brauche Hilfe beim Mietvertrag zwecks Auszug

  • Hallo

    Ich bräuchte mal Hilfe .
    Es geht um unseren Mietvertrag. Wir ziehen in 3 Monaten ins neue Haus. Nun weiß ich nicht ob ich meine alte Wohnung renovieren muss.
    Im Mietvertrag steht nichts drin ausser die Schönheits Reparatur usw
    Und das zweite ist als ich vor 5 Jahren da eingezogen bin hat der Vermieter eine neue ca 2200 Küche eingebaut und im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle von 40 Euro. Ist die Küche nun mir?


    Hoffe dir kann hier jemand helfen


  • Im Mietvertrag steht nichts drin ausser die Schönheits Reparatur usw


    Kann man mangels Wortlaut nicht beantwortet werden.

    Zitat

    Und das zweite ist als ich vor 5 Jahren da eingezogen bin hat der Vermieter eine neue ca 2200 Küche eingebaut und im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle von 40 Euro. Ist die Küche nun mir?

    Nein, der Name Nutzungsgebühr sagt es bereits.

  • Ob du Renovieren musst hängt ganz davon ab wie du die Wohnung bei Mietgebinn übernommen hast, wurde unrenoviert übernommen. Musst du gar nichts tun und ziehst einfach aus.

    Wurde eine frisch renovierte Wohnung übernommen, dies vielleicht sogar so im Mietvertag festgehalten, bist du verpflichtet die Wohnung in gutem Zustand zurückzugeben. Heißt nicht unbedingt alles neu Renovieren, soweit die Wände nicht kunterbunt bemalt sind, also in einer neutralen Farbe gehalten, der Zustand allgemein gut ist, dann reicht es Löcher zu kitten und eventuell mal hier und da drüberzustreichen.

  • Den Kühlschrank ,musst du nicht ersetzen, hast du deinen Vermieter denn über den Defekt informiert ? Dann hätte dein Vermieter ansich bereits für Ersatz sorgen müssen.

  • Zitat

    Nun weiß ich nicht ob ich meine alte Wohnung renovieren muss.

    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht nichts drin ausser die Schönheits Reparatur usw

    Mit dieser Aussage kann niemand etwas anfangen. Der genaue Wortlaut wäre interessant.

    Zitat

    Muss ich den dann den defekten Kühlschrank reparieren bzw neu kaufen?

    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht (und was für ein Defekt vorliegt).

    Ein paar genauere Infos wären nicht schlecht, sonst kann Dir nicht geholfen werden.

    Zitat

    im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle von 40 Euro. Ist die Küche nun mir?

    Angenommen Du zahlst für eine Garage eine Nutzungsgebühr, ist diese dann auch in dein Eigentum übergangen? Du darfst dich Küche gegen Zahlung einer Gebühr nutzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (9. April 2015 um 15:52)

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht nichts drin ausser die Schönheits Reparatur usw

    Exakten Wortlaut - dann Antwort

    Zitat

    Und das zweite ist als ich vor 5 Jahren da eingezogen bin hat der Vermieter eine neue ca 2200 Küche eingebaut und im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle von 40 Euro. Ist die Küche nun mir?

    Nein.

    Dir gehört ja auch nicht die Wohnung nach x Jahren Zahlung der Miete (Nutzungsgebühr).

    Zitat

    Muss ich den dann den defekten Kühlschrank reparieren bzw neu kaufen?

    möglich

  • Wäre nur dann der Fall, wenn grob fahrlässiges Handeln Ihrerseits dazu geführt hätte.
    Normaler Verschleiß bzw. sowie Havarie sind durch die Nutzungsgebühr abgegolten.
    Wenn ein Mietauto plötzlich einen Motorschaden hat, müssen Sie das auch nicht bezahlen.

  • im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle


    Sicherlich zahlt Du ein Entgelt für die Benutzung der vom Vermieter Dir zur Verfügung gestellten Kücheneinrichtung.

  • also zur Sache mit der Küche :

    Im Mietvertrag steht folgender Satz: Die Miete für die in §1 beschriebene Wohung beträg ... €. Plus 40 €für die Neu eingebaute Küche.

    zur Sache mit den Schönheitsreparaturen steht :

    alle drei Jahre : Küche,Bad,Dusche und Toilette
    alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-,Ess-und Schlafräume, Flure
    alle sieben Jahre: Sonstige Nebenräume.

    und in einem extra Punkt steht dan noch : Nach der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurück zu geben.

    wir wohnen seid 01.03.2010 dort ziehen am 18.07.15 um .

    das macht mich alles etwas durcheinander.

  • tinelo21:

    "Im Mietvertrag steht folgender Satz: Die Miete für die in §1 beschriebene Wohung beträg ... €. Plus 40 €für die Neu eingebaute Küche."
    - Ist wohl klar.

    "zur Sache mit den Schönheitsreparaturen steht :
    alle drei Jahre : Küche,Bad,Dusche und Toilette
    alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-,Ess-und Schlafräume, Flure
    alle sieben Jahre: Sonstige Nebenräume."
    - Kannste knicken.

    "in einem extra Punkt steht dan noch : Nach der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurück zu geben."
    - Ist wohl ebenfalls klar.

    "wir wohnen seid 01.03.2010 dort ziehen am 18.07.15 um ."
    - Und?

    "das macht mich alles etwas durcheinander."
    - Mich nicht.

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