Vermieter hat gekündigt,jetzt Post vom Gerichtsvollzieher! Hilfeee!!

  • Hallo,

    Haben eine neue Vermieterin,und prompt wurde uns die Wohnung gekündigt.Sind schon etwas länger auf Wohnungssuche,da wir sowie so auziehen wollten.Haben zwar einige Wohnungen noch in aussicht, aber etwas passend noch nicht gefunden. Jetzt kam Post vom Gerichtsvollzieher,und wir blicken einfach nicht durch was da jetzt
    auf uns zukommt,wir kommen das erste mal mit so etwas in Berührung.

    In dem Brief steht folgendes, wo wir nicht durchblicken was es bedeutet:

    Termin zur zwangsweisen Räumung wird bestimmt auf:

    ....Tag X....

    Falls sie bis zum genannten Termin nicht freiwillig ausgezogen
    sind,muss die Vermieterin eine Räumungsklage gegen sie einleiten,
    was mit erheblichen Kosten für sie verbunden wäre.

    Zwangsweise Räumung, darunter verstehe ich das wir am Tag X Obdachlos werden. Oder wie ist das jetzt??? Von einer Räumungsklage wissen wir nichts,müsste man da nicht Post vom Gericht bekommen? Ich hoffe es kann da jemand etwas klarheit reinbringen,den wir kennen uns null damit aus.

    Sollten noch fragen sein,dann bitte melden.Wir haben einfach wahnsinnige Angst am Tag X alles zu verlieren und obdachlos zu werden.


    Gruss

    Melanie

  • Das ganze klingt für mich schon ziemlich unwahrscheinlich.

    Wenn Sie über den Gerichtsvollzieher einen Termin für die Zwangsräumung der Wohnung erhalten, dann muss diesem vorher auch ein Urteil vorausgegangen sein. Wenn Sie jetzt behaupten, davon nichts zu wissen, klingt das für mich zunächst unglaubwürdig.

  • Hallo Melanie,

    wetten, dass Du uns mindestens die Hälfte "verschwiegen" hast?
    Ich versuche es trotzdem einmal:

    "Haben eine neue Vermieterin,und prompt wurde uns die Wohnung gekündigt."
    Hat also Deine Vermieterin gewechselt? Das kommt vor bspw. beim Verkauf der Mietsache. Die Käuferin hat den bestehenden MV mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen. Weshalb hat sie Euch gekündigt?

    "Jetzt kam Post vom Gerichtsvollzieher, ...in dem Brief steht folgendes,:
    Termin zur zwangsweisen Räumung wird bestimmt auf: ....Tag X....
    Falls sie bis zum genannten Termin nicht freiwillig ausgezogen
    sind,muss die Vermieterin eine Räumungsklage gegen sie einleiten,was mit erheblichen Kosten für sie verbunden wäre."
    Das passt nicht zusammen, denn ein solches Schreiben kommt i.d.R. erst nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. ist ein Teil eines Urteils.

    "Zwangsweise Räumung, darunter verstehe ich das wir am Tag X Obdachlos werden."
    Nein, um es genauer zu sagen, dass Ihr die Wohnung räumen müsst. Ob Ihr dann eine neue haben werdet, steht nicht zur Debatte.

    "Von einer Räumungsklage wissen wir nichts,müsste man da nicht Post vom Gericht bekommen? Ich hoffe es kann da jemand etwas klarheit reinbringen,den wir kennen uns null damit aus."
    Na "prima"..., wer ist denn der Absender des amgebl. vom GV stammenden Briefes?

  • Wir wissen definitiv nichts von einer Klage/Urteil und haben disbezüglich auch keine Post erhalten.Wenn wir ein Urteil hätten,wüssten wir ja bescheid was sache ist,und würden hier nicht fragen.

    Wir blicken da ja selbst nicht mehr durch.Im Brief heisst es erst Termin zur zwangsweisen Räumung..... dann heisst es aber drunter wiederrum:
    Wenn sie nicht bis zum festgesetzten Terim ausgezogen sind,muss die Vermieterin eine Räumungsklage gegen sie einleiten.

    Heisst das die Vermieterin muss dann Klage einreichen wenn diese Frist
    verstrichen ist??

    Wir sind wirklich Ratlos!!

    Gruss Melanie

  • Das ganze klingt für mich schon ziemlich unwahrscheinlich.

    Wenn Sie über den Gerichtsvollzieher einen Termin für die Zwangsräumung der Wohnung erhalten, dann muss diesem vorher auch ein Urteil vorausgegangen sein. Wenn Sie jetzt behaupten, davon nichts zu wissen, klingt das für mich zunächst unglaubwürdig.

    Hi Gruwo,
    sinngemäss habe ich das gleiche geschrieben, jedoch gibt das System hier meine Antwort auf dieses wirre Posting (Fake???) nicht wieder.

  • Im Brief heisst es erst Termin zur zwangsweisen Räumung..... dann heisst es aber drunter wiederrum:
    Wenn sie nicht bis zum festgesetzten Terim ausgezogen sind,muss die Vermieterin eine Räumungsklage gegen sie einleiten.


    Das passt ja nicht zusammen, denn erst kommt die Räumungsklage, dann evtl. die Zwangsräumung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (25. Oktober 2010 um 14:21)

  • Kann man Räumen lassen ohne eine Klage/Urteil?

    Oder soll der Brief eine Frist sein,um freiwillig auszuziehen?
    Und danach wird die Klage eingereicht?

    Werden dann wohl mal mit der Gerichtsvollzieherin Kontakt aufnehmen,um zu erfahren was da sache ist.

    Gruss

    Melanie


  • Oder soll der Brief eine Frist sein,um freiwillig auszuziehen?
    Und danach wird die Klage eingereicht?


    Nee, danach wird zwangsgeräumt vom GV mithilfe (falls erforderlich) eines Schlüsseldienstes und notfalls auch der Polizei.

  • Wie bereits von mir erwähnt, muss der Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher ein Gerichtsurteil vorausgegangen sein.

    Um einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung einer Wohnung beauftragen zu können, braucht der Vermieter einen vollstreckbaren Titel. In der Regel ist dies ein Räumungs- oder Versäumnisurteil durch das zuständige Amtsgericht, wobei ich hier eher auf letzteres tippe.

    Ohne diese Unterlagen wird kein Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung ansetzen.

    Nähere Auskunft über den Grund der Zwangsräumung sollten Sie allerdings tatsächlich beim Gerichtsvollzieher einholen.

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