Hallo liebe Gemeinde,
ich bin mit meiner kleinen Familie in einer neuen Stadt in einer "Schimmelwohnung" gelandet. Um es kurz zu machen: Habe mir nach erstem negativen Kontakt mit dem Vermieter einen Anwalt genommen, der dem diesem zwei Fristen gesetzt hat und mit der zweiten frist die formelle Abmahnung ausgesprochen hat. Der Anwalt riet mir, nun durch ihn die außerordentliche Kündigung auszusprechen, da die Wohnung immernoch nicht in vertragsgemäßem Zustand ist. Ich suchte aber den Kontakt zum Vermeiter und konnte mich heute auf einen Aufhebungsvertrag mit ihm einigen. Nachdem ich dieses dem Anwalt mitgeteilt habe, schrieb er, dass er erheblichen Anteil an der Entstehung des Aufhebungsvertrages habe und deshalb bereits in meinem Namen eine Deckungszusage für den Aufhebungsvertrag gestellt hat. Wir waren bisher wirklich zufrieden mit seiner Arbeit, aber dieses verwundert uns doch sehr. Der Aufhebungsvertrag ist ja durch unsere "Arbeit" gegen seinen Ratschlag entstanden. Zudem haben wir diesen auch selber verfasst.
Da die Deckungszusage unserer Rechtschutzversicherung zu dem oben beschriebenen Fall noch nicht erfolgt ist, haben wir nun große Angst (auch) für den Aufhebungsvetrag selber aufkommen zu müssen. Die Kosten hierfür sind ja nicht unerheblich.
Darf der Anwalt das? Ist das die normale Vorgehensweise?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten, herzliche Grüße