Hey leute ich hoffe ihr könnt mir helfen.. auch wenn das Thema vielleicht nicht hier rein passt aber ich weiß nicht unter welches Thema ich es sonst setzten soll. ich wohne in einem 6 Familien Haus und der Vermieter hat an der Pinnwand einen Aushang gepinnt und ich frage mich ob das rechtmäßig ist (Der aushang ist im anhang)
Ich meine er kann ja nicht einfach 400 Euro kassieren nur weil jemand zu laut Musik hört ?! Da entsteht ja gar kein Schaden dabei wofür er Geld verlangen könnte...
ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar
Zahlungen
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pawelinchen -
10. April 2015 um 11:30 -
Erledigt
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Hallo,
den Aushang kannst Du unter Ulk verbuchen.
Ich würde einen Aushang daneben hängen, auf welchem Du dem Vermieter Gebühren für verspätete oder unterlassene Reparaturmaßnahmen ankündigst.
Wenn er das durchsetzen will, würden sich viele Anwälte die Hände reiben.
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Hallo,
glaubst du tatsächlich, dass der Vermieter so etwas durchsetzen könnte?
Das ist Blödsinn und sicher nicht ernst gemeint. Hat aber bei einigen Bewohnern wohl seine Zweck erfüllt.Gruss
H H -
Idee gut - Durchsetzung ausgeschlossen
Zitatnur weil jemand zu laut Musik hört ?! Da entsteht ja gar kein Schaden
Doch, ein Hör- und Nervenschaden.
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Hahahahahahahahaha. Ich würde sowas mal an die Bildzeitung schicken.
Seien Sie aber vorsichtig. Es kann auch ein Fake sein. Der Vermieter muß das vielleicht garnicht angebracht haben.
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Selten so gelacht...
Übrigens: Gebühren können nur öfftl. Einrichtungen erheben. -
Ich würde sagen, das ist noch nicht mal vom Besitzer, sondern einem Nachbarn.
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Ich würde sagen, das ist noch nicht mal vom Besitzer, sondern einem Nachbarn.
Wohl vom 1. April... -
Ich würde sagen, das ist noch nicht mal vom Besitzer, sondern einem Nachbarn.
Doch ich würde ich sagen der Vermieter ist mysteriös
er ist schon ein wenig komisch. Wenn man ihn auf der Straße sehen würde, würde man sicher nicht sagen das er Wohnungen vermietet.
Aber naja ich schau mal was daraus wird und danke euch 
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Naja heutzutage muss man eben schaun das man seine Penunzen beisammen kriegt, auch durch solche Maßnahmen
finds lustig und wenns ernst gemeint ist ähm mir fällt grad nur ein Wort dazu ein "abgewixt" ?Musste dir aber mal null Gedanken drum machen, das ist sowas von unzulässig , unzulässiger gehts fast nicht. Sollte der VM tatsächlich mal ne Rechnung stellen und einer das sogar noch zahlen, gleich beim Finanzamt anschwärzen, denn der führt da sicher keine 19% Mwst von ab

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Sollte der VM tatsächlich mal ne Rechnung stellen und einer das sogar noch zahlen, gleich beim Finanzamt anschwärzen, denn der führt da sicher keine 19% Mwst von ab

Warum sollte der Vermieter denn für solche Zahlungseingänge (wenn er sie bekommen würde) Mehrwertsteuer abführen müssen????
Bist du wieder betrunken, Azze?
Gruss
H H -
Ich gehe davon aus das sein Bußgeldkatalog eine Dienstleistung nötig macht z.b. verunreigen des Hausflurs, dies muss durch eine Reinigung beseitigt werden , diese dann mit 19% zu besteuern wäre !!! und nu ???
Leidest du an Erektiler Dysfunktion ?
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