Wartung der Feuerstätte und Heizung Klausel wirksam?

  • Hallo liebes Forum,
    ich bin mir unsicher ob die Klausel in meinen Mietvertrag zu den Feuerstätten und Heizung wirksam ist.
    Grund dafür ist ein Beitrag aus der Finanztest Zeitschrift wonach Klauseln wie "Thermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten" nichtig sind. Diese Klauseln sollen nicht greifen, da keine Obergrenze für die Wartung festgelegt wurden. Vgl. BGH, Az. VIII ZR 38/90. Eine solche Klausel sei nur wirksam wenn eine Kostengrenzen vereinbart wurde.
    Nun steht natürlich leider nicht wortwörtlich die Klausel oben bei mir im Vertrag sondern:
    Mit vermietete Heizungen & Feuerstätten werden jährlich gewartet um diese in betriebssicherem Zustand zu halten. Wartung und Feuerstättenschau werden über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt.
    Hier steht nichts mit Obergrenze ist damit die Klausel nichtig?
    Grüße Marcel

  • Das Urteil ist etwa 25 Jahre alt.

    Wartung der Heizanlage und die Emissionsmessung gehören zu den umlegbaren Betriebskosten, sofern vertraglich vereinbart.

    Ein Kostenbegrenzung gibt es nicht. Es zählen die tatsächlich entstandenen Kosten.

    Mal Unwirtschaftlichkeit außer acht gelassen.

    Ich habe jetzt keine Lust nach dem Urteil zu kugeln, vermute aber mal das es um Kleinreparaturen geht!?

    Wenn ja hat das nichts mit Wartung und Emissionsmessung zu tun.

  • Hallo liebes Forum,

    Grund dafür ist ein Beitrag aus der Finanztest Zeitschrift wonach Klauseln wie "Thermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten" nichtig sind. Diese Klauseln sollen nicht greifen, da keine Obergrenze für die Wartung festgelegt wurden. Vgl. BGH, Az. VIII ZR 38/90.

    Dieses Urteil ist längst überholt. Aktuelle Infos gibt es hier: Gasetagenheizungs-Wartungsklausel im Mietvertrag auch ohne Kostenobergrenze zul

  • Flieg nicht so Hoch, mein kleiner Freund, heißt es irgendwo.

    Eine Mietvertragsklausel, die den Mieter zur anteiligen Tragung der Wartungskosten Gastherme verpflichtet, ist auch dann nicht unwirksam, wenn die Klausel keine Kostenobergrenze enthält.

    Deutschunterricht: Eine doppelte Verneinung ist eine einfache Bejaung

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. April 2015 um 17:02)

  • Hallo und vielen Dank für die schnellen und vor allem sehr hochwertigen Antworten.
    Naja so überholt ist das Urteil nicht vor 20 Jahren nicht da es anscheinend erst vor 3 Jahren gekippt wurde ;)
    Kannte das Urteil von 2012 nicht.
    Tja dann werde ich wohl die 70€ bezahlen müssen.
    Vielen lieben Dank Marcel

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