Klausel mit BU-Versicherung und weitere Fragen

  • Hallo miteinander!

    Ich habe nochmal ein paar Fragen die mir im Mietvertrag aufgefallen sind:

    Unter anderem steht drin, dass der Vermieter dem Mieter eine Berufsunfähigkeitsrente finanziert, zur Absicherung gegen Mietausfälle. Bei Annahme dieser Absicherung durch die Versicherung würden 10€ nachgelassen, mit Beginn des Vertrages bis max. zum Ende des Mietvertrags.

    Für mich klingt die Klausel so: Der Vermieter möchte im Namen des Mieters einen Versicherungsvertrag für eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen und ihm während der Mietdauer davon 10€ monatl. Zuschuss geben. Nach Ende des Mietverhältnisses hört der Zuschuss auf und der Mieter darf selber weiter zahlen.

    Oder wie ist das zu werten?

  • Zitat

    Oder wie ist das zu werten?

    Dazu müßte man den Vertrag kennen.

    Wenn möglich diesen einscannen und als Bild(er) hochladen. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Für mich sieht das aber eher danach aus als ob der Vermieter Versicherungsvertreter/-makler ist und dringend Abschlüsse braucht.

  • Hoffentlich haben Sie diesen Mist nicht schon unterschrieben.
    Mal abgesehen davon, das ohne Ihre Unterschrift ein Versicherungsvertrag garnicht zum Tragen kommt.

  • leider ja, aber der Vermiete möchte aus einem anderen Grund vom Mietvertrag zurücktreten.

    Zurücktreten geht aber nur mit Ihrem Einverständnis. Das wissen Sie doch.

  • Wogegen ich auch nichts einzuwenden hätte, bzw. telefonisch zugesagt habe. Bis wann müsste der Vertragsrücktritt schriftlich bei mir eingehen (gilt da auch per Mail / Fax?)?
    Ich gehe nun nämlich davon aus, dass die mündliche Ankündigung vom Vermieter, er möchte zurücktreten auch Bestand hat und ich damit zum ursprünglich festgelegten Mietbeginn nichts überweisen muss.
    Nicht dass der Vermieter noch damit kommt, ich hätte zum Einzugstermin keine Miete und keine Kaution bezahlt und man möchte mir deshalb kündigen.
    Grund für den Vermieter ist, dass ich auf geltende Gesetzte bestehe.

  • Wogegen ich auch nichts einzuwenden hätte, bzw. telefonisch zugesagt habe. Bis wann müsste der Vertragsrücktritt schriftlich bei mir eingehen (gilt da auch per Mail / Fax?)?


    Das geht nur mit einen schriftlichen Aufhebungsvertrag!
    Bis wann? Dazu gibt es keine Frist. Jedoch zeitnah sollte das gemacht werden, bevor Ihnen durch Umzugsvorbereitungen Kosten entstehen.

    Zitat

    Ich gehe nun nämlich davon aus, dass die mündliche Ankündigung vom Vermieter, er möchte zurücktreten auch Bestand hat und ich damit zum ursprünglich festgelegten Mietbeginn nichts überweisen muss.


    Da gehen Sie in die Irre. Mündlich geht schon garnicht!

  • Gemeint war eher, ob der Aufhebungsvertrag noch vor Mietbeginn erfolgen muss, oder obs auch wenige Tage danach sein darf. Mietbeginn wäre in ein paar Tagen. Nun gehe ich eben davon aus, dass mich der Vermieter nicht in die Wohnung einziehen lassen möchte und werde daher auch nicht einziehen. Wenn ich nun allerdings 1/3 der Kaution sowie die erste Monatsmiete zu Mietbeginn überweise (Vermieter besteht auf volle Kaution zur Übergabe) wäre es ja ziemlich sinnfrei, wenn angenommen ein Tag später der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wird.

  • Gemeint war eher, ob der Aufhebungsvertrag noch vor Mietbeginn erfolgen muss, oder obs auch wenige Tage danach sein darf. Mietbeginn wäre in ein paar Tagen.


    Er kann jederzeit abgeschlossen werden.

    Zitat

    Nun gehe ich eben davon aus, dass mich der Vermieter nicht in die Wohnung einziehen lassen möchte und werde daher auch nicht einziehen.


    Was soll das den nun wieder? Sortieren Sie endlich mal Ihre Gedanken. Ich habe nicht Lust bereits gegessenes Zeug nochmal zu essen.

    Zitat

    Wenn ich nun allerdings 1/3 der Kaution sowie die erste Monatsmiete zu Mietbeginn überweise (Vermieter besteht auf volle Kaution zur Übergabe) wäre es ja ziemlich sinnfrei, wenn angenommen ein Tag später der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wird.

    Sinnfreier gehts nicht. Dann könnten beide Seiten auch auf einer 3-monatigen Kündigungsfrist bestehen.
    Bedenke: Aufhebungsvertrag geht nur im gegenseitigen Einvernehmen.

  • Danke für die Antworten!

    Da muss ich euch recht geben, es ist etwas durcheinander. Vermieter ist übrigens eine Firma und alle Mitarbeiter sind anscheinend gleichberechtigt, wenn es um Mietverträge geht. Der Mietvertrag ist voller Ungereimtheiten und Sonderklauseln (Beispiel siehe oben), leider habe ich den Vertrag so unterschrieben, weil sie sonst einen anderen Mieter genommen hätten. Der Vertrag wurde mir von einem Mitarbeiter unterschrieben zugemailt mit der Aufforderung ich solle ihn noch am selben Tag unterschrieben zurückschicken. Im Vertrag steht bezüglich Kaution nur, dass eine Kaution in Höhe von XXX € zu hinterlegen ist (bis zur vollständigen Hinterlegung der Summe behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor). Nun also habe ich einige Tage nach der Unterschrift mal angerufen und nachgefragt wie wir das mit Übergabe und Kaution machen. Leider haben dort in der Firma auch alle unterschiedliche Ansichten was §551(2) angeht. Der Mitarbeiter X ist mit Ratenzahlung der Kaution einverstanden. Telefonisch sagte mir Mitarbeiter X zu, ich würde bei Wohnungsübergabe den Schlüssel bekommen, wenn ich dabei auch die erste Rate der Kaution bezahle (nicht aus Geldnot, sondern der Sicherheit wegen und weil mir das Recht zusteht). Der Mitarbeiter Y ist damit aber nicht einverstanden, wie ich kurz darauf feststellen musste. Mitarbeiter Y hat mir deshalb telefonisch angekündigt, vom Vertrag zurück zu treten.

    Ich denke, bei soviel Chaos und Ärger ist es verständlich, dass ein Mieter in diesem Fall auch zurücktreten möchte.

    Natürlich möchte ich abwarten bis ich von den Vermietern das ganze schriftlich bekomme.

    2 Mal editiert, zuletzt von Eichhorn (10. April 2015 um 23:31)

  • Hallo Eichhorn,

    grundsätzlich bist du vor "dubiosen" Klauseln in einem Wohnungsmietvertrag durch das Gesetz geschützt. Dieses sieht allerdings auch keine Rücktrittsrecht vor. D.h. du brauchst auf jeden Fall einen Aufhebungsvertrag (am besten schriftlich), um am Ende nicht doch in irgendwelche Probleme zu laufen.

    Falls du den Vertrag mit der BU-Versicherung bereits abgeschlossen hast, dann mußt du diesen separat beenden. Der hat nichts mit der Vermietung zu tun. Hier hättest du ein 14tägiges Rücktrittsrecht.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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