Mietverträge vom grundeigentum-verlag

  • Hallo Zusammen,

    meine Freundin und ich haben nach langer Suche endlich eine Wohnung in Berlin gefunden. Morgen steht die Vertragsunterzeichnung an.
    Da man so ein Vertag ja nicht alle Tage unterschreibt, würde ich gerne vorab mal ein Blick auf den Vertrag werfen.

    Die Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, dass sie keine leeren Mietverträge verschicken (warum auch immer?!), aber dass sie die normalen Vordrucke des "grundeigentum-verlag" verwenden und dass man sich diese online anschauen kann.

    Hier der Link, den ich dazu gefunden habe:

    http://tinyurl.com/nkqzgsb*edit: musste die url kürzen, da das verlinken sonst nicht geklappt hat*

    Unten kann man sich eine Inhaltsvorschau anzeigen lassen und bekommt den kompletten Vertrag zur Ansicht.

    Könnte evtl. jemand der etwas Ahnung davon hat, den Vertrag mal kurz Überfliegen, nur um zu schaun ob nicht irgendwelche fragwürdigen Klauseln drinn sind?

    Bzw. ist dieser "grundeigentum-verlag" vertrauenswürdig?

    Wäre mir echt eine große Hilfe, wenn sich jemand die 5 Minuten Zeit nehmen könnte! :D

    Vielen Dank schonmal!

    Liebe Grüße
    Jonas

    6 Mal editiert, zuletzt von Elbarto (15. April 2015 um 11:59)

  • Bei Verträgen von Verlagen, die der Immobilienbranche nah stehen, ist davon auszugehen, dass diese auch halbwegs dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Hierbei handelt es sich um einen gängigen Formularmietvertrag.

    Was der Vermieter hier allerdings händisch ergänzt, ist eine völlig andere Sache. Dahingehend ist eine Prüfung zu jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Du kannst den Vertrag gern einstellen, wenn er in der Endfassung vorliegt (persönliche Daten unkenntlich machen).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Grundeigentum-Verlag ist DER Fachverlag für die Immobilienwirtschaft.

    Deren Zeitschrift "Das Grundeigentum" wird von so ziemlich jeder Immobilienverwaltung abonniert, da dort aktuelle Urteile, Gesetzesänderungen und jede Menge praktische Tipps geliefert werden.

    Der Vertrag entspricht der aktuellen Rechtsprechung, ist ein Standard-Formularmietvertrag und muss nur noch korrekt ausgefüllt werden, was für viele private Vermieter aber schon zu schwer sein kann, so oft, wie man falsche Formularverträge sieht mit widersprüchlichem Inhalt.

  • Naja... ich hatte im Laufe der Jahre so viele handausgefüllte Formularmietverträge, wo man angefangen hat zu schielen, weil so mancher Vermieter null Ahnung hat... Ich musste allein im letzten Jahr deswegen Wohnungen im Sauzustand abnehmen oder Betriebskostenabrechnungen nachkorrigieren, wo übliche Betriebskosten rauszurechnen waren, oder Vermieter haben mal einfach für eine Wohnung mit 600 Mark Kaltmiete 5000 Mark Kaution genommen...
    Wenn ich für jeden falsch ausgefüllten Vertrag mit unwirksamen Vereinbarungen einen Euro bekommen würde, wäre ich reich :D
    Isch kriech da immo schnappatmung, wenn ich die Dinger sehe ;)


  • Isch kriech da immo schnappatmung, wenn ich die Dinger sehe ;)

    Ich auch.:cool:

    Vermiete ja nicht erst seid gestern aber das Ding ich mir zu unübersichtlich. Da kann man sich, selbst als erfahrener Vermieter, schnell vertun. Was dem Mieter allerdings zu Gute kommen könnte.

    Ha, habe da laut neuster Rechtversprechung eine unwirksame Klausel entdeckt. Nämlich die Quotenregelung zu Schönheitsreparaturen. 120 € für Kleinreparaturen ist auch strittig.

    Besonders witzig das hier:


    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Wer schrieb hier was von aktuell und rechtssicher?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (15. April 2015 um 16:27)

  • § 6.3 Ist schon lustig. Wenn der Brennstoff ausgeht bleiben Sie im kalten sitzen. Schadenersatz gibts dann auch nicht. Dieses Geplapper dienst nur dazu, dem Mieter Schreck einzujagen.

    Ein Mietvertrag kann niemals ein Gesetz ersetzen. Eine Individualvereinbarung liegt hier auch nicht vor.
    Ich würde diesen Punkt aber akzeptieren. Bei Hart auf Hart wäre dieser Punkt nicht relvant.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (15. April 2015 um 16:30)

  • § 6.3 Ist schon lustig. Wenn der Brennstoff ausgeht bleiben Sie im kalten sitzen. Schdenersatz gibts dann nicht.

    Der Vertrag muß aus Zeiten der Ölknappheit sein. Das war, wenn ich mich recht erninner, Anfang der 1970ger Jahre.

  • Alles klar... vielen Dank schonmal!

    Ich werd morgen einfach ma den ausgefüllten Vertrag posten und schauen was ihr dazu sagt.

    Gibts irgendwelche typischen (und zulässigen) Klauseln, die der Vermieter noch ergänzen könnte um einen reinzureiten?

    LG

  • § 6.3 Ist schon lustig. Wenn der Brennstoff ausgeht bleiben Sie im kalten sitzen. Schadenersatz gibts dann auch nicht. Dieses Geplapper dienst nur dazu, dem Mieter Schreck einzujagen.

    Ein Mietvertrag kann niemals ein Gesetz ersetzen. Eine Individualvereinbarung liegt hier auch nicht vor.
    Ich würde diesen Punkt aber akzeptieren. Bei Hart auf Hart wäre dieser Punkt nicht relvant.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Hallo,

    ich weiß nicht warum ihr euch so auf diesen Punkt mit dem Schadenersatz einschießt. Was ist denn daran so ungewöhnlich?
    Hier steht Schadenersatz und nicht Mietminderung.

    Wenn es grundsätzlich keinen Brennstoff gibt, kann die Heizung nicht betrieben werden. Wie denn auch? Es geht hier nicht um das nicht nachbestellte Öl oder das ungehackte Holz, sondern um Versorgungsprobleme in ganz anderen Dimensionen. Wenn die Russen uns den Gashahn zudrehen, dann wird es irgendwann nicht genug Gas geben. Und in solchen Fällen hat der Mieter kein Anrecht auf einen Schadenersatz. Eine Mietminderung ist allerdings nicht ausgeschlossen.

    Elbarto:
    Bei Standardverträgen bist du als Mieter durch das Gesetz relativ gut geschützt. D.h. wenn du benachteiligt wirst, gilt der Passus im allgemeinen nicht. Gefährlich wird es erst, wenn man anfängt die Regelungen umzuformulieren. Dann könnte das eine oder andere eine Individualvereinbarung sein. Auch als Vermieter ist man gut daran getan, keine Änderungen vorzunehmen.

    Ich würde allerdings an niemanden vermieten, der einen solchen Standardmietvertrages abändern möchte. Wenn das schon so los geht, dann wird es meist noch schlimmer. Es gibt ja auch genug Wohnungssuchende.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


  • Wenn es grundsätzlich keinen Brennstoff gibt, kann die Heizung nicht betrieben werden. Wie denn auch? Es geht hier nicht um das nicht nachbestellte Öl oder das ungehackte Holz, sondern um Versorgungsprobleme in ganz anderen Dimensionen. Wenn die Russen uns den Gashahn zudrehen, dann wird es irgendwann nicht genug Gas geben. Und in solchen Fällen hat der Mieter kein Anrecht auf einen Schadenersatz.

    So gesehen macht die Klausel natürlich Sinn.

    Aber mal ehrlich, die Formulierung ist irgendwie bescheuert.

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