Danke für die Antworten!
Da muss ich euch recht geben, es ist etwas durcheinander. Vermieter ist übrigens eine Firma und alle Mitarbeiter sind anscheinend gleichberechtigt, wenn es um Mietverträge geht. Der Mietvertrag ist voller Ungereimtheiten und Sonderklauseln (Beispiel siehe oben), leider habe ich den Vertrag so unterschrieben, weil sie sonst einen anderen Mieter genommen hätten. Der Vertrag wurde mir von einem Mitarbeiter unterschrieben zugemailt mit der Aufforderung ich solle ihn noch am selben Tag unterschrieben zurückschicken. Im Vertrag steht bezüglich Kaution nur, dass eine Kaution in Höhe von XXX € zu hinterlegen ist (bis zur vollständigen Hinterlegung der Summe behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor). Nun also habe ich einige Tage nach der Unterschrift mal angerufen und nachgefragt wie wir das mit Übergabe und Kaution machen. Leider haben dort in der Firma auch alle unterschiedliche Ansichten was §551(2) angeht. Der Mitarbeiter X ist mit Ratenzahlung der Kaution einverstanden. Telefonisch sagte mir Mitarbeiter X zu, ich würde bei Wohnungsübergabe den Schlüssel bekommen, wenn ich dabei auch die erste Rate der Kaution bezahle (nicht aus Geldnot, sondern der Sicherheit wegen und weil mir das Recht zusteht). Der Mitarbeiter Y ist damit aber nicht einverstanden, wie ich kurz darauf feststellen musste. Mitarbeiter Y hat mir deshalb telefonisch angekündigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Ich denke, bei soviel Chaos und Ärger ist es verständlich, dass ein Mieter in diesem Fall auch zurücktreten möchte.
Natürlich möchte ich abwarten bis ich von den Vermietern das ganze schriftlich bekomme.