Maklerprovision: Vermieter und Makler (vielleicht) identisch

  • Guten Tag,

    Ich bin Däne und bin zusammen mit zwei anderen Dänen auf der Suche nach einer Wohnung in München, wo wir 12 Monate wohnen werden. In dieser Verbindung sind wir mit den jetzigen Mietern einer Wohnung selbst in Verbindung gekommen. Sie haben uns mit dem Makler (Ich glaube er ist auch der Vermieter) in Verbindung gesetzt. Lass uns ihn "Maklerfirma GmbH" nennen.

    Nun haben wir ein bisschen mit Maklerfirma GmbH gemailt, und sie haben uns die Dokumente und Verträge der Miete durch E-Mail geschickt. Wir waren darüber eigentlich nicht klar, dass es überhaupt einen Makler gab und hatten geglaubt, dass wir mit dem Vermieter gemailt hatten. Wir waren deshalb darüber überrascht, dass es auch einen Maklervertrag mit einer Provision gab.

    Die Sache ist die, dass Vermieter GmbH und Maklerfirma GmbH mehr oder weniger die selbe Gesellschaft sind. Ihre Namen sind fast ähnlich, und durch eine Internetsuche finde ich denselben Mann in Verbindung mit den beiden Gesellschaften. All unsere Kommunikation ist mit der Maklerfirma. Also sieht es für mich so aus, als ob derselbe Typ zwei Firmen hat, einfach um die Maklerprovision zu bekommen.

    Darf der Makler eine Maklerprovision erlangen? Wieso gibt es überhaupt einen Makler? Was sollen wir jetzt tun?

    Entschuldige bitte mein Deutsch. Ich hoffe, dass ich mich verständlich gemacht habe :)

  • Grundlegend kann ein Vermieter auch gleichzeitig Makler sein. Spricht ja nichts dagegen

    Wenn ihr den Makler beauftragt habt euch eine Wohnung zu suchen, dann müsst ihr ihn auch bezahlen. Dabei isses recht egal ob der Makler euch sein Eigentum anpreist und dann auch vermietet. Macht aber eher kein gutes Bild wenn der Typ so vorgeht.

    Tip : sucht euch was anderes das scheint mir schlichtweg ein bischen unseriös zu sein.

    und auf keinen Fall vorher was bezahlen

    Schaut mal lieber auf Seiten wie Immobilienscout24.de oder immowelt.de ob da nicht was anderes zu finden ist

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (25. April 2015 um 00:37)

  • God aften Danske,

    "Die Sache ist die, dass Vermieter GmbH und Maklerfirma GmbH mehr oder weniger die selbe Gesellschaft sind. Ihre Namen sind fast ähnlich,"
    - Es kann durchaus ein Herr Meier Vermieter, und ein Herr Maier Makler sein.

    "durch eine Internetsuche finde ich denselben Mann in Verbindung mit den beiden Gesellschaften. All unsere Kommunikation ist mit der Maklerfirma. Also sieht es für mich so aus, als ob derselbe Typ zwei Firmen hat, einfach um die Maklerprovision zu bekommen."
    - Mit sowas musst Du rechnen. Wenn ich Makler höre oder lese, gehen bei mir einige Warnlampen an.

    "Darf der Makler eine Maklerprovision erlangen? Wieso gibt es überhaupt einen Makler?"
    - Wenn der Makler auch Vermieter ist, darf keine Provision verlangt werden.

    "Was sollen wir jetzt tun?"
    - Was Ihr tun SOLLT, hmmm, (auch) ich würde mit dem/denen jedenfalls keinen MV abschliessen.

    "Entschuldige bitte mein Deutsch. Ich hoffe, dass ich mich verständlich gemacht habe :-)"
    - Ich würde gerne soo gut dansk oder norsk sprechen können...

  • Hallo,

    damit ein Makler einen Provisionsanspruch hat, muss er wenigstens eine Vereinbarung mit euch haben. Im Allgemeinen steht so etwas schon im Inserat und wird wirksam, sobald man den Makler kontaktiert. Da du übers Telefon mit ihm in Kontakt getreten bist, hätte er eine Provisionsvereinbarung mit dir auf eine andere Weise abschließen müssen, bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast. Sollte es also so sein, dass du nie irgendetwas in der Richtung bekommen hast, dann hat er kein Anrecht auf die Provision.

    Sollte der Makler und der Vermieter wirtschaftlich verflochten sein, gibt es ebenfalls kein Anspruch auf eine Provision. Das ist allerdings nicht einfach nachzuweisen. Wenn allerdings beide Firmen den selben Geschäftsführer haben, ist es widerum einfach.

    Hast du den Mietvertrag denn schon unterschrieben?

    Wenn du den Mietvertrag bereits unterschrieben hast, dann könntest du die Zahlung an den Makler verweigern (allerdings nur, wenn du wirklich niemals eine Provisionsvereinbarung bekommen hast).

    Hast du noch keinen unterschriebenen Mietvertrag hast du die Wahl. Nicht zustimmen, keine Wohnung, oder zustimmen und Wohnung. Hinterher hättest du dann immer noch die Möglichkeit dir das Geld zurückzuholen, wenn es diese wirtschaftliche Verpflechtung gibt. Das wird aber nicht einfach. Und ob du diesen Ärgen mit deinem Vermieter wirklich willst, musst du wissen.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Entschuldige bitte mein Deutsch. Ich hoffe, dass ich mich verständlich gemacht habe :)

    Bei Ihnen ist das nicht nötig. Es gibt abertausende von Deutschen, welche mit Entschuldigungen ihr Leben lang nicht fertig würden.

    Windig ist die Sache allemal.

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