Müllgebühren nachträglich einfordern?

  • Guten Tag zusammen,

    ich muss ein wenig ausholen, um die Situation zu erläutern. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, das teilweise von Eigentümern und teilweise von Mietern bewohnt wird. Vor ein paar Wochen haben wir die Kündigung eingereicht und plötzlich (zufällig?) fordert unser Vermieter von uns, Müllgebühren der letzten 4 Jahre zu zahlen (über 500€). Die Gemeinde hätte festgestellt, dass seit 2011 keine Müllgebühren mehr von uns gezahlt worden seien.

    (1) Dies ist dadurch zustande gekommen, dass eine Nachbarin ihre eigene Tonne abgemeldet hat (offenbar ist es da wohl in der Gemeinde zu einer Verwechslung oder irgendetwas in der Art gekommen und sie hat scheinbar UNSERE Tonne abgemeldet).

    (2) Des Weiteren ist bis auf das Jahr 2014 in der Nebenkostenabrechnung, die unser Vermieter uns jährlich zukommen lässt (immer nur eine handschriftliche kurze Übersicht der Kosten), jedes Jahr Grundgebühren+Müll aufgelistet gewesen.

    Ist es legitim, diese Kosten von uns einzufordern? Schließlich war es zunächst (1) das Verschulden der Gemeinde, die UNSERE Tonne ohne unsere Zustimmung aufgrund eigener Fehler abgemeldet hat. Weiterhin hat doch der Vermieter (2) auf unserer Nebenkostenabrechnung selbst immer Müll als Posten aufgeführt, sodass wir erst recht diesen Fehler nicht sehen konnten. Nun hat der Vermieter gnädig vorgeschlagen, wir könnten ja Hälfte-Hälfte machen, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass man uns da belangen kann. Vielleicht hat von Euch ja jemand eine Idee hierzu?

  • Zuerst einmal sprechen Sie bei der Gemeinde vor und informieren sich über die Satzung und die Zahlungsmodalitäten.
    Ausgerüstet mit neuen Wissen prüfen Sie ihre Betriebskostenabrechnungen.
    Differenzen klären Sie dann mit dem Vermieter.

    Auf Halbe/Halbe würde ich mich erst dann einlassen, wenn Sie alle Möglichkeiten geprüft haben.

    Hier endet Ihr Weg bei uns.

  • Des Weiteren ist bis auf das Jahr 2014 in der Nebenkostenabrechnung, die unser Vermieter uns jährlich zukommen lässt (immer nur eine handschriftliche kurze Übersicht der Kosten), jedes Jahr Grundgebühren+Müll aufgelistet gewesen.


    Wenn Ihr in den vergangenen Jahren Müll entsorgen konntet und auch dafür bezahlt hattet, verstehe ich das Problem nicht.

  • Nunja, zwar hatte der Vermieter in seiner Nebenkostenabrechnung immer den Punkt "Grundgebühren & Müll" aufgelistet, hierbei aber scheinbar den Müll nicht berechnet (also nur hineingeschrieben, aber selbst nicht bemerkt/beachtet, dass er diesen gar nicht in Rechnung gestellt hat). Nun, da ihm (oder der Gemeinde?) der Fehler aufgefallen ist, möchte er diese Kosten der letzten 4 Jahre rückwirkend von uns gezahlt bekommen.

  • Erst einmal vielen Dank für die vielen schnellen Antworten!

    @ Berny: Er hat "Grundgebühren & Müll" als einen Posten zusammengefasst und dahinter den (vermeintlich zusammengefassten) Preis geschrieben (also suggeriert, dass dort beides mit einberechnet ist). De facto war jedoch der Müll gar nicht in Rechnung gestellt, aufgrund seines eigenen Versäumnisses, respektive des Versäumnisses der Gemeinde, ihm (als Vermieter) die Müllgebühren in Rechnung zu stellen.

    @ Kolinum:

  • Wenn Ihnen in den Abrechnungen keine Müllgebühr berechnet wurde, ist das Verschulden des Vermieters.
    Eine Nachforderung ist deshalb ausgeschlossen.

    Hallo,

    das seh ich anders. Wenn die Müllgebühren von der Gemeinde für 4 Jahre nachberechnet werden, dann hat der Vermieter das Recht diese an euch weiterzubelasten. Es war ja scheinbar auch nicht sein Fehler, sondern der Fehler der Gemeinde.

    Gildrion, ich verstehe dich nicht ganz. Tu doch nicht so, als würde hier die größte Ungerechtigkeit der Republik anstehen. Es ist offensichtlich so, dass ihr für die letzten 4 Jahre keine oder zu wenig Müllgebühren bezahlt habt, obwohl das Wort Müllgebühren in der Abrechnung steht . D.h. der Vermieter fordert jetzt etwas, was ihr bei richtiger Abrechnung der Gemeinde ohnehin hättet zahlen müssen. Du wirst hier also nicht benachteiligt, sondern du hattest theoretisch einen Vorteil, den du nur nicht bemerkt hattest.

    So gesehen finde ich das Angebot des Vermieters noch ganz nett.

    Gruss
    H H

  • Noch immer unklar ist, wer was an wem bezahlt.
    Da der Vermieter unrichtige Beträge in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet hat, ist also der Vermieter der Vertragspartner der Kommune. Wenn hier Nachforderungen gestellt werden, dann geht das vorerst an den Vermieter.

    Dann könnte aber eine andere Person auch keine Abmeldung vornehemn.
    Der Fragsteller sollte sich hierzu mal klar äußern; sonst wird das nix.

  • @ H.Hamburg,

    Offenbar hast du ein vollkommen anderes Gerechtigkeitsempfinden als ich. Ich sehe es nicht als selbstverständlich ein, für Fehler gerade stehen zu müssen, die durch zweierlei Instanzen (Gemeinde+Vermieter) vor mir verursacht wurden.

    Die Gemeinde hat ohne Zustimmung die Tonne abgemeldet (nur aufgrund eines Telefonats mit unserer Nachbarin). Da sollten sie doch zu verpflichtet sein, so etwas schriftlich zu dokumentieren und es sich unterschreiben zu lassen, da sonst jeder hingehen und wem anders die Tonne abmelden könnte!

    Zum zweiten hätte der Vermieter, sofern er gewissenhaft und sorgfältig die Nebenkostenabrechnung macht, merken MÜSSEN, dass er da etwas in die Abrechnung hineinschreibt, was überhaupt nicht mit seinen Ausgaben und Rechnungen übereinkommt.

  • @ Kolinum:

    als Verlaufsübersicht der Ereignisse/Forderungen:

    (1) Nachbarin meldet telefonisch eine Mülltonne des Mehrfamilienhauses ab.
    (2) Gemeinde meldet vermutlich irrtümlich UNSERE Tonne statt der der Nachbarin ab.
    (3) Vermieter bekommt keine Müllgebühren mehr in Rechnung gestellt, stellt diese auch uns nicht mehr weiter in Rechnung, schreibt diese zusammengefasst mit anderen Posten (Grundgebühren) dennoch in die Nebenkostenabrechnung hinein (dadurch auch von uns unbemerkt geblieben, da es unser erstes Jahr in der Wohnung war (also kein Vergleich zum Vorjahr, sodass die Differenz im Betrag hätte auffallen können)).
    (4) 4 Jahre später bemerkt die Gemeinde ihren Irrtum und verlangt nun vom Vermieter die Müllgebühren.
    (5) Vermieter möchte diese Kosten von uns haben.

    Ich hoffe, nun ist der doch etwas wirre Verlauf, deutlicher.

  • Ach prima, der Artikel ist sehr gut. Genau so etwas habe ich gesucht. Vielen Dank, indi!

  • @ H.Hamburg,

    Offenbar hast du ein vollkommen anderes Gerechtigkeitsempfinden als ich. Ich sehe es nicht als selbstverständlich ein, für Fehler gerade stehen zu müssen, die durch zweierlei Instanzen (Gemeinde+Vermieter) vor mir verursacht wurden.

    Die Gemeinde hat ohne Zustimmung die Tonne abgemeldet (nur aufgrund eines Telefonats mit unserer Nachbarin). Da sollten sie doch zu verpflichtet sein, so etwas schriftlich zu dokumentieren und es sich unterschreiben zu lassen, da sonst jeder hingehen und wem anders die Tonne abmelden könnte!

    Zum zweiten hätte der Vermieter, sofern er gewissenhaft und sorgfältig die Nebenkostenabrechnung macht, merken MÜSSEN, dass er da etwas in die Abrechnung hineinschreibt, was überhaupt nicht mit seinen Ausgaben und Rechnungen übereinkommt.

    Hallo,

    du hast es immer noch nicht kapiert. Du hast doch durch die nachträgliche Berechnung keinen Nachteil. Du hast genau die gleichen Kosten, die du gehabt hättest wenn der Fehler in der Gemeinde nicht gemacht worden wäre.

    Wenn die Gemeinde bei jemanden 4 Jahre lang zuviel berechnet hätte, ohne dass er es bemerkt hättest, ist es doch selbstverständlich, dass das Geld zurückzuzahlen ist. So wird es wohl der Nachbarin gehen, deren Mülltonne nicht abgemeldet wurde.

    So wie ich das sehe, sind die Forderungen nicht verjährt und der Vermieter kann ist nicht Schuld. Wenn es wirklich so ist, dass der Vermieter es hätte sehen müssen, warum hättest du nicht auch merken müssen, dass der Posten "Grundgebühren" plötzlich niedriger war, als in den Vorjahren.

    Ist aber nur meine Meinung. Lass es doch drauf ankommen und werde verklagt. Dann kannst du dem Richter erklären, warum der Vermieter für den Fehler der Gemeinde zu haften hat.

    Gruss
    H H

  • @ H.Hamburg:

    ich möchte gerne wissen, warum du hier so einen aggressiven Ton an den Tag legst? Ich bin in der Beschreibung sachlich geblieben und denke nicht, dass dein Tonfall gerechtfertigt ist! Wie man an den anderen Nutzern sehen kann, ist es auch möglich, sachliche und gute Antworten zu geben. Ob du meine Forderungen für gerechtfertigt hältst oder nicht oder ob dir meine Nase passt, interessiert nicht. Hier interessiert nur die Faktenlage, so wie indi es in seinem Link dargestellt hat!

    Punkt 1: Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man über vier Jahre verteilt 100€ oder auf einen Schlag 500€ + bezahlen muss. Vielleicht verdienst du genug Geld, dass du das aus dem Handgelenk schüttelst, aber gerade im Hinblick auf den Umzug kommen noch genügend Kosten auf uns zu!

    Punkt 2: warum ich es nicht hätte merken MÜSSEN, liegt darin, dass es von Beginn an so gelaufen ist. Sprich es gab eben KEINEN Vergleich zum Vorjahr!

  • Wenn die Gemeinde die Müllgebühren für vier Jahre nachträglich einfordert, liegt dies nicht im Verschulden des Eigentümers.
    Wenn Umstände, die dazu führen, dass Kosten, die nachträglich für Vorjahre entstehen, nicht durch den Eigentümer zu vertreten sind, hier ist es ja das Verschulden der Gemeinde, darf der Eigentümer die Kosten nachträglich auf die Mieter umlegen.
    Manche Gemeinden sind in Ihrer Rechnungslegung extrem unübersichtlich und unverständlich, so dass auch erfahrene Hausverwalter manchmal nur raten können, wie sich welcher Abschlag zusammensetzt. Ganz besonders toll ist da Bonn... Wir arbeiten da nur noch mit Eigenbelegen, da die Zahlen auf den Rechnungen nicht den einzelnen Positionen zugewiesen werden können. Und es gibt auch keine Erläuterung. Eine Gemeinde kommt mit sowas in unserem Rechtsstaat durch. Ein Unternehmen der Privatwirtschaft würde diese Rechnungen um die Ohren gehauen bekommen.

    Also, der Eigentümer hat dieses Manko nicht zu vertreten und er darf die nahträgliche Forderung der Gemeinde auf seine Mieter umlegen.

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