Beiträge von Eichhorn

    Danke für die Antworten!

    Da muss ich euch recht geben, es ist etwas durcheinander. Vermieter ist übrigens eine Firma und alle Mitarbeiter sind anscheinend gleichberechtigt, wenn es um Mietverträge geht. Der Mietvertrag ist voller Ungereimtheiten und Sonderklauseln (Beispiel siehe oben), leider habe ich den Vertrag so unterschrieben, weil sie sonst einen anderen Mieter genommen hätten. Der Vertrag wurde mir von einem Mitarbeiter unterschrieben zugemailt mit der Aufforderung ich solle ihn noch am selben Tag unterschrieben zurückschicken. Im Vertrag steht bezüglich Kaution nur, dass eine Kaution in Höhe von XXX € zu hinterlegen ist (bis zur vollständigen Hinterlegung der Summe behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor). Nun also habe ich einige Tage nach der Unterschrift mal angerufen und nachgefragt wie wir das mit Übergabe und Kaution machen. Leider haben dort in der Firma auch alle unterschiedliche Ansichten was §551(2) angeht. Der Mitarbeiter X ist mit Ratenzahlung der Kaution einverstanden. Telefonisch sagte mir Mitarbeiter X zu, ich würde bei Wohnungsübergabe den Schlüssel bekommen, wenn ich dabei auch die erste Rate der Kaution bezahle (nicht aus Geldnot, sondern der Sicherheit wegen und weil mir das Recht zusteht). Der Mitarbeiter Y ist damit aber nicht einverstanden, wie ich kurz darauf feststellen musste. Mitarbeiter Y hat mir deshalb telefonisch angekündigt, vom Vertrag zurück zu treten.

    Ich denke, bei soviel Chaos und Ärger ist es verständlich, dass ein Mieter in diesem Fall auch zurücktreten möchte.

    Natürlich möchte ich abwarten bis ich von den Vermietern das ganze schriftlich bekomme.

    Gemeint war eher, ob der Aufhebungsvertrag noch vor Mietbeginn erfolgen muss, oder obs auch wenige Tage danach sein darf. Mietbeginn wäre in ein paar Tagen. Nun gehe ich eben davon aus, dass mich der Vermieter nicht in die Wohnung einziehen lassen möchte und werde daher auch nicht einziehen. Wenn ich nun allerdings 1/3 der Kaution sowie die erste Monatsmiete zu Mietbeginn überweise (Vermieter besteht auf volle Kaution zur Übergabe) wäre es ja ziemlich sinnfrei, wenn angenommen ein Tag später der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wird.

    Wogegen ich auch nichts einzuwenden hätte, bzw. telefonisch zugesagt habe. Bis wann müsste der Vertragsrücktritt schriftlich bei mir eingehen (gilt da auch per Mail / Fax?)?
    Ich gehe nun nämlich davon aus, dass die mündliche Ankündigung vom Vermieter, er möchte zurücktreten auch Bestand hat und ich damit zum ursprünglich festgelegten Mietbeginn nichts überweisen muss.
    Nicht dass der Vermieter noch damit kommt, ich hätte zum Einzugstermin keine Miete und keine Kaution bezahlt und man möchte mir deshalb kündigen.
    Grund für den Vermieter ist, dass ich auf geltende Gesetzte bestehe.

    Hallo miteinander!

    Ich habe nochmal ein paar Fragen die mir im Mietvertrag aufgefallen sind:

    Unter anderem steht drin, dass der Vermieter dem Mieter eine Berufsunfähigkeitsrente finanziert, zur Absicherung gegen Mietausfälle. Bei Annahme dieser Absicherung durch die Versicherung würden 10€ nachgelassen, mit Beginn des Vertrages bis max. zum Ende des Mietvertrags.

    Für mich klingt die Klausel so: Der Vermieter möchte im Namen des Mieters einen Versicherungsvertrag für eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen und ihm während der Mietdauer davon 10€ monatl. Zuschuss geben. Nach Ende des Mietverhältnisses hört der Zuschuss auf und der Mieter darf selber weiter zahlen.

    Oder wie ist das zu werten?

    Hallo und einen schönen Ostersonntag wünsche ich euch!

    Ich muss aber gleich mal mit der Tür ins Haus fallen, folgendes:

    Ich habe für ein WG Zimmer einen Mietvertrag unterschrieben, bei dem als Vermieter eine Firma mit Postanschrift eingetragen ist. Ich kann im Telefonbuch, Internet und im Handelsregister diese Firma jedoch nicht finden. Von dem Herrn mit dem ich die Wohnung besichtigt habe, weiß ich nur seinen Namen und seine Handynummer sowie seine Emailadresse (welche jedoch eine normale Privatmailadresse ist).
    Ich musste bei dem Herrn erstmal nachfragen wer Inhaber der Firma ist. Unter den Namen, die er mir nannte, konnte ich auch Handelsregistereinträge finden, jedoch nicht mit der gesuchten Adresse.

    Der Herr hat im Mietvertrag bei "Vermieter" mit seiner Unterschrift unterschrieben, nicht "i. A." oder "i. V."

    Desweiteren steht im Mietvertrag, dass der "Mieter Kenntnis davon hat, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behält". Meines Wissens sei das nach aktueller Gesetzgebung nicht mehr zulässig. Kann man da nachträglich den Schlüssel noch einfordern?

    Leider brauchte ich die Wohnung sehr kurzfristig, wodurch ich mich gezwungen fühlte, den Vertrag nun doch zu unterschreiben.

    Mir kommt das mit der falschen Adresse ziemlich komisch vor. Was kann man in diesem Fall tun? Wie kann man sich absichern, dass ich z. B. bei einer Kündigung diese auch an den richtigen Adressaten richte?

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