Heizkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich habe kürzlich meine erste Heizkostenabrechnung bekommen.
    Es handelt sich um ein Haus mit 3 Mietparteien.

    Insgesamt sind etwa folgende Kosten entstanden:
    Brennstoffkosten (Gas): 1500€
    Wartung Heizung: 170€
    Wartung (separat): 72€
    Kaminreinigung: 60€
    Betriebsstrom: 150€
    Abrechnung und Ablesung: ca. 320€

    Diese Kosten wurden dann gestrennt in Warmwasserbereitung und Heizung.
    Es wurde zu 50% nach Verbrauch (gem. Warmwasserzähler bzw. Heizkostenverteiler) und zu 50% nach Wohnfläche verteilt.

    Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:

    1. Verteilung 50:50 nach Verbrauch und nach Wohnfläche
    Auf verschiedenen Webseiten las ich, dass typischerweise 70% nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche abgerechnet wird, jedoch eine 50:50 Teilung zulässig ist.
    Kann der Vermieter das beliebig festlegen? Muss es bestimmte Gründe für die 50:50 Verteilung geben?

    2. Wartungskosten der Heizanlage
    Mir kommen die Wartungskosten ziemlich hoch vor. Es werden 170€ pauschal und dann noch Einzelposten für Wartung und Schornsteinfeger beanschlagt. Insgesamt sind das etwa 20% der Brennstoffkosten.
    Was meint ihr dazu?


    Viele Grüße
    Sebastian

  • 50:50 Verteilung nach Verbrauch und Wohnfläche ist zulässig wenn auch meist eher die 70:30 Regelung gehandhabt wird

    Sonst sind die Kosten auch alle im Rahmen und so üblich. Stell doch mla bitte die Abrechnung hier rein. Auf den ersten Blick scheint da aber nichts dran auszusetzen zu sein

  • LordExcalibur:

    "Es wurde zu 50% nach Verbrauch (gem. Warmwasserzähler bzw. Heizkostenverteiler) und zu 50% nach Wohnfläche verteilt.
    1. Verteilung 50:50 nach Verbrauch und nach Wohnfläche"
    - § 7 Satz 2: "In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen." HeizkostenV - Einzelnorm

    "2. Wartungskosten der Heizanlage
    Mir kommen die Wartungskosten ziemlich hoch vor. Es werden 170€ pauschal und dann noch Einzelposten für Wartung und Schornsteinfeger beanschlagt."
    - Unzulässig. Alle entstandenen+berechneten Kosten sind (auf Verlagen des Mieters) centgenau nachzuweisen.

  • "2. Wartungskosten der Heizanlage
    Mir kommen die Wartungskosten ziemlich hoch vor. Es werden 170€ pauschal und dann noch Einzelposten für Wartung und Schornsteinfeger beanschlagt."
    - Unzulässig. Alle entstandenen+berechneten Kosten sind (auf Verlagen des Mieters) centgenau nachzuweisen.

    Die Aussage "unzulässig" ist etwas pauschal und nicht unbedingt richtig. Wenn die Wartungskosten tatsächlich entstanden sind, dann könne sie auch umgelegt werden. Wartungskosten für eine Heizung liegen üblicherweise um 150Euro, so dass der Punkt "Wartung separat" interessant wäre. Kaminreiniger finde ich hier relativ niedrig.

    Lass dir die Belege zeigen, dann wirst du sehen, was da war. Pauschale Kosten ohne Beleg, wären nicht umlegbar. Das mit dem "centgenau" dramatisiert das Thema etwas.

    Gruss
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!