Vielen Dank für Eure Hinweise. Meine Ex-Vermieterin hat sich auch noch mal (diesmal offenbar besser) beraten lassen und das Gleiche rausgefunden, was Ihr mir hier mitgeteilt habt. Sie überweist den zuviel einbehaltenen Betrag noch an mich. Schön, dass es ohne großes Theater abgegangen ist. Nochmals danke und viele Grüße, Frank
Beiträge von babu
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Danke für die Antwort,
ich will aber auch keinen großen Aufriss. Wenn es so ist, dass ich nur 2/12 der reinen Wartungskosten (sofern das zu trennen ist) bezahlen muß und die Vermieterin dazu bewegen kann, darauf einzugehen, genügt mir das. Ich werde Ihr das mal so mitteilen und sehen, was sie antwortet.
Wenn Ihr noch einen Gesetzesverweis in diesem Zusammenhang habt, wäre ich dankbar dafür. Das würde meine Forderung nach Korrektur der Abrechnung noch etwas untermauern.
Vielen Dank und viele Grüße, Frank -
Nein, die gesamte Abrechnung ist umfangreicher. Aber die zweifele ich ja nicht an. Mir ist nur etwas sauer aufgestossen, dass ich die Boilerreparatur zahlen soll.
Um die Reparatur von der Wartung zu trennen, müßte man dann wohl von der Elektro-Firma die Rechnung noch splitten lassen? Oder ließe sich das auch unaufwändiger lösen?
Vielen Dank für die Unterstützung und viele Grüße, Frank -
Nein, die gesamte Betriebskostenabrechnung ist umfangreicher. Aber die ist ja sicher in Ordnung, die Zählerstände hab ich natürlich nicht kontrolliert. Mir ist nur die Inrechnungstellung dieser Boiler-Reparatur etwas suspekt gewesen.
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Hier sind die beiden Belege:
- Betriebskostenabrechnung für 2014 (also die Zeit vom 15.8.-31.12.2014)
- Rechnung der Elektro-Firma
In dem Zusammenhang fiel mir gerade noch auf, dass die Reparatur im Januar 2015 statt fand, aber in die Betriebskostenabrechnung 2014 einfloss.
Vielen Dank für Eure Mühe und herzliche Grüße, Frank -
Vielen Dank für Eure aussagekräftigen Antworten. Da die Zeiträume relevant zu sein scheinen, hier noch mal genauere Infos:
- ich habe die Whg vom 15.8.2014 bis 21.2.2015 bewohnt.
- die Wartung/Reparatur fand am 19.1.2015 statt.
- es wurde nicht nur gewartet, sondern auch repariert. Die Austauschteile kosteten € 65,62, die Arbeitszeit gesamt für Wartung und Reparatur € 136,85 (alles incl. Mwst).
Meine weitergehenden Fragen:
- muß in dem Fall die Reparatur herausgerechnet werden und dürfen mir nur die reinen Wartungskosten in Rechnung gestellt werden?
- da die Wartung/Reparatur im Jahre 2015 statt fand, dürfte mir dann nur der anteilmäßige Betrag (in dem Fall nur für den Wartungs-Anteil?) für die Zeit vom 1.1.2015 bis 21.2.2015 in Rechnung gestellt werden?
Vielen Dank, dass Ihr Euch mit dem Thema beschäftigt, viele Grüße und ein schönes WE, Frank -
Hallo alle,
ist es rechtens, wenn der Vermieter die (im 3-jährigen Rhythmus stattfindende) Kontrolle und Reparatur eines zur Whg gehörendem Warmwasserboiler in voller Höhe dem Mieter in Rechnung stellt, der zum Zeitpunkt der Reparatur gerade die Whg bewohnt?
Meiner Meinung nach sollte diese Kosten bereits in der Miete enthalten sein. Oder zumindest auf die tatsächliche Mietdauer aufgesplittet werden. Ich habe in dem beschriebenen Fall die Whg nur 6 Monate bewohnt, während dieser Zeit fand o.g. Instandhaltung statt und mir wurde nach meinem Auszug die vollen Kosten der Instandhaltung von der Kaution abgezogen. Die Vermieterin beantwortete meine Frage, ob dies denn rechtens sei, folgendermaßen:
"Sie können sich gerne kundig machen bezüglich der aperiodischen Betriebskosten. Ich habe es auch getan, bevor ich Ihnen die Abrechnung zusandte und bekam von der Juristin des Haus- und Grundbesitzervereins die Antwort, dass diese Kosten der Mieter trägt, der dann in der Wohnung wohnt. Es trifft also Sie, auch wenn Sie nur kurz dort gewohnt haben, was schade war."
Mir ist dies nicht ganz einleuchtend. Kann mir jemand einen Hinweis dazu geben?
Vielen Dank und herzliche Grüße, babu
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