Hallo alle,
ist es rechtens, wenn der Vermieter die (im 3-jährigen Rhythmus stattfindende) Kontrolle und Reparatur eines zur Whg gehörendem Warmwasserboiler in voller Höhe dem Mieter in Rechnung stellt, der zum Zeitpunkt der Reparatur gerade die Whg bewohnt?
Meiner Meinung nach sollte diese Kosten bereits in der Miete enthalten sein. Oder zumindest auf die tatsächliche Mietdauer aufgesplittet werden. Ich habe in dem beschriebenen Fall die Whg nur 6 Monate bewohnt, während dieser Zeit fand o.g. Instandhaltung statt und mir wurde nach meinem Auszug die vollen Kosten der Instandhaltung von der Kaution abgezogen. Die Vermieterin beantwortete meine Frage, ob dies denn rechtens sei, folgendermaßen:
"Sie können sich gerne kundig machen bezüglich der aperiodischen Betriebskosten. Ich habe es auch getan, bevor ich Ihnen die Abrechnung zusandte und bekam von der Juristin des Haus- und Grundbesitzervereins die Antwort, dass diese Kosten der Mieter trägt, der dann in der Wohnung wohnt. Es trifft also Sie, auch wenn Sie nur kurz dort gewohnt haben, was schade war."
Mir ist dies nicht ganz einleuchtend. Kann mir jemand einen Hinweis dazu geben?
Vielen Dank und herzliche Grüße, babu
azyklische betriebskosten
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babu -
23. April 2015 um 23:43 -
Erledigt
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Zitat
Meiner Meinung nach sollte diese Kosten bereits in der Miete enthalten sein.
Nein, dass ist ein Teil der Betriebskosten und hat mit der Miete nichts zu tun.
ZitatOder zumindest auf die tatsächliche Mietdauer aufgesplittet werden.
Über Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Angenommen, eine Wartung findet nur aller 3 Jahre statt, dann erfolgt die Umlage auch nur aller 3 Jahre. Wer dann dort gerade wohnt, hat Pech gehabt.
ZitatIch habe in dem beschriebenen Fall die Whg nur 6 Monate bewohnt, während dieser Zeit fand o.g. Instandhaltung statt und mir wurde nach meinem Auszug die vollen Kosten der Instandhaltung von der Kaution abgezogen.
Das geht wiederum nicht. Hast Du nur 6 Monate darin gewohnt, können Dir auch nur die anteiligen Kosten für 6 Monate in Rechnung gestellt werden.
Deine Vermieterin hat Recht, dass sie die Kosten aller drei Jahre auf denjenigen umgelegt werden können, der gerade darin wohnt. Hat dieser aber nicht 12 Monate darin gewohnt, kann sie nicht 12 Monate abrechnen. Das hat sie wohl falsch verstanden.
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In Ihren Fall sind zwar die aperiodischen Kosten bei der Betriebskostenabrechnung berechnet worden(ist rechtens).
Da Ihre Nutzungsdauer der Wohnung nur 6 Monate betrugen, können Ihnen also auch nur anteilig 6 Monate berechnet werden. -
Alle 3 Jahre ist nicht azyklisch, sondern regelmäßig.
Und regelmäßig anfallende Betriebskosten können, sofern vertraglich vereinbart, auf den Mieter umgelegt werden.
Das die Kontrolle (Wartung) gerade im dem Jahr als Du dort gewohnt hast fällig war ist Dein Pech.
Allerdings dürfen Dir diese Kosten nur anteilig für Deinen Nutzungszeitraum angerechnet werden. Also 6/12.
Reparaturen sind nicht als Nebenkosten umlegbar, die sind, wenn man so will, in der Kaltmiete enthalten.
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lediglich die Wartungskosten sind umlegbar. Wenn der Boiler repariert wurde, sind diese Kosten nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegbar.
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Da die VMn nicht verpflichtet ist, die alle drei Jahre wiederkehrenden Kosten jährlich zu dritteln, kann sie sie im Abrechnungsjahr voll angeben. Davon müsste dann der Fragesteller 6/12 zahlen.
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Vielen Dank für Eure aussagekräftigen Antworten. Da die Zeiträume relevant zu sein scheinen, hier noch mal genauere Infos:
- ich habe die Whg vom 15.8.2014 bis 21.2.2015 bewohnt.
- die Wartung/Reparatur fand am 19.1.2015 statt.
- es wurde nicht nur gewartet, sondern auch repariert. Die Austauschteile kosteten € 65,62, die Arbeitszeit gesamt für Wartung und Reparatur € 136,85 (alles incl. Mwst).
Meine weitergehenden Fragen:
- muß in dem Fall die Reparatur herausgerechnet werden und dürfen mir nur die reinen Wartungskosten in Rechnung gestellt werden?
- da die Wartung/Reparatur im Jahre 2015 statt fand, dürfte mir dann nur der anteilmäßige Betrag (in dem Fall nur für den Wartungs-Anteil?) für die Zeit vom 1.1.2015 bis 21.2.2015 in Rechnung gestellt werden?
Vielen Dank, dass Ihr Euch mit dem Thema beschäftigt, viele Grüße und ein schönes WE, Frank -
Zitat
ich habe die Whg vom 15.8.2014 bis 21.2.2015 bewohnt.
Und für welchen Abrechnungszeitraum, nicht verwechseln mit Nutzungszeitraum, erfolgte die Abrechnung?
Nur Anteil der Wartung darf umgelegt werden. Richtig
Eh wir hier lange hin und her schreiben, scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er) hoch. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.
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Hier sind die beiden Belege:
- Betriebskostenabrechnung für 2014 (also die Zeit vom 15.8.-31.12.2014)
- Rechnung der Elektro-Firma
In dem Zusammenhang fiel mir gerade noch auf, dass die Reparatur im Januar 2015 statt fand, aber in die Betriebskostenabrechnung 2014 einfloss.
Vielen Dank für Eure Mühe und herzliche Grüße, Frank -
Wenn Die Wartung tatsächlich erst im Januar 2015 statt fand und das nicht nur das Rechnungsdatum ist, hat die in der Abrechnung 2014 nichts zu suchen. Für 2015 mußt Du dann sogar nur 2/12 der Kosten tragen.
Jetzt weiß ich wieder warum ich meinen Heizungsmenschen immer bitte das Ausführungsdatum auf der Wartungs-Rechnung zu vermerken.
Zu Bild 1:
Ist das alles was Du als Abrechnung bekommen hast?
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Nein, die gesamte Betriebskostenabrechnung ist umfangreicher. Aber die ist ja sicher in Ordnung, die Zählerstände hab ich natürlich nicht kontrolliert. Mir ist nur die Inrechnungstellung dieser Boiler-Reparatur etwas suspekt gewesen.
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Nein, die gesamte Abrechnung ist umfangreicher. Aber die zweifele ich ja nicht an. Mir ist nur etwas sauer aufgestossen, dass ich die Boilerreparatur zahlen soll.
Um die Reparatur von der Wartung zu trennen, müßte man dann wohl von der Elektro-Firma die Rechnung noch splitten lassen? Oder ließe sich das auch unaufwändiger lösen?
Vielen Dank für die Unterstützung und viele Grüße, Frank -
Mir ist nur etwas sauer aufgestossen, dass ich die Boilerreparatur zahlen soll.
Um die Reparatur von der Wartung zu trennen, müßte man dann wohl von der Elektro-Firma die Rechnung noch splitten lassen?
Ich würde doch mal die Firma fragen, ob sie dies als Reparatur oder Wartung bezeichnet, ausserdem wie alt der Boiler ist UND warum sie diese Arbeit überhaupt ausgeführt hat.
Warum musste der Boiler repariert werden?
Welcher Art ist der Boiler (bspw. Google-Bild)? -
Danke für die Antwort,
ich will aber auch keinen großen Aufriss. Wenn es so ist, dass ich nur 2/12 der reinen Wartungskosten (sofern das zu trennen ist) bezahlen muß und die Vermieterin dazu bewegen kann, darauf einzugehen, genügt mir das. Ich werde Ihr das mal so mitteilen und sehen, was sie antwortet.
Wenn Ihr noch einen Gesetzesverweis in diesem Zusammenhang habt, wäre ich dankbar dafür. Das würde meine Forderung nach Korrektur der Abrechnung noch etwas untermauern.
Vielen Dank und viele Grüße, Frank -
Vielen Dank für Eure Hinweise. Meine Ex-Vermieterin hat sich auch noch mal (diesmal offenbar besser) beraten lassen und das Gleiche rausgefunden, was Ihr mir hier mitgeteilt habt. Sie überweist den zuviel einbehaltenen Betrag noch an mich. Schön, dass es ohne großes Theater abgegangen ist. Nochmals danke und viele Grüße, Frank
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Vielen Dank für Eure Hinweise. Meine Ex-Vermieterin hat sich auch noch mal (diesmal offenbar besser) beraten lassen und das Gleiche rausgefunden, was Ihr mir hier mitgeteilt habt. Sie überweist den zuviel einbehaltenen Betrag noch an mich. Schön, dass es ohne großes Theater abgegangen ist. Nochmals danke und viele Grüße, Frank
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