht aufgeführt! Im Netz findet man aber zu diesem Thema widersprüchliche Aussagen!
    Vielleicht kann mir jemand hier in diesem Forum mehr dazu sagen.

    Vielen Dank schon mal!

    Peter

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