Aufhebungsvertrag selber vereinbart, jetzt will der Anwalt Geld dafür?!

  • Hallo liebe Gemeinde,
    ich bin mit meiner kleinen Familie in einer neuen Stadt in einer "Schimmelwohnung" gelandet. Um es kurz zu machen: Habe mir nach erstem negativen Kontakt mit dem Vermieter einen Anwalt genommen, der dem diesem zwei Fristen gesetzt hat und mit der zweiten frist die formelle Abmahnung ausgesprochen hat. Der Anwalt riet mir, nun durch ihn die außerordentliche Kündigung auszusprechen, da die Wohnung immernoch nicht in vertragsgemäßem Zustand ist. Ich suchte aber den Kontakt zum Vermeiter und konnte mich heute auf einen Aufhebungsvertrag mit ihm einigen. Nachdem ich dieses dem Anwalt mitgeteilt habe, schrieb er, dass er erheblichen Anteil an der Entstehung des Aufhebungsvertrages habe und deshalb bereits in meinem Namen eine Deckungszusage für den Aufhebungsvertrag gestellt hat. Wir waren bisher wirklich zufrieden mit seiner Arbeit, aber dieses verwundert uns doch sehr. Der Aufhebungsvertrag ist ja durch unsere "Arbeit" gegen seinen Ratschlag entstanden. Zudem haben wir diesen auch selber verfasst.

    Da die Deckungszusage unserer Rechtschutzversicherung zu dem oben beschriebenen Fall noch nicht erfolgt ist, haben wir nun große Angst (auch) für den Aufhebungsvetrag selber aufkommen zu müssen. Die Kosten hierfür sind ja nicht unerheblich.

    Darf der Anwalt das? Ist das die normale Vorgehensweise?


    Ich freue mich über hilfreiche Antworten, herzliche Grüße

  • Hallo,

    dies ist ein Mietrecht-Forum und keins, welches sich mit Kosten der Mandatierung von Rechtsanwälten befasst.
    Es dürfte keinen RA freuen, wenn Du seine Arbeit ohne vorherige Rücksprache "erledigst".
    Es könnte sogar sein, dass er sein Mandat niederlegt und Dir seine bisherigen Aufwändungen in Rechnung stellt.

    Einmal editiert, zuletzt von PKP (21. April 2015 um 23:08) aus folgendem Grund: Namen entfernt

  • Ich schließe mich Berny an.
    Das ist kein Mietrecht. Da geht es um das RVG und eventuell ist der Anspruch des Anwalts berechtigt. Aber das kann nur ein anderer Anwalt klären, der natürlich dann auch bezahlt werden will.

  • Hallo,

    wenn du einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragst, dann mußt du ihn auch dafür bezahlen. Wenn du zwischenzeitlich selber etwas machts, verringert es den Aufwand nicht, sondern erhöht ihn sogar noch.

    Aber, warum sollte deine Versicherung die Rechnung nicht übernehmen?
    Warte doch erstmal ab.

    Gruss
    H H

  • Für das was er gemacht hat, soll er ja auch sein Geld bekommen, keine Frage.

    Und genau: Ich warte erstmal ab, was die Rechtschutzversicherung sagt. Wüsste auch keinen Grund, warum die nicht zahlen sollte.

    Danke für die konstruktiven Antworten!

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