Frage zu Kaution - Schadensfall und Haftpflicht

  • Hallo,

    für den folgenden Sachverhalt würde ich gerne wissen welche Vorgehensweise ihr bezüglich der Kaution empfehlt.

    Nach unsrer Kündigung der Wohnung, hatten wir am 31. Dezember Wohnungsbesichtigung und Übergabe. Hierbei wurde ein Mangel am Heizkörper im Bad festgestellt. Ein Handtuch hatte eine Blauverfärbung im Kunstoffmantel des Heizkörpers hinterlassen. Die Art des Heizkörpers war jedoch für das Aufhängen von Handtüchern gedacht.
    Wir haben unterschrieben dass wir die Kosten des Austausches übernehmen - weitere gegenseitige Ansprüche wurden ausgeschlossen. Auch mit dem Hinweis unter Zeugen, dass wir dies bei unserer Haftpflichtversicherung einreichen.
    Unsere Haftpflichtversicherung hat nach Zusendung der Foto's vom Schaden uns mitgeteilt die Kosten zu regulieren - soweit im Rahmen - und sich direkt mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und dies auch direkt mit ihm zu regeln.
    Ende Feburar bekamen wir dann eine Rückmeldung unserer Versicherung, dass der Vermieter bisher nicht auf ihr Schreiben geantwortet hätte.
    Auf unsere Nachfrage beim Vermieter bekamen wir per email die Antwort - Anfang März - dass zwar ein Handwerker beauftragt wäre, dieser jedoch bis dahin keine passende Heizung gefunden hätte. Ein paar Stunden später kam dann die Antwort, dass er nun von seinem Hausmeister erfahren hätte, dass der Heizkörper gerade just installiert worden wäre.

    Vor 10 Tagen erhielten wir nun eine Email des Vermieters, mit einem Foto der Rechnung des Heizungsinstallateurs im Anhang und der Mitteilung er hätte diese Rechnung nun bezahlt. Mehr schrieb er nicht !

    Auf unsere Rückfrage ob er nun Unterlagen bei unserer Versicherung einreicht oder ob wir noch etwas regeln sollten, kam die Antwort, dass er gedenke diese Kosten mit unserer Kaution zu verrechnen - er würde nichts an unsere Versicherung einreichen - schließlich hätten wir unterschrieben die Kosten zu übernehmen. Aber natürlich könnten wir ihm das Geld auch auf sein Konto überweisen und würden dann das Original der Handwerkerrechnung erhalten.

    Zwischenzeitlich habe ich schon das Foto der Handwerkerrechnung an unsere Versicherung weitergeleitet und diese wird den Schaden regulieren, das Geld an uns überweisen.

    Nun zu meinen Fragen:

    Würdet Ihr empfehlen das Geld zu überweisen und weiter auf die Rückzahlung der Kaution zu warten - die Nebenkostenabrechung steht noch aus. Allerdings haben wir die Jahre zuvor immer Geld davon zurück bekommen.

    oder

    würdet Ihr empfehlen auf seinen Vorschlag einzugehen und diese Kosten mit der Kaution zu verrechnen. Die Kaution sind 900 Euro - die Kosten der Rechnung 390 Euro. Aufgrund dessen, dass wir bei Mietvertragsabschluss befreundet waren, hatten wir die Kaution auf sein normales Konto überwiesen.

    oder gibt es andere Lösungen ?

    Danke LG Siegmund

  • Hallo Siegmund,

    ich weiss nicht, was dieses Hin- und Her soll. Eines jedoch lehrt mich dies: Nicht bei Freunden mieten, nicht an Freunde vermieten.
    Von der Kaution kann der VM eine angemessene Summe für eine evtl. Nachforderung aus der noch nicht getätigten Betriebskostenabrechnung einbehalten.
    Wohin Ihr die Kaution gem. Angabe des VM überwiesen habt, ist egal. Zinsen MUSS er zahlen.

  • Hallo,

    na das ist ja ein großes Problem.

    Das Geld direkt überweisen oder von er Kaution abziehen lassen?

    Ich würde es mit der Kaution verrechnen lassen, aber eigentlich ist doch so etwas von egal.

    Gruss
    H H

  • Hallo Siegmund,

    ich weiss nicht, was dieses Hin- und Her soll. Eines jedoch lehrt mich dies: Nicht bei Freunden mieten, nicht an Freunde vermieten.
    Von der Kaution kann der VM eine angemessene Summe für eine evtl. Nachforderung aus der noch nicht getätigten Betriebskostenabrechnung einbehalten.
    Wohin Ihr die Kaution gem. Angabe des VM überwiesen habt, ist egal. Zinsen MUSS er zahlen.

    Nu ja nach allem was ich noch an Juristischem gelesen habe, wäre es halt so, wenn er das direkt mit der unserer Versicherung regeln würde, er nicht umhin käme zu belegen wie alt die vorige Heizung war, Zeitwert etc. So hat er die komplette Summe sicher und wegen vielleicht 50 Euro werde auch ich keinen Rechtsstreit anfangen - das weiß er - er im Gegenzug liebt Juristerein.

    @ H Hamburg,

    leider weiß ich halt nicht ob es egal ist, wenn er es mit der Kaution verrechnet. Rechtlich gesehen darf er es nicht. Und ich weiß nicht was ich ihm, wenn ich es erlaube, ihm für juristische Möglichkeiten zugestehe den Rest der Kaution länger einzubehalten ?!

    LG Siegmund

  • Wieso.....?

    Zum einen Bauchgefühl und weil ich weiß dass er zu seltsamen rechtliche Argumentationen neigt, sowie gerne blufft ! Er hat genug Geld und liebt juristische Spielereien - man kennt sich eben ein wenig.
    Er ist Psychologe und Mediator von Beruf.

    Einmal editiert, zuletzt von Siegmund (11. April 2015 um 15:27)

  • Zum einen Bauchgefühl und weil ich weiß dass er zu seltsamen rechtliche Argumentationen neigt, sowie gerne blufft ! Er hat genug Geld und liebt juristische Spielereien - man kennt sich eben ein wenig.
    Er ist Psychologe und Mediator von Beruf.


    Meine Frage war, wieso er es nicht darf.

  • Meine Frage war, wieso er es nicht darf.

    Danke für den Hinweis. Habe nochmal nachgelesen - gut er darf grundsätzlich. Dann bliebe ja nur die Frage ob er in voller Höhe der Rechnung abziehen dürfte, wenn die Haftpflichtversicherung wegen Zeit-Wertverlust weniger bezahlt. Jetzt verstehe ich wo ich gehakt habe - gut Thema durch.

  • Danke für den Hinweis. Habe nochmal nachgelesen - gut er darf grundsätzlich. Dann bliebe ja nur die Frage ob er in voller Höhe der Rechnung abziehen dürfte, wenn die Haftpflichtversicherung wegen Zeit-Wertverlust weniger bezahlt. Jetzt verstehe ich wo ich gehakt habe - gut Thema durch.


    In der Regel kannst Du Deiner HVers vertrauen, denn die erkennen gerechtfertigte Ansprüche an, zu hohe bzw. unberechtigte Forderungen wehren sie ab. Also dürfte bei Dir nichts "hängen" bleiben. Wenn Du die VM-Ansprüche an Deine HVers abgetreten hast, ist der Schadensfall für Dich kein Thema mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. April 2015 um 19:31)

  • Meine Frage war, wieso er es nicht darf.

    @Bernie,

    nochmal eine Ergänzung. Ich hakte auch deshalb, weil ich bisher ja die Mietkaution bei allen vorherigen Wohnungen auf Sparbüchern hatte und da eine Zustimmung meinerseits erforderlich gewesen wäre.

    Zudem schreibt eine Versicherung nicht umsonst:


    Verrechnung mit der Kaution

    Damit Ihnen keine ungerechtfertigten Forderungen von der Kaution abgezogen werden, bitten wir Sie, die Verrechnung der Schäden mit der Kaution abzulehnen. Nur so können wir prüfen, ob die Forderungen Ihres Vermieters korrekt sind. Bei Zweifeln oder Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

    LG Siegmund

  • Zudem schreibt eine Versicherung nicht umsonst:
    Verrechnung mit der Kaution
    Damit Ihnen keine ungerechtfertigten Forderungen von der Kaution abgezogen werden, bitten wir Sie, die Verrechnung der Schäden mit der Kaution abzulehnen. Nur so können wir prüfen, ob die Forderungen Ihres Vermieters korrekt sind. Bei Zweifeln oder Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.


    Sehr gut!!

  • In der Regel kannst Du Deiner HVers vertrauen, denn die erkennen gerechtfertigte Ansprüche an, zu hohe bzw. unberechtigte Forderungen wehren sie ab. Also dürfte bei Dir nichts "hängen" bleiben. Wenn Du die VM-Ansprüche an Deine HVers abgetreten hast, ist der Schadensfall für Dich kein Thema mehr.

    Das stimmt schon. Allerdings schrieb mein ehem. Vermieter u.a. schon - was geht mich Deine Haftpflicht an. D.h. egal wieviel die mir zurück bezahlen, er wird seinen Rechnungsbetrag von der Kaution abziehen. Und ich fürchte ich hab dann schlechte Karten eine evt. Differenz von vielleicht 50 Euro von ihm zu bekommen. Die kann ich vermutlich abschreiben.

  • ich würde in dem Fall auch nichts an den VM zahlen und auch nichts verrechnen lassen, die Versicherung reguliert den Schaden und gut ist.

    Der VM geht sicher davon aus das die Versicherung (wie die eben sind) in irgendeiner Form etwas abzieht. Darum will der auch lieber das verrechnet wird etc. Er ist doch auf der sicheren Seite so. Hat kein Aufwand und das Geld ist gesichert. Bei der Versicherung müsste er ja Belege einreichen , die eventuell nicht so ganz plausibel sind und Rückfragen kommen. Alleine das es so lang gedauert hjat nen Heizkörper zu tauschen und dann doch plötzlich ganz fix ging, lässt mich fast vermuten das der alte Heizkörper noch hängt und nur auf ne ca passende Rechnung gewartet wurde die man vorlegen kann

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