Nach Kündigung (8 Monate später) viel zu hoch geschätzte Heizkostenabrechnung

  • Hallo, ich habe gestern Post vom Anwalt bekommen.

    Es geht um eine Heizkostenabrechnung von 10.2013 bis 01.2014.
    Ich habe Widerspruch eingelegt, da die Abrechnung viel zu hoch geschätzt wurde.
    Zudem habe ich digitale Zähler an den Heizungen, die man gut ablesen konnte (außer im Badezimmer, was aber von Anfang an bekannt war und das nicht mein Problem ist. Die Annington wusste das von Anfang an, hat aber nie was getan).
    Die Werte habe ich sogar Schwarz auf Weiss bei mir in den Unterlagen.

    Jetzt heißt es in diesem Schreiben, dass die Heizkostenabrechnung geschätzt werden muss, da meine Zähler nicht von der Firma sind und nicht für deren Ablesungen kompatibel ist.
    Da frag ich mich, wieso diese Zähler dann überhaupt verbaut sind und wieso man nicht schon längst kompatible Messgeräte genommen hat.

    Muss ich die viel zu hoch eingeschätzte Abrechnung jetzt trotzdem zahlen?

    Außerdem hat das Jobcenter die Kosten übernommen.
    Hierzu äußerte sich die Anwaltskanzlei folgendermaßen: "In den Zahlungen durch das Jobcenter ist eine bloße Leistung durch Dritte gem. §267 BGB zu sehen. Dies hat jedoch im eigentlichen Schuldverhältnis keinerlei Wirkung im Verhältnis zum Gläubiger. (...) Wir bitten darum, die offene Forderung (...) zu zahlen.

    Ist das jetzt rechtens? Oder sollte ich mir besser nen Anwalt suchen und dagegen angehen?
    Zudem soll ich die komplette offene Summe nochmal zahlen, die das Jobcenter bereits gezahlt hat??
    Das kann doch nicht so stimmen.

    Vielleicht wichtig:
    Ich habe in dieser Wohnung gerade mal 3 Monate gewohnt. Es hätte so eine hohe Summe garnicht entstehen können, da ich nur 3-4x geheizt habe.
    Die Wohnung ist von der deutschen Annington gewesen.

    Ich danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.

    PS: Wenn ich hier mit dem Thema falsch bin, dann sorry ;)

  • Ola sanchez901127,

    wenn die Heizkostenabrechnung auf Schätzungen beruht, kannst Du vom Rechnungsbetrag bis zu 15% abziehen gem. §9a HeizkVO: http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php

    Ich korrigiere: Ein Abzug von 15% ist nur dann möglich, wenn die Umlage nach Wohnfläche erfolgt.

    Zitat

    da meine Zähler nicht von der Firma sind und nicht für deren Ablesungen kompatibel ist.

    Das macht Sinn. Die digitalen Verteiler können mit den verschiedensten Umrechnungsfaktoren programmiert werden, so dass sich aus den abgelesenen Einheiten nie irgendwelche Kosten ableiten lassen.

    Zitat


    Muss ich die viel zu hoch eingeschätzte Abrechnung jetzt trotzdem zahlen?

    Was heißt denn viel zu hoch? Ich würde hier das Gespräch mit der Verwaltung suchen und mir erläutern lassen, welche Werte hier als Grundlage für die Schätzung zu Grunde gelegt wurden. Erst dann kann man einschätzen, ob das rechtens ist.

    Zitat

    Zudem soll ich die komplette offene Summe nochmal zahlen, die das Jobcenter bereits gezahlt hat??

    Wenn das Jobcenter schon gezahlt hat, warum sollst Du das dann nochmals tun? Das Mieterkonto ist doch dann glatt, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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