Hallo, ich habe gestern Post vom Anwalt bekommen.
Es geht um eine Heizkostenabrechnung von 10.2013 bis 01.2014.
Ich habe Widerspruch eingelegt, da die Abrechnung viel zu hoch geschätzt wurde.
Zudem habe ich digitale Zähler an den Heizungen, die man gut ablesen konnte (außer im Badezimmer, was aber von Anfang an bekannt war und das nicht mein Problem ist. Die Annington wusste das von Anfang an, hat aber nie was getan).
Die Werte habe ich sogar Schwarz auf Weiss bei mir in den Unterlagen.
Jetzt heißt es in diesem Schreiben, dass die Heizkostenabrechnung geschätzt werden muss, da meine Zähler nicht von der Firma sind und nicht für deren Ablesungen kompatibel ist.
Da frag ich mich, wieso diese Zähler dann überhaupt verbaut sind und wieso man nicht schon längst kompatible Messgeräte genommen hat.
Muss ich die viel zu hoch eingeschätzte Abrechnung jetzt trotzdem zahlen?
Außerdem hat das Jobcenter die Kosten übernommen.
Hierzu äußerte sich die Anwaltskanzlei folgendermaßen: "In den Zahlungen durch das Jobcenter ist eine bloße Leistung durch Dritte gem. §267 BGB zu sehen. Dies hat jedoch im eigentlichen Schuldverhältnis keinerlei Wirkung im Verhältnis zum Gläubiger. (...) Wir bitten darum, die offene Forderung (...) zu zahlen.
Ist das jetzt rechtens? Oder sollte ich mir besser nen Anwalt suchen und dagegen angehen?
Zudem soll ich die komplette offene Summe nochmal zahlen, die das Jobcenter bereits gezahlt hat??
Das kann doch nicht so stimmen.
Vielleicht wichtig:
Ich habe in dieser Wohnung gerade mal 3 Monate gewohnt. Es hätte so eine hohe Summe garnicht entstehen können, da ich nur 3-4x geheizt habe.
Die Wohnung ist von der deutschen Annington gewesen.
Ich danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.
PS: Wenn ich hier mit dem Thema falsch bin, dann sorry ![]()