Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, was tun ?

  • Hallo Zusammen,

    ich schreibe hier zum ersten mal !

    Die Nebenkostenabrechnung ist jedes Jahr von der Aufstellung her fehlerhaft,
    den Vermieter interessiert das aber nicht und ich muß jedes mal auf dem Arbeitsamt
    kämpfen um diese doch genemigt zu bekommen.
    Ich schreibe dem Vermieter 3x im Jahr ein Einschreiben mit Rückschein mit
    bitte um zusendung der kompletten Belege zu der Nebenkostenabrechnung
    diese bekomme ich dann ungeöffnet 4-6 Wochen später zurück, so kann ich
    dem Amt wenigsten belegen das ich es versucht hatte eine korreckte
    Nebenkostenabrechnung zu bekommen.

    Gibt es nicht eine Möglischkeit dem Vermieter irgendwie beizukommen,
    vielleicht auch Gerichtlich.

    Und, der Vermieter hat die Nebenkosten für 2011 als noch ausstehend
    angemahnt, hat er überhaupt noch einen Anspruch für diese ?

    Grüßle Nessy

  • Der Vermieter muß Ihnen die Belege nicht zusenden. Diese können Sie aber beim Vermieter einsehen oder gegen ein Gebühr Kopien anfordern.
    Die Betriebskostenabrechnung ist in einer für Normalbürger verständlichen Weise zu erstellen.
    Da die Zahlung bei Ihnen durch das Amt erfolgt, ist das Amt für eine nachprüfbare Abrechnung verantwortlich.
    Sie legen die Unterlagen dem Amt und diese nimmt dann nach Prüfung die Zahlung vor oder nicht.
    Die Verantwortung für eine Nachzahlung oder auch Rückzahlung liegt also in erster Linie beim Amt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (12. April 2015 um 10:23)


  • Da die Zahlung bei Ihnen durch das Amt erfolgt, ist das Amt für eine nachprüfbare Abrechnung verantwortlich.
    Sie legen die Unterlagen dem Amt und diese nimmt dann nach Prüfung die Zahlung vor oder nicht.
    Die Verantwortung für eine Nachzahlung oder auch Rückzahlung liegt also in erster Linie beim Amt.

    Seit wann ist das Jobcenter (nicht Arbeitsamt!) für die Prüfung der Betriebskosten verantwortlich? Diese Verantwortung liegt ganz allein beim Leistungsempfänger (Mieter), der plausibel nachweisen muss, dass die gezahlten Betriebskosten im Rahmen des erlaubten liegen.

    Und wenn der Vermieter nicht in die Hufe kommt, dann holt man sich gegen einen Kostenbeitrag von 10,- Euro einen Beratungsschein und lässt einen Anwalt die Arbeit machen. Als Kunde des Jobcenters dürfte dafür Zeit genug vorhanden sein.

  • Wenn die Abrechnungen fehlerhaft sind warum läßt Du sie nicht fachlich prüfen?

    Der Vermieter muß Dir keine Belege zusenden. Du hast lediglich Anspruch diese in seinen Räumlichkeiten einzusehen.

    Wenn die Abrechnung für 2011 fristgerecht zugegangen ist hat der Vermieter noch Anspruch auf die Nachzahlung. Bis zum 31.12.2015, bei kalenderjähriger Abrechnung, kann der Vermieter noch einen Mahnbescheid und nachfolgend Erlass auf Zwangsvollstreckung beantragen wenn Du nicht zahlst.

  • Zitat

    Der Vermieter muß Dir keine Belege zusenden. Du hast lediglich Anspruch diese in seinen Räumlichkeiten einzusehen.

    Sofern es dem Mieter entfernungsmäßig zuzumuten ist. Eine weitere Ausnahme wäre für die Zusendung der Belege, wenn M.u.VM so
    im Streit liegen, daß eine diesbezügliche Begegnung gefährlich wäre. Soll es ja geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (12. April 2015 um 12:53)

  • Da die Zahlung bei Ihnen durch das Amt erfolgt, ist das Amt für eine nachprüfbare Abrechnung verantwortlich.
    Die Verantwortung für eine Nachzahlung oder auch Rückzahlung liegt also in erster Linie beim Amt.


    Vorsicht! Vertragspartner für das Amt ist dessen Kundin, also unsere Fragestellerin.

  • Nessy:

    "ich schreibe hier zum ersten mal !"
    - Macht nichts, andere schreiben hier zum x-ten Mal.

    "Die Nebenkostenabrechnung ist jedes Jahr von der Aufstellung her fehlerhaft,"
    - Dann widerspricht man ihr in den fehlerhaften Punkten und fordert eine korrekte Abrechnung. Bis dahin werden die infrage kommenden Positionen nicht ausgeglichen.

    "den Vermieter interessiert das aber nicht"
    - Wie schön für ihn, dass ich nicht sein Mieter bin.

    "ich muß jedes mal auf dem Arbeitsamt kämpfen um diese doch genemigt zu bekommen."
    - Mal darüber nachgedacht, dass das AA auch u.a. meine gezahlten Steuern ausgibt?

    "Ich schreibe dem Vermieter 3x im Jahr ein Einschreiben mit Rückschein"
    - Hast wohl genug Geld für sowas? EIN Einwurfeinschreiben genügt.

    "mit bitte um zusendung der kompletten Belege zu der Nebenkostenabrechnung"
    - Wie bereits gesagt, der VM ist verpflichtet, Dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren und e.F. auch die Berechnungsweisen zu erklären.

    "Gibt es nicht eine Möglischkeit dem Vermieter irgendwie beizukommen, vielleicht auch Gerichtlich."
    - Weshalb nicht andersrum? Ich würde ihn kommen lassen, falls er meint, dass er noch Ansprüche gegen mich hat.

    "Und, der Vermieter hat die Nebenkosten für 2011 als noch ausstehend angemahnt, hat er überhaupt noch einen Anspruch für diese ?"
    - Wurde bereits von anitari beantwortet.

  • Nessy:


    "ich muß jedes mal auf dem Arbeitsamt kämpfen um diese doch genemigt zu bekommen."
    - Mal darüber nachgedacht, dass das AA auch u.a. meine gezahlten Steuern ausgibt?

    "Ich schreibe dem Vermieter 3x im Jahr ein Einschreiben mit Rückschein"
    - Hast wohl genug Geld für sowas? EIN Einwurfeinschreiben genügt.

    @Bernie: Warum denn so aggressiv zum Sonntag. Die Fragestellerin hat doch ganz vernünftig gefragt...

    Insoweit wurden nun auch alle Fragen ausführlich beantwortet, mich würde allerdings noch interessieren, woher die Fragestellerin die Gewissheit nimmt, dass die jährliche Abrechnung fehlerhaft ist und um was für Fehler es sich dabei handelt. Vielleicht kommt man so dem Problem auf die Spur.. oder ist es vielleicht nur ein Missverständnis?

  • @Bernie: Warum denn so aggressiv zum Sonntag.


    Das klingt nur so. Berny ist halt etwas direkt.:cool:


    Zitat

    Vielleicht kommt man so dem Problem auf die Spur..

    Wenn denn Fragesteller(in) möchte sicher.

    Nur muß sie/er sich schon selbst etwas bemühen.

  • Also grundlegend isses doch schonmal so , das wenn eine Nachzahlung aufgrund der BKA ansteht , da was falsch sein muss, oder irre ich da nun :) nein das war ein Scherz :) , natürtlich sollte man das ganze prüfen. Ne Kopie hier im Forum einzubinden wäre auch mal ne tolle Sache. Dann könnten wir schonmal grob nachschauen.

    Da hier in dem Falle ohnehin die ARGE / Jobcenter oder wie die sich nun nennen, für Nachzahlungen verantwortlich sind, würde ich mir anstelle der Fragestellerin gar keine Gedanken darum machen. Lediglich wenn Heizkosten nachgezahlt werden müssten, könnte die Fragestellerin das interessieren, denn da übernimmt das Amt ja nicht 100%. Das Amt wird aber kaum prüfen ob die BKA so stimmt, solange die Nachforderungen nicht extremst hoch ausfallen, winken die Sachbearbeiter das durch. Aber finds trotzdem ansich löblich wenn hier der Versuch gestartet wird Steuergelder zu sparen.

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