Probleme mit dem Sohn der Vermieterin

  • Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir jemand kurzfristig weiterhelfen; der Mieterbund wollte sich heute bei mir melden; hat aber offensichtlich nicht so kurzfristig geklappt.

    bei mir hat sich folgendes Problem ergeben:
    Meine Vermieterin ist sehr alt und beauftragt für alle Arbeiten am Haus und in den Wohnungen ihren Sohn.
    Aufgrund mehrerer Vorfälle mit ihrem Sohn habe ich mir nun eine neue Wohnung gesucht und fristgerecht gekündigt. Nun hat sich ihr Sohn telefonisch bei mir gemeldet, da er Interessenten für die Wohnung habe und einen Termin bräuchte. Darauf hin habe ich vorgeschlagen, dass er dem Interessenten meine Handynummer gibt, damit ich den Termin direkt abstimmen kann und das ein Besichtigungstermin natürlich kein Problem wäre.
    Als Reaktion erhielt ich die Aussage, dass das so nicht gehen würde, da er immer noch der Vermieter sei und bestimmen dürfte, wie das zu Laufen hat. Samstag und Sonntag wäre er vor Ort und würde mir da noch mal die Möglichkeit geben einen Termin mitzuteilen. Danach kam folgende Aussage:"Sollte das mit dir nicht funktionieren, werde ich andere Schritte gegen dich einleiten!".
    Den Mietvertrag habe ich ausschließlich mit seiner Mutter geschlossen.
    Muss ich den Sohn meiner Vermieterin in die Wohnung lassen, wenn er die Wohnungsinteressenten begleitet oder darf ich in diesem Fall mein Hausrecht ausüben und ihm den Zutritt verweigern?

    Kennt sich da jemand aus oder hat evtl. ähnliche Erfahrungen?
    Schon vielen lieben Dank!!!!

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort!
    Es geht mir aber nicht um den Termin an sich, der ist für mich kein Problem, oder eine evtl. Vollmacht, sondern darum, ob ich den Sohn meiner Vermieterin überhaupt in die Wohnung lassen muss, da er NICHT mein Vermieter ist.

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort!
    Es geht mir aber nicht um den Termin an sich, der ist für mich kein Problem, oder eine evtl. Vollmacht, sondern darum, ob ich den Sohn meiner Vermieterin überhaupt in die Wohnung lassen muss, da er NICHT mein Vermieter ist.

    immer noch

    ja, wenn er eine vollmacht hat.

  • Hallo InaBina,

    wenn der Rotzlöffel Dir eine OriginalVollmacht vorweist, kann er sich mit Dir in Verbindung setzen zwecks Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Er hat sich dabei nach Dir zu richten, und Du musst nicht sofort zusagen. Ich würde jedoch soweit gehen, der Mutter persönlich mitteilen, dass ich eine Besichtigung durch ihren Spross ablehne, da er mich beschimpft und bedroht hat. Letzten Endes sei das Benehmen ihres Sohnes auch der Grund, weshalb ich gekündigt hatte. - Aber das der Mutter persönlich mitteilen.
    Halte uns bitte auf dem Laufenden.

  • Hallo Berny,
    Ich denke so werde ich auch erst mal vorgehen, dass ich mich an seine Mutter wende, schließlich ist sie ja auch meine Vermieterin. Die Kommunikation mit ihr ist allerdings ähnlich schwierig, weil wo hat der Sohn sein schlechtes Benehmen her??? Richtig.Generell denke ich auch, dass ich mir mit Ende 20 keine Aussagen wie "Wenn du jetzt nicht tust was ich will, dann..." von einem fremden Mann gefallen lassen muss.
    Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergegagen oder sogar ausgegangen ist.

  • Erst mal, der Sohn der Vermieterin ist nicht Dein Vertragspartner. Das solltest Du ihm gegenüber deutlich machen.

    Zu den Besichtigungen mit Mietinteressenten:

    So einfach wie Du denkst ist es nun auch wieder nicht. Es ist Sache des Vermieters die Wohnung Mietinteressenten vorzuführen, nicht die des Mieters. Da wirst Du Dir schon gefallen lassen müssen das dieser sein Recht persönlich wahr nimmt. Das kann er auch an einen Dritten "delegieren" z. B. einen Makler oder Familienangehörigen. Dieser müßte dann allerdings eine Originalvollmacht des Vermieters vorweisen.

    Mein Standartrat zu Besichtigungsterminen:

    Als Mieter legt man 1 - 2 Termine a ca. 45 Minuten pro Woche, einen wenn möglich am Samstag, fest und teilt diese nachweisbar dem Vermieter und einer evtl. mit der Neuvermietung beauftragten Person mit.

    Sonn- und Feiertage sind für Besichtigungen tabu.

  • Das von der Vermieterseite aus jemand mitkommt ist für mich auch völlig ok. Aber es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass ich jemanden in die Wohnung lassen muss von dem ich mich bedroht fühle.
    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass sie jemand anderen bereitstellt oder persönlich mitkommt?

  • Das von der Vermieterseite aus jemand mitkommt ist für mich auch völlig ok. Aber es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass ich jemanden in die Wohnung lassen muss von dem ich mich bedroht fühle.
    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass sie jemand anderen bereitstellt oder persönlich mitkommt?

    Nein. Weil dann könnte man als Mieter eine Begehung der Wohnung ins unendliche hinaus verweigern.
    Solange Du nicht vom Vermieter verprügelt worden bist, kannst Du nichts machen. Ein "Rauher Ton" ist kein Grund.

  • Gut dann werde ich am Besichtigungstermin eben die Polizei rufen, wenn er mich innerhalb meiner Wohnung erneut bedroht.


    Du solltest nicht allein sein. Besuch kannste Dir soviel einladen, wie in die Wohnung passt...:rolleyes:

  • Hallo,

    genau hier ist die Krux, ist der Sohn nicht nachweisbar bevollmächtigt vom Vermieter, dann hat er nicht zu melden und nichts anzumelden, schon gar keine Forderungen zu stellen.

    Gruß

    BHShuber

  • An die Vollmacht kommt er ja im Zweifel recht schnell ran, wenn ich am Besichtigungstermin darauf bestehe, da seine Mutter zwei Etagen unter mir wohnt. Zumindest kann ich aber so erst mal die Kommunikation verweigern. Heute Abend werde ich meiner Vermieterin schriftlich den vorgesehenen Termin mitteilen und auch, dass ich den Mieterbund über den aktuellen Vorfall in Kenntnis gesetzt habe. Wird ihrem Sohn so natürlich auch nicht passen, da er ja glaubt, er könne bestimmen wie das zu laufen hat, aber das kann mir ja dann erst mal egal sein. Ist Wochentags um 20.00 Uhr zulässig? Ich gehe Vollzeit arbeiten und das teilweise auch recht lange. An einigen Tagen habe ich Abends bis 21 Uhr Schule (Samstags vormittags auch) und kann es nicht anders einrichten.

  • Zitat

    Ist Wochentags um 20.00 Uhr zulässig?

    Meines Wissens ist das nur Werktags bis 19 Uhr möglich. Der Rest ist Verhandlungssache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Besichtigungszeiten

    Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Da steht zwar Verkauf, aber ich denke bei Neuvermietung gilt das auch.

  • Kurzes Update: nachdem ich am Freitag ein Schreiben in den Hausflur gehängt hatte, auf dem ich einen Termin genannte habe, auf Kontakt zum Mieterbund verwiesen habe und Unterlassung jeglicher Drohung angefordert habe, habe ich heute ein 2seitiges Schreiben zurück erhalten. Aufgrund dessen, wie ich bisher mit mir umgehen lassen musste, ist mir das auch lieber, als ein persönliches Gespräch.

    Insgesamt war der Brief eine Mischung aus versöhnlich und provokant. Er entschuldigt sich für seinen "möglicher Weise leicht gereitzen Tonfall". Dies wäre aber nur so, weil ich eine unfreundliche Einstellung gegenüber seiner Familie habe, was er nicht nachvollziehen könne. Usw. Usw. Usw.

    Erst wollte ich morgen Anrufen, jetzt habe ich mich aber entschieden eine Mail zu schreiben (somit habe ich einen Nachweis über das was und wie ich geschrieben habe. Bei einem Telefonat habe ich hinterher keinen Nachweis).
    In der Mail habe ich ihm u.a. erklärt, dass ich an einer friedlichen Kommunikation interessiert bin und auch nachwievor den Besichtigungsterminen nicht im Weg stehe. Habe ihm aber auch erklärt, dass er eine Grenze überschritten hat und ich mir das in Zukunft verbitte.

    Jetzt hat sich bereits mein nächstes Problem ergeben und bevor ich jetzt hier rund gemacht werde, wie blöd man sein kann: JA war blöd und JA ich habe daraus gelernt. Also bitte nur sachliche Ratschläge was mich erwartet und wie ich damit umgehen kann. Als ich die Wohnung übernommen habe wurde das hopplahop gemacht und kein Übergabeprotokoll erstellt. Die Vormieterin hat sich hier öfters mal kreativ ausgetobt und kleine schlaglöcher im Laminat hinterlassen, sowie die Türen zu kurz abgeschliffen usw. Kleinigkeiten, die ich auch nicht angezeigt habe. Stehe ich in der Nachweispflicht, dass ich das nicht verursacht habe, wenn er von mir verlangt das zu beseitigen oder muss er mir nachweisen, dass die Schäden während meiner Mietzeit entstanden sind?

    Wie gesagt, bitte keine Moralpredigten; ich weiss selbst, dass ich damals darauf hätte bestehen müssen.

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