Heizkostenrückerstattung wird wegen Versicherungsfall nicht ausbezahlt

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem vor ca 2 Monaten hat ein Wasserhahn in der Küche geleckt aber so das wir es nicht wahregenommen haben weil es stand kein Wasser da und nix es hat nur die Mieterin unter uns bemerkt weil ihre Decke ganz feucht und Braun wurde, also ist sie zur Vermieterin sie zu uns wir haben den Schaden an unserem Wasserhahn Repariert, und auch gleich unsere Haftpflicht Versicherung eingeschaltet, wobei uns die Versicherung sagte ist jetzt alles Ok sie klären das mit der Gebäudeversicherung unserer Vermieterin. Somit war für uns alles erledigt.

    Jetzt ca 2 Monate Später ist es so das wir unsere Betriebskostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben von ca. 1000€ vorhanden ist, in einem extra schreiben weißt uns die Vermieterin aber daraufhin das sie 681 € für die Reparatur des Wasserschadens einbehält bis unsere Versicherung zahlt.

    Nach nachfragen bei unserer Versicherung sagte diese das Sie der Vermieterin einen Brief schickten worin stand das sie den Schaden bitte Ihrer Gebäudeversicherung mitteilen soll damit diese sich mit der Haftplichtversicherung in Verbindung setzten kann ob Ansprüche usw. bestehen.

    Ich habe inzwischen unsere Vermieterin Angerufen und ihr das mitgeteilt, und auch gesagt das sie nochmals Post von unserer Versicherung deswegen bekommt und sie den Schaden der Gebäudeversicherung melden muß woraufhin sie sich sturr stellt und sagt das muß sie nicht,als ich dann nach unserem geld fragte sagte sie das es ihr gutes recht sei das einzubehalten weil der Schaden ja da sei und die Vesicherung das Geld überweisen soll.

    Meine frage hat die Vermieterin das Recht das Geld einzubehalten ? Und muß sie ihrer Gebaudeversicherung den Schaden wirklich nicht melden ?

    Vielen Dank im vorraus

  • Meine frage hat die Vermieterin das Recht das Geld einzubehalten ?


    Nein!
    Die Schadenhöhe wird von der Versicherung ermittelt. Pauschale Einbehaltungen gehen da nicht.

    Zitat

    Und muß sie ihrer Gebäudeversicherung den Schaden wirklich nicht melden ?


    Es kommt darauf an, ob Sie gegen Wasserschaden im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert sind. Dafür müssen Sie auch die Kosten mit tragen und haben dann auch Anspruch auf Hilfe von dieser Versicherung.

    1. Schauen Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung nach, ob hier so ein Posten verzeichnet ist.
    2. Wenn es das ist, fordern Sie letztmalig die Vermieterin auf den Schaden zu melden.

    Grundlage Betriebskostenverordnung:
    13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
    hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;

    Andernfalls bemühen Sie einen Anwalt. Bei der Summe lohnt sich das.

  • Nein!
    Die Schadenhöhe wird von der Versicherung ermittelt. Pauschale Einbehaltungen gehen da nicht.

    Habe ich vergessen zu erwähnen die 681 € belaufen sich auf die Maler Firma die von unserer Vermietering dafür in Auftrag genommen wurde.

  • vor ca 2 Monaten hat ein Wasserhahn in der Küche geleckt aber so das wir es nicht wahregenommen haben weil es stand kein Wasser da


    In unserer Küche befindet sich unter dem Wasserhahn ein Auffangbecken... - und bei Euch?

  • Schonmal daran gedacht das Wasser aus einem Wasserhahn auch an anderer Stelle austreten kann als nur an der dafür vorgesehen stelle ?


    Das hattest Du aber nicht näher beschrieben, deshalb meine Nachfrage. Ich hatte nämlich eine Idee gehabt.
    Aber aufgrund Deiner "freundlichen" Gegenfrage ist für mich das Thema damit erledigt.

  • Hallo,

    ich kann die Vermieterin in gewisser Weise verstehen, dass Sie das Geld einbehält, bis die Versicherung bezahlt hat. Schließlich will sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist die Weigerung die Wohngebäudeversicherung zu kontaktieren. Wenn Leitungswasserschäden versichert sind, dann muss die Versicherung das bezahlen.

    Ich würde ihr diesen Sachverhalt nochmal deutlich machen. Bittet doch eure Versicherung ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen. Zur Not müßt ihr den Mieterbund oder einen Anwalt einschalten.

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    nein die Vermieterin darf nicht das Geld einfach einbehalten. Das wäre dann eine Unterschlagung. Sie kann jederzeit auch ihre Wohngebäudeversicherung ( Quelle: Wohngeb) in Anspruch nehmen. Damit die Haftpflicht des Verursachers in Haftung geht, muss geklärt werden, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Ist der Mangel entstanden, weil die Vermieterin ihrer Wartungspflicht nicht nachkommt, sollte hier die Versicherung eingreifen und euch schützen.

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