Hallo,
mein Vermiter hat mich bei Einzug gebeten, den mir zugewiesenen Kellerraum nicht abzuschließen, da sich in diesem Raum der Hauptabsperrhahn für das Wasser befindet.
In der Hausordnung steht drin, dass Kellerräume immer nach benutzung abzuschließen sind.
Da auch in den Versicherungsbedingungen meiner Hausratversicherung steht, dass diese bei Einbruchdiebstahl nur zahlen, wenn die Räume verschlossen waren, habe ich den Keller immer abgeschlossen.
Heute klingelt mein Vermieter bei mir und fragt warum ich denn meinen Keller abschließen würde. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass dort u.a. ein teures Fahrrad und zwei Skiausrüstungen gelagert werden und meine Hausratversicherung nicht zahlen würde, falls der Raum nicht verschlossen ist.
Er kam dann mit dem Argument, dass im Notfall (z.B. bei einem Rohrbruch) der Zugang zum Absperrhahn möglich sein muss.
Wie bewertet ihr das?
Er möchte nun einen Zweitschlüssel anfertigen lassen und diesen in Keller lagern, da mit im Notfall das Wasser abgesperrt werden kann. Kann er das verlangen?
Viele Grüße
Sebastian