Parkplatz mit im Mietvertrag

  • Guten Morgen,

    ich habe ein sehr großes Problem und hoffe auf Mithilfe.
    Wir hatten starken Schimmelbefall in der Wohnung, welchen wir auch beheben lassen haben (obwohl es nicht unsere Schuld war, aber wir wollten schnell aus der Wohnung raus).
    Auf eigenen Wunsch haben wir einen Nachmieter gesucht und zum 01.04. gefunden.
    In unserem Mietvertrag stehen noch zwei Tiefgaragenstellplätze, die von den neuen Mietern nicht übernommen werden.
    Somit haben wir nun ein Schreiben erhalten, dass wir zum 31.03. die Wohnung "los" sind, aber die Parkplätze noch bis 30.06. weiter bezahlt werden sollen. Zugang zu den Parkplätzen wird uns allerdings nicht mehr ermöglicht, da man einen Stellplatz nur zur Wohnung mieten kann und ich mit dem Parkplatz sonst auch immer in das Haus kommen könnte.
    Die ganze Geschichte finde ich sehr fraglich. Ist das so richtig?

    Des Weiteren habe ich beim Umzug etwas auf meinem Parkplatz vergessen (einen kleinen Korb) und wollte diesen gestern abholen und er ist weg. Daraufhin habe ich den Hausmeister angerufen, welcher mir mitteilte, dass er auf Wunsch der Hausverwaltung den Korb auf den Müll gebracht hat.
    Ich war sehr sauer und habe der Hausverwaltung mitgeteilt, dass sie mich darauf hätten hinweisen sollen, dass es stört, oder den Korb in einem Abstellraum deponieren können, allerdings nicht gleich entsorgen?
    Ich bin wirklich stinksauer.

    Deshalb frage ich mich, ob das alles rechtens ist?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Da hier niemand weiß, zu welchem Termin ihr die Wohnung mit Stellplätzen gekündigt habt, könnte das geschilderte Szenario durchaus in Ordnung gehen. Und die Sache mit dem entsorgten Korb würde ich von einem Gericht entscheiden lassen:)


  • Auf eigenen Wunsch haben wir einen Nachmieter gesucht und zum 01.04. gefunden.
    In unserem Mietvertrag stehen noch zwei Tiefgaragenstellplätze, die von den neuen Mietern nicht übernommen werden.
    Somit haben wir nun ein Schreiben erhalten, dass wir zum 31.03. die Wohnung "los" sind, aber die Parkplätze noch bis 30.06. weiter bezahlt werden sollen. Zugang zu den Parkplätzen wird uns allerdings nicht mehr ermöglicht, da man einen Stellplatz nur zur Wohnung mieten kann und ich mit dem Parkplatz sonst auch immer in das Haus kommen könnte.
    Die ganze Geschichte finde ich sehr fraglich. Ist das so richtig?

    Es gibt 2 Möglichkeiten:
    Die Garagenplätze gehören zur Wohnung. Dann sind diese bei Beendigung des Mietvertrages ebenfalls mit beendet.
    Sind die Garagenplätze separat gemietet, dann müssen diese auch separat gekündigt werden.

    Den Rest müssen Sie vor Ort mit dem Vermieter klären. Man kann da nicht einmal hüh und einmal hot sagen.
    Da würde ich mich aber wehren.

    Den Pippifax mit dem vergessenen Korb geht mir aber nun wirklich am Hintern vorbei.

  • Wir haben die Wohnung zum 30.06.2015 gekündigt und der Mietvertrag enthält zwei Stellplätze, keine gesonderten.
    Da die Verwaltung aber sagt: Kein Stellplatz ohne Wohnung und wir ja keine Wohnung mehr haben, finde ich das nicht in Ordnung.

    Des Weiteren haben wir ja nicht mal mehr Zutritt zu unserem Parkplatz, d.h. sie könnte ihn problemlos weiter vermieten und wir zahlen doppelt.

  • Hallo,

    wenn die Stellplätze zur Wohnung gehören (und im Mietvertrag stehen) dann kann der Mietvertrag nicht unabhängig von den Parkplätzen enden.

    Um wieviel Miete geht es denn?

    Gruss
    H H

  • Wir haben die Wohnung zum 30.06.2015 gekündigt und der Mietvertrag enthält zwei Stellplätze, keine gesonderten.
    Da die Verwaltung aber sagt: Kein Stellplatz ohne Wohnung und wir ja keine Wohnung mehr haben, finde ich das nicht in Ordnung.

    Des Weiteren haben wir ja nicht mal mehr Zutritt zu unserem Parkplatz, d.h. sie könnte ihn problemlos weiter vermieten und wir zahlen doppelt.

    Die Verwaltung kann einen Mietvertrag nicht so interpretieren wie sie will.

    Ich würde die Stellplatze nicht zahlen. Da soll diese sogenannte Verwaltung mal klagen, wenn sie denkt das waäre rechtens.

  • Ich denke, dass man die Angelegenheit etwas anders sehen muss. Gekündigt wurde zum 30.06., durch ein Entgenkommen des Vermieters wurde ein Nachmieter gesucht und gefunden. Wenn dieser dann die zur Wohnung gehörenden Stellplätze nicht mitmietet, ist dies ein Problem des ausziehenden Mieters und nicht des Vermieters.

    Also ist bis zum Ende der eigentlichen Mietzeit auch die Zahlung der Stellplätze fällig. Ein Gericht von dieser Sichtweise zu überzeugen dürfte nicht schwer fallen.

  • Ja, okay.
    Aber 1. Wenn wir nicht mehr zahlen, sie haben noch 2500€ Kaution von uns.
    und zu 2. Ich muss den Stellplatz dann aber auch nutzen dürfen, oder nicht?

  • Zitat

    2. Ich muss den Stellplatz dann aber auch nutzen dürfen, oder nicht?

    Genau! verweise deinen Vermieter mal auf § 535 (1) BGB:

    "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren."

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich denke, dass man die Angelegenheit etwas anders sehen muss. Gekündigt wurde zum 30.06., durch ein Entgenkommen des Vermieters wurde ein Nachmieter gesucht und gefunden. Wenn dieser dann die zur Wohnung gehörenden Stellplätze nicht mitmietet, ist dies ein Problem des ausziehenden Mieters und nicht des Vermieters.

    Also ist bis zum Ende der eigentlichen Mietzeit auch die Zahlung der Stellplätze fällig. Ein Gericht von dieser Sichtweise zu überzeugen dürfte nicht schwer fallen.

    Hallo,

    da wäre ich im Gericht gerne dabei. Da hätte der Vermieter schriftlich eine Nutzungsentschädigung vereinbaren müssen.

    Fakt ist, dass Stellplätze und Wohnung vertraglich verbunden sind. Ohne besondere Vereinbarung führt dies dazu, dass beides gleichzeitig abgegeben wird (oder gar nicht). Dass die Stellplätze ohne die Wohnung nicht mal mehr genutzt werden können, spricht doch eine deutlich Sprache.

    simba
    Das mit der Kaution ist natürlich ein Problem. Dann müßtest du notfalls die 480 Euro einklagen.

    Ich würde der Mietforderung für die Stellplätze auf jeden Fall schriftlich widersprechen.

    Gruss
    H H

  • Ich bin wirklich stinksauer.


    Das wärest Du bei mir als Vermieter ebenfalls. Es ist doch ein Entgegenkommen des VM, Euch schon zwei Monate früher von der Zahlung des allergrössten Teils, der Wohnungsmiete, freizustellen.

  • Ja, okay.
    Aber 1. Wenn wir nicht mehr zahlen, sie haben noch 2500€ Kaution von uns.
    und zu 2. Ich muss den Stellplatz dann aber auch nutzen dürfen, oder nicht?

  • Sorry, Doppelpost.

    Ich finde es eher sehr freundlich von uns, dass wir einen Nachmieter gesucht haben, da die Wohnung in einer sehr bescheidenen Gegend 1200€ Miete kostet (64qm) und ich mindestens 30 Besichtigungen durchgeführt habe.
    Damals stand die Wohnung auch sehr lange leer, bis wir eingezogen sind.

    Das mit den Parkplätzen wäre in Ordnung, wenn wir sie noch benutzen könnten und jetzt finde ich es eine bodenlose Frechheit, dass sie auf meinem gemieteten Parkplatz meinen Sachen entsorgt haben.

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