Hallo H H Ich werde nicht zur Polizei gehen, aber die Reaktion auf meine Antwort macht mich neugierig und dann seh ich weiter. Rechnungen sollten zeitnah weitergegeben werden, und nicht damit vor der Nase gewedelt werden.
Gruß Betty
Beiträge von chawinkabb
-
-
Hallo Berny,
Danke für Deine Hinweise, Du hast mir weitergeholfen.
LG Betty -
Was sagt Dein gesunder Menschenverstand?
-
Hallo Berny,
entschuldige bitte die ungenauen Angaben.
Auszug- und Rückgabedatum ist der 21.08.2014, der Mietvertrag lief bis zum 31.08.2014. Der Abrechnungszeitraum: 01.2014 bis 08.2014
Die Abrechnung erhielt ich am 17.03.2015 per E-mail, zum 1.4.2015 bin ich in Widerspruch per Einschreiben und am 8.4.2015 bekam ich die Antwort per E-mail. Als Übergabeprotokoll fungiert, das vom Einzug mit Datum und Unterschrift + Zählerstände. Ich habe auch meine Kaution recht schnell und in voller Höhe mit Zinsen bekommen. deswegen bin ich jetzt ratlos. LG Betty -
Hallo,
habe leider ein Problem der besoderen Art: August 2014 bin ich aus der Wohnung verzogen. Im März erhielt ich ein Guthaben aus der BKA auf mein Konto, mir zu wenig, deshalb verlangte ich eine Abrechnung. Alle Jahresgebühren waren nicht auf 8 Monate runtergerechnet. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe die Differenz gefordert. Als Antwort erhielt ich nur ein Teil des Geldes und die Drohung mir die Rechnung der Reparatur des Heizkessels und der reparierten von mir angebohrten, elektrischen Leitungen zu geben. Während meiner Mietzeit ist weder das eine noch das Andere passiert. Wie verhalte ich mich jetzt.Vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben.
Vielen Dank im Voraus
Betty
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!