Dass der Vermieter ü. Bauaufsicht/Ordungsamt udgl. Konsequenzen zu tragen hat ist offensichtlich.
Können sich mietrechtlich Schadenersatzansprüche ableiten lassen?
Wir als Mieter haben bei Einzug nicht erkennen können, dass dieser Raum gar nicht vermietet werden darf.
Und weil der Vermieter dies auch verschwiegen hat (er wußte z.B. dass die dort verbaute Heizung nie über 18 Grad warm wird), hat er dieselbe Miete berechnet wie für einen normalen Wohnraum.
Beiträge von Wolfgang65
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Das verstehe ich schon, das Problem ist aus meiner Ansicht etwas anders gelagert.
Das Bau- und das Bauaufsichtsamt erklärt, dass die Nutzungsänderung von bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen in eine Wohnnutzung, grundsätzlich einer Baugenehmigung bedarf und diese Gebäudeteile ohne diese Genehmigung nicht als Wohnraum zu vermieten sind.
Wir wissen mittlerweile, dass weder ein Antrag zu Nutzungsänderung vorlag, noch das eine Genehmigung erteilt wurde, weil gar kein Antrag gestellt wurde. Das ist quasi "so unter der Hand und ohne Behörde" konstruiert worden.
Hieraus ergibt sich doch nun für den Mieter eine absurde Situation.
Nämlich: Ein nicht vermietbarer Raum wird quasi heimlich als Wohnraum vermietet und zwar zu demselben qm-Mietpreis, wie die
übrige Wohnung.
Oder anders gefragt:
Kann und darf ein Vermieter einen nicht genehmigten Abstell- und Geräteraum zu Wohnzwecken (heimlich) vermieten.
Bitte einmal Eure Einschätzung hierzu und
vielen Dank auch. -
Hallo, ich habe bitte eine Frage:
seit nunmehr 4 Jahren wird uns ein "Wohnraum" vermietet, der nach Auskunft des Bauamtes in ihren
Unterlagen als Abstell- und Geräteraum gekennzeichnet ist. (ehemaliges Bauernhaus)
Eine Nutzungsänderung (die erforderlich ist und war) wurde nicht erteilt, weil gar kein Antrag zur Nutzungsänderung gestellt wurde. Demnach ist dieser "Wohnraum 30,42 m² zu Wohnzwecken nicht vermietbar, weil an einen Wohnraum andere Bedingungen gestellt werden (Isolierung, Brandschutz, Heizung, Wasser etc.), was dem Vermieter bekannt ist, er uns jedoch verschwiegen hat.
Wir konnten bei Einzug nicht davon ausgehen, dass dieser Wohnraum zu Wohnzwecken überhaupt nicht vermietbar war.
Dadurch zahlen wir entsprechend eine höhere Miete (Miete für Abstellraum ca. 1,50€ p. m², Miete für Wohnraum ca. 4,50€ p.m²)Ist das Mietbetrug ?
Was erwartet den Vermieter, der so handelt und das Bau- Bauaufsichtsamt hierüber keine Kenntnisse hat?
Dankeschön für Eure Hilfe
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