Beiträge von InaBina

    Danke für die mehr oder minder sachlich formulierten Hinweise. Grundsätzlich bleibt mir erst mal "keine andere Wahl" als mich auf die Aussagen des Anwalts zu verlassen, da ich es selbst Mangels Jurastudium nicht besser weiss. Ich bin dankbar für jeden Hinweis, den ich hier bekomme, allerdings kann ich mich nicht auf Aussagen der Forenteilnehmer berufen. Auf einen Anwalt und den Mieterbund kann ich im Ernstfall verweisen. Ich hab dem Anwalt alles zur aktuellen Situation geschildert und daraufhin diesen Rat bekommen an den ich mich erst mal halte.

    Berny: genau, das mit der Vollmacht und der Terminankündigung wurde mir schon recht am Anfang dieses Beitrags erklärt. Auf die Vollmacht könnte ich natürlich bestehen, da seine Mutter aber zwei Stockwerke unter mir wohnt, ist die Vollmacht recht kurzfristig zu erhalten und würde ein Betreten der Wohnung nur verzögern aber nicht verhindern. Er hat bereits angekündigt, dass er Wohnungsbesichtigungen mit Mietinteressente nicht mehr während meiner Mietzeit durchführt.

    Da der Sohn meiner Vermieterin zwischenzeitlich einen Termin zur genauen Begutachtung der Wohnung gefordert hat, habe ich mir entsprechende Rechtsberatung bei einem Anwalt des Mieterschutzbundes eingeholt. Falls jemand in einer ähnlichen Situation ist, will ich hier teilen, was nun in meinem (!) Fall Sache ist:

    Ausgangssituation: Habe die Wohnung direkt von der Vormieterin übernommen; eine genaue Besichtigung durch die Vermieterin hat nicht stattgefunden; ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt; die Vormieterin hat diverse Mängel (zB. Schlagfurchen im Laminat, zu kurz abgeschliffene Türen usw.) hinterlassen.
    Nun hat der Sohn meiner Vermieterin einen Termin gefordert, um die Wohnung genauer zu Begutachten und mir dann entsprechende Mängelbeseitigungen aufzuerlegen.
    Ich bin rechtlich nicht verpflichtet einen solchen Termin zuzulassen und der Anwalt hat mir, basierend auf den vergangenen Vorfällen, in denen man versuchte mich unter Druck zu setzen, dringend von einem derartigen Termin abgeraten. Es müssen von mir lediglich bei Ende des Mietverhältnisses die Schlüssel übergeben werden, nicht aber die Wohnung. Sofern niemand anwesend ist, um die Schlüssel entgegenzunehmen, könnte ich diese per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
    Grundsätzlich gilt: von mir verursachte Mängel muss ich beseitigen (das sollte selbstverständlich sein); Mängel der Vormieterin nicht. Dabei ist aber wichtig, dass es Zeugen gibt, falls es deswegen bis vor Gericht geht; ebenso wichtig: jeden Raum bis ins kleinste Detail zu fotografieren, bevor die Schlüssel abgegeben werden. Und Generell immer und überall einen Zeugen dabei haben.
    Hinterlassen muss ich die Wohnung lediglich besenrein, da ich sie unrenoviert übernommen habe und der Mieter laut einem BGH-Urteil nicht verpflichtet ist, eine Wohnung in einem besseren Zustand als bei Übernahme zu hinterlassen.

    Momentan rechne ich damit, dass der Sohn meiner Vermieterin es nicht einfach hinnehmen wird, dass ich den Begutachtungstermin ablehne, aber seit der Rechtsberatung kann ich wesentlich ruhiger und sicherer an die Sache rangehen.
    Bitte keine bissigen Kommentare im Sinne von "Das is nix neues" oder "Das steht hier schon tausendmal drin". Vllt ist irgendwo jemand in der gleichen Situation, dem ich damit ein bisschen weiterhelfen kann.

    Das hatte ich befürchtet. Danke für die schnelle Antwort. Habe jetzt mehrfach gelesen, dass bei fehlendem Protokoll der Vermieter beweisen muss, dass die Mängel bei Einzug noch nicht vorhanden waren; einen Zeugen, dass die Mängel von der Vormieterin stammen habe ich. Ich werde morgen noch mal versuchen die Anwältin vom Mieterbund zu erreichen.
    Man lernt ja aus jeder Erfahrung aber auf die Erfahrungen, die ich in und mit dieser Wohnung gemacht habe, hätte ich gern verzichtet.

    Kurzes Update: nachdem ich am Freitag ein Schreiben in den Hausflur gehängt hatte, auf dem ich einen Termin genannte habe, auf Kontakt zum Mieterbund verwiesen habe und Unterlassung jeglicher Drohung angefordert habe, habe ich heute ein 2seitiges Schreiben zurück erhalten. Aufgrund dessen, wie ich bisher mit mir umgehen lassen musste, ist mir das auch lieber, als ein persönliches Gespräch.

    Insgesamt war der Brief eine Mischung aus versöhnlich und provokant. Er entschuldigt sich für seinen "möglicher Weise leicht gereitzen Tonfall". Dies wäre aber nur so, weil ich eine unfreundliche Einstellung gegenüber seiner Familie habe, was er nicht nachvollziehen könne. Usw. Usw. Usw.

    Erst wollte ich morgen Anrufen, jetzt habe ich mich aber entschieden eine Mail zu schreiben (somit habe ich einen Nachweis über das was und wie ich geschrieben habe. Bei einem Telefonat habe ich hinterher keinen Nachweis).
    In der Mail habe ich ihm u.a. erklärt, dass ich an einer friedlichen Kommunikation interessiert bin und auch nachwievor den Besichtigungsterminen nicht im Weg stehe. Habe ihm aber auch erklärt, dass er eine Grenze überschritten hat und ich mir das in Zukunft verbitte.

    Jetzt hat sich bereits mein nächstes Problem ergeben und bevor ich jetzt hier rund gemacht werde, wie blöd man sein kann: JA war blöd und JA ich habe daraus gelernt. Also bitte nur sachliche Ratschläge was mich erwartet und wie ich damit umgehen kann. Als ich die Wohnung übernommen habe wurde das hopplahop gemacht und kein Übergabeprotokoll erstellt. Die Vormieterin hat sich hier öfters mal kreativ ausgetobt und kleine schlaglöcher im Laminat hinterlassen, sowie die Türen zu kurz abgeschliffen usw. Kleinigkeiten, die ich auch nicht angezeigt habe. Stehe ich in der Nachweispflicht, dass ich das nicht verursacht habe, wenn er von mir verlangt das zu beseitigen oder muss er mir nachweisen, dass die Schäden während meiner Mietzeit entstanden sind?

    Wie gesagt, bitte keine Moralpredigten; ich weiss selbst, dass ich damals darauf hätte bestehen müssen.

    An die Vollmacht kommt er ja im Zweifel recht schnell ran, wenn ich am Besichtigungstermin darauf bestehe, da seine Mutter zwei Etagen unter mir wohnt. Zumindest kann ich aber so erst mal die Kommunikation verweigern. Heute Abend werde ich meiner Vermieterin schriftlich den vorgesehenen Termin mitteilen und auch, dass ich den Mieterbund über den aktuellen Vorfall in Kenntnis gesetzt habe. Wird ihrem Sohn so natürlich auch nicht passen, da er ja glaubt, er könne bestimmen wie das zu laufen hat, aber das kann mir ja dann erst mal egal sein. Ist Wochentags um 20.00 Uhr zulässig? Ich gehe Vollzeit arbeiten und das teilweise auch recht lange. An einigen Tagen habe ich Abends bis 21 Uhr Schule (Samstags vormittags auch) und kann es nicht anders einrichten.

    Das von der Vermieterseite aus jemand mitkommt ist für mich auch völlig ok. Aber es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass ich jemanden in die Wohnung lassen muss von dem ich mich bedroht fühle.
    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass sie jemand anderen bereitstellt oder persönlich mitkommt?

    Hallo Berny,
    Ich denke so werde ich auch erst mal vorgehen, dass ich mich an seine Mutter wende, schließlich ist sie ja auch meine Vermieterin. Die Kommunikation mit ihr ist allerdings ähnlich schwierig, weil wo hat der Sohn sein schlechtes Benehmen her??? Richtig.Generell denke ich auch, dass ich mir mit Ende 20 keine Aussagen wie "Wenn du jetzt nicht tust was ich will, dann..." von einem fremden Mann gefallen lassen muss.
    Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergegagen oder sogar ausgegangen ist.

    Erstmal Danke für die schnelle Antwort!
    Es geht mir aber nicht um den Termin an sich, der ist für mich kein Problem, oder eine evtl. Vollmacht, sondern darum, ob ich den Sohn meiner Vermieterin überhaupt in die Wohnung lassen muss, da er NICHT mein Vermieter ist.

    Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir jemand kurzfristig weiterhelfen; der Mieterbund wollte sich heute bei mir melden; hat aber offensichtlich nicht so kurzfristig geklappt.

    bei mir hat sich folgendes Problem ergeben:
    Meine Vermieterin ist sehr alt und beauftragt für alle Arbeiten am Haus und in den Wohnungen ihren Sohn.
    Aufgrund mehrerer Vorfälle mit ihrem Sohn habe ich mir nun eine neue Wohnung gesucht und fristgerecht gekündigt. Nun hat sich ihr Sohn telefonisch bei mir gemeldet, da er Interessenten für die Wohnung habe und einen Termin bräuchte. Darauf hin habe ich vorgeschlagen, dass er dem Interessenten meine Handynummer gibt, damit ich den Termin direkt abstimmen kann und das ein Besichtigungstermin natürlich kein Problem wäre.
    Als Reaktion erhielt ich die Aussage, dass das so nicht gehen würde, da er immer noch der Vermieter sei und bestimmen dürfte, wie das zu Laufen hat. Samstag und Sonntag wäre er vor Ort und würde mir da noch mal die Möglichkeit geben einen Termin mitzuteilen. Danach kam folgende Aussage:"Sollte das mit dir nicht funktionieren, werde ich andere Schritte gegen dich einleiten!".
    Den Mietvertrag habe ich ausschließlich mit seiner Mutter geschlossen.
    Muss ich den Sohn meiner Vermieterin in die Wohnung lassen, wenn er die Wohnungsinteressenten begleitet oder darf ich in diesem Fall mein Hausrecht ausüben und ihm den Zutritt verweigern?

    Kennt sich da jemand aus oder hat evtl. ähnliche Erfahrungen?
    Schon vielen lieben Dank!!!!

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