Hallo Berny,
danke für die schnelle umfassende Antwort und den sehr interessanten Link.
Wegen dem "Einspruch" hast du recht und war von mir nur falsch formuliert
... Natürlich hatten wir Widersprüche eingelegt!
Ja ich habe Guthaben aus 2014. Und ich habe gelesen, dass er die mit Mietrückständen verrechnen dürfte. Meine Rückstände bestehen aber aus Betriebskostenabrechnungen und liege ich da richtig, dass er sie da nicht verechnen dürfte bzw. solche Forderungen zu stellen: "...erst zahlst du, dann ich! "? Meiner Meinung nach kann er nicht Birnen mit Äpfel vergleichen.
Danke Mike
Beiträge von ruegerfamilie2
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