Beiträge von Melanie28
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Wir wissen definitiv nichts von einer Klage/Urteil und haben disbezüglich auch keine Post erhalten.Wenn wir ein Urteil hätten,wüssten wir ja bescheid was sache ist,und würden hier nicht fragen.
Wir blicken da ja selbst nicht mehr durch.Im Brief heisst es erst Termin zur zwangsweisen Räumung..... dann heisst es aber drunter wiederrum:
Wenn sie nicht bis zum festgesetzten Terim ausgezogen sind,muss die Vermieterin eine Räumungsklage gegen sie einleiten.Heisst das die Vermieterin muss dann Klage einreichen wenn diese Frist
verstrichen ist??Wir sind wirklich Ratlos!!
Gruss Melanie
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Hallo,
Haben eine neue Vermieterin,und prompt wurde uns die Wohnung gekündigt.Sind schon etwas länger auf Wohnungssuche,da wir sowie so auziehen wollten.Haben zwar einige Wohnungen noch in aussicht, aber etwas passend noch nicht gefunden. Jetzt kam Post vom Gerichtsvollzieher,und wir blicken einfach nicht durch was da jetzt
auf uns zukommt,wir kommen das erste mal mit so etwas in Berührung.In dem Brief steht folgendes, wo wir nicht durchblicken was es bedeutet:
Termin zur zwangsweisen Räumung wird bestimmt auf:
....Tag X....
Falls sie bis zum genannten Termin nicht freiwillig ausgezogen
sind,muss die Vermieterin eine Räumungsklage gegen sie einleiten,
was mit erheblichen Kosten für sie verbunden wäre.Zwangsweise Räumung, darunter verstehe ich das wir am Tag X Obdachlos werden. Oder wie ist das jetzt??? Von einer Räumungsklage wissen wir nichts,müsste man da nicht Post vom Gericht bekommen? Ich hoffe es kann da jemand etwas klarheit reinbringen,den wir kennen uns null damit aus.
Sollten noch fragen sein,dann bitte melden.Wir haben einfach wahnsinnige Angst am Tag X alles zu verlieren und obdachlos zu werden.
Gruss
Melanie
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