Hallo liebe wissende Gemeinde,
wie aus meinem Titel ersichtlich, will der Vermieter ein Guthaben aus der Neben- und Betriebskostenabrechnung 2014 nicht auszahlen. Ich habe schon eine Mahnung / Erinnerung mit einer Frist von 14 Tagen gesendet.
Nun hat er geantwortet, dass ich ja noch einen Teilbetrag aus der Neben- und Betriebskostenabrechnung von 2012 ausstehen habe und er erst mein Guthaben überweißt, wenn ich gezahlt habe.
Mein Rückstand von 2012 kommt daher, da ich Einspruch gegen die sehr hohe Abrechnung 2012 erhoben habe. Ich wollte Einsicht in die Abrechnungen und Unterlagen nehmen und hatte bis zur Klärung aber einen Abschlag von ca. zwei Drittel der gesamten geforderten Nachzahlung bezahlt. Auf meine zwei Schreiben wg. der Betriebskostenabrechnung 2012 ( 1. Bitte um Einsichtnahme, 2. dass ich die laufenden Betriebskosten erhöhe und nur einen Abschlag bezahle, weil 1. nicht geklärt wurde), hat er nicht reagiert! Wie auf viele andere Einsprüche wg. fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen die Jahre davor.
So was nun? Darf er einfach nicht zahlen, auch wenn ich Rückstände habe die nicht in der Miete sondern aus den Betriebskostenabrechnungen kommen?
Kann Jemand ev. Tips bezüglich Urteile und Gesetze geben, womit ich meine Forderung untermauern kann?
Leider bin ich auf diesem Gebiet nicht bewandert und mir brummt der Kopf vom vielen im Internet suchen.
Danke in die Runde, Mike
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung 2014 wird nicht ausgezahlt
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ruegerfamilie2 -
9. April 2015 um 23:13 -
Erledigt
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Hallo Mike,
die BK-Abrechnungen sind grundsätzlich einzeln zu betrachten.
"Mein Rückstand von 2012 kommt daher, da ich Einspruch gegen die sehr hohe Abrechnung 2012 erhoben habe. Ich wollte Einsicht in die Abrechnungen und Unterlagen nehmen und hatte bis zur Klärung aber einen Abschlag von ca. zwei Drittel der gesamten geforderten Nachzahlung bezahlt. Auf meine zwei Schreiben wg. der Betriebskostenabrechnung 2012 ( 1. Bitte um Einsichtnahme, 2. dass ich die laufenden Betriebskosten erhöhe und nur einen Abschlag bezahle, weil 1. nicht geklärt wurde), hat er nicht reagiert!"
- Denmach warst Du auch nicht verpflichtet, die fraglichen Positionen zu bezahlen. Denn der VM MUSS dem M auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren."Wie auf viele andere Einsprüche wg. fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen die Jahre davor."
- Richtig(er) wäre "Widerspruch", das mal so nebenbei."Darf er einfach nicht zahlen, auch wenn ich Rückstände habe die nicht in der Miete sondern aus den Betriebskostenabrechnungen kommen?"
- Bitte etwas weniger kompliziert. Hast Du also Guthaben aus der BK-Abr 2014? Falls ja, hat er sie binnen 30 Tagen nach Zugang der Abr an Dich auzuzahlen. Nebenkostenabrechnung: Alle Fristen f -
Hallo Berny,
danke für die schnelle umfassende Antwort und den sehr interessanten Link.
Wegen dem "Einspruch" hast du recht und war von mir nur falsch formuliert
... Natürlich hatten wir Widersprüche eingelegt!
Ja ich habe Guthaben aus 2014. Und ich habe gelesen, dass er die mit Mietrückständen verrechnen dürfte. Meine Rückstände bestehen aber aus Betriebskostenabrechnungen und liege ich da richtig, dass er sie da nicht verechnen dürfte bzw. solche Forderungen zu stellen: "...erst zahlst du, dann ich! "? Meiner Meinung nach kann er nicht Birnen mit Äpfel vergleichen.
Danke Mike
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