Beiträge von Marcel Hoch

    Hallo liebes Forum,
    ich bin mir unsicher ob die Klausel in meinen Mietvertrag zu den Feuerstätten und Heizung wirksam ist.
    Grund dafür ist ein Beitrag aus der Finanztest Zeitschrift wonach Klauseln wie "Thermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten" nichtig sind. Diese Klauseln sollen nicht greifen, da keine Obergrenze für die Wartung festgelegt wurden. Vgl. BGH, Az. VIII ZR 38/90. Eine solche Klausel sei nur wirksam wenn eine Kostengrenzen vereinbart wurde.
    Nun steht natürlich leider nicht wortwörtlich die Klausel oben bei mir im Vertrag sondern:
    Mit vermietete Heizungen & Feuerstätten werden jährlich gewartet um diese in betriebssicherem Zustand zu halten. Wartung und Feuerstättenschau werden über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt.
    Hier steht nichts mit Obergrenze ist damit die Klausel nichtig?
    Grüße Marcel

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