Hallo ![]()
Mein Vermieter hat die Nebenkosten komplett auf die qm umgelegt.Obwohl der Mietvertrag für Wasserversorgung, Etnwässerung und Müllabfuhr nach Personen gerechnet werden muß. Auch die Abrechnungspauschale wurde auf die Mieter umgelegt und Hausmeisterkosten, obwohl ich bei Einzug nach den Aufgaben gefragt habe und man mir sagte, dass macht die Familie vom 1.Stock ohne Hinweis auf Kosten dafür! Aber was mich am meisten ärgert ist die Nutzung einer kompletten Etage einer Zahnarztpraxis, der den gleichen Abrechnungsmodus trägt wie ich, und meine Wohnung ist halb so groß wie die Praxis. Ich fast nie zu Hause und dort reger Ein- und Ausgangsverkehr.Ganz zu schweigen von den Stromkosten für den Flur, dessen Aufzug hauptsächlich von seinen Patienten genutzt wurde. Ich habe die Abrechnung nach meinem Gefühl gekürzt und nun bekomme ich einen Brief von einem Anwalt, der mich trocken auf die kompl Nachzahlung hinweist, da gem Mietvertrag die Abrechnung erstellt wurde. Aber das stimmt doch nicht. Hab ich Chancen ohne Anwalt hier klarzukommen? Hoffe das mir jemand helfen kann
besten Dank vorab!
Gewerblich-Private Nutzung-falsche Abrechnung???
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grünauge -
23. Oktober 2010 um 13:41 -
Erledigt
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Hallo

Mein Vermieter hat die Nebenkosten komplett auf die qm umgelegt.Und da hat er sich an das Gesetz gehalten, das solch eine Abrechnung vorsieht.
Obwohl der Mietvertrag für Wasserversorgung, Etnwässerung und Müllabfuhr nach Personen gerechnet werden muß.
Steht das so im Mietvertrag, oder ist das Ihre Meinung?
Auch die Abrechnungspauschale wurde auf die Mieter umgelegt
Was soll das für eine Abrechnungspauschale sein? Sind das eventuell die Kosten, die ein Dienstleister in Rechnung gestellt hat?
und Hausmeisterkosten, obwohl ich bei Einzug nach den Aufgaben gefragt habe und man mir sagte, dass macht die Familie vom 1.Stock ohne Hinweis auf Kosten dafür!Und Sie sind der Meinung, dass diese Familie aus dem ersten Stock diese Arbeiten aus lauter Nächstenliebe kostenlos macht?
Aber was mich am meisten ärgert ist die Nutzung einer kompletten Etage einer Zahnarztpraxis, der den gleichen Abrechnungsmodus trägt wie ich, und meine Wohnung ist halb so groß wie die Praxis. Ich fast nie zu Hause und dort reger Ein- und Ausgangsverkehr.Ganz zu schweigen von den Stromkosten für den Flur, dessen Aufzug hauptsächlich von seinen Patienten genutzt wurde.
Hier könnte es durchaus zutreffen, dass die Betriebskosten für diese Praxis getrennt erfasst werden müssten. Lesen Sie bitte, was zu diesem Thema im Mietrechtslexikon zu finden ist: Mietrecht, die Betriebskostenabrechnung bei gemischter Nutzung
Ich habe die Abrechnung nach meinem Gefühl gekürzt und nun bekomme ich einen Brief von einem Anwalt, der mich trocken auf die kompl Nachzahlung hinweist, da gem Mietvertrag die Abrechnung erstellt wurde. Aber das stimmt doch nicht. Hab ich Chancen ohne Anwalt hier klarzukommen? Hoffe das mir jemand helfen kann
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hai mainschwimmer

danke für die antwort und hier eine rückmeldung in der hoffnung auf eine neue info:
natürlich habe ich mich dem ganzen nicht ganz entzogen, sprich ich habe mich etwas an den hausmeisterkosten und auch am hausflur und an anderen diversen kosten beteiligt. natürlich ist mir auch klar das ich nicht willkürlich kürzen darf und hatte eigentlich gehofft, dass der vermieter auf mich zukommt und gemeinsam mit mir eine lösung findet, denn es kann nicht sein, dass ich genausoviel anteilig bezahlen muß wie die praxis, die wirklich von morgens bis abends da ist und heizkosten nonstop verbraucht bzw. wasser ohne ende...etc.
ja, in meinem mietvertrag steht tatsächlich das wasser- entwässerung und müll nach personenzahl abgerechnet werden muß.
abschließend meine ich mit abrechnungspauschale die abrechnung, die der vermieter investieren mußte, da er selbst dies wohl nicht kann. danke und grüße...s. -
Also, bei den Heizkosten wird der Verbrauch ja für jede Mieteinheit individuell erfasst und abgerechnet. Da gibt es keine Unterschiede bei bei Wohnraum- und Gewerbemiete.
Für die anderen Probleme sehe ich nur die Beratung durch einen Anwalt, das sind keine Themen für ein Forum.
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na das ist doch mal ein hinweis.
denke das werde ich auch tun müssen.
ist der wink in diese richtung einer, der mir hoffnung geben kann das das recht auf meiner seite steht?
aber das ist wohl auch schwer zu beurteilen.
danke erstmal : -
Hi Grünauge,
im MV ist nachzulesen, was alles auf den Mieter umlegbar ist.
Es sollten hier auch die Aufteilungsschlüssel angegeben werden. Wenn der VM das in der BK-Abr. nicht gemacht hat, würde ich sie zurückweisen mit der Begründung, dass sie nicht den mietvertraglichen Vereinbarungen entspricht und eine korrekte Berechnung einfordern.
Vorher sollteste jedoch mal mit einem Kundigen die Abrechnung mit dem MV vergleichen.
Sollten die Abrechnungsschlüssel nicht den mv-Vereinbarungen entsprechen, hätte der VM die Mieter mindestens 3 Monate vor Beginn des Abrechnungszeitraumes schriftlich mit plausibler Erklärung informieren müssen. -
hallo nach köln

gar nicht so weit weg von...57...
nur mal so!
vielen dank der infos.
ich habe am mi einen termin mit einem anwalt den ich schon sehr lange kenne und auch sehr schätze.
es ist nicht unbedingt sein spezialgebiet, aber mein vertrauen reicht um ihn dafür zu befragen.
bin sehr gespannt und dankbar für jeden hinweis, der mir zu mehr klarheit verhelfen kann. denn ich möchte nicht kneifen, aber auch nicht ungerecht zu mehrkosten verdonnert werden.
bin schließlich eine alleinerziehende mutter mit einem 1 1/1 jährigem kind und versuche voll im beruf zu stehen und meiner tochter gerecht zu werden.
beste grüße
s.
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